Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,8 MB
Datum
08.11.2011
Erstellt
30.09.11, 18:55
Aktualisiert
30.09.11, 18:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Ministerium
für Arbeit,
Ministerium
für Schuleund
lntegration
undSoziales
Weiterbildung
des Landes
des LandesNordrhein-WestfalenNordrhein-Westfalen
Ministerium
für Familie,
Kinder,Jugend,Kultur
undSportdes Landes
Nordrhein-Westfalen
Der Minister
Die Ministerin
DieMinisterin
Minist€ium
fürArbeit,Inlegration
undSozialesNordrhein-Westfaten,
40190Düssetdorf
Ministerjum
filr SchuleündWeiterbildung
Nodrhein-Westtaten,
40190Oüssetdod
Minislerium
für Familie,
Kinder,Jugend,KulturundSportdesLändesNordrhejn-Westfaten,
40190Oüsseldorf
Datum:7. Jrii2011
Seite1 von 3
An alleOberbürgermeisterinnen
und Oberbürgermeister
sowiean alleLandräteder kreisfreien
StädteundKreisein
Nordrhein-Westfalen
undden Städteregionsrat
der StädteRegion
Aachen
AKenzeichenll B 4
bei Antwortbitteangeben
Bearbeiter:Ruhrmann
Telefon0211855-Tel.3625
nachrichtlich:
StädtetagNRW
Landkreistag
NRW
Städte-und Gemeindebund
NRW
Telefax0211855-Fax3159
Mail:uhch.ruhdnann@mais.nrw.de
Dienslgebäud€
undLieleranschr
ft:
lv,linistedum
f0rArbeit,Integration
undSoziales
NRW
Ftißlenwäll
25,40219Oüsseldorf
Telefon
0211855-5
Telefax
021185$3683
poslstelle@mais.nrw.de
Umsetzungdes Bildungs-und Teilhabepakets
in NordrheinWestfalen
hier:Schulsozialarbeit
SehrgeehrleDamenund Herren,
Öffenlliche
Ve*ehßmittel:
RheinbahnLinie^704,709
Haltest€lle:Sladttor
RheinbahnLinien719,725
Halteslelle:
Polizeipdtsidium
Dienstgebäud6
undLieferanschift:
Ministedum
filr Schuieund
WeiteöildungNRW
VölklingerStraßs49,
40221Oüsssldorf
Telefon0211 58 67 40
Telelax021158 67-455t-3220
poslstelle@nswnrwde
www.schulmlnisteium.nrw.de
nach der Beschlussfassung
über das Gesetz zur Ermitflungvon
Regelbedarfen
und zur Anderungdes Zweitenund ZwölftenBuches
Sozialgesetzbuchmöchten wir lhnen Informationenzum Thema
im Rahmen des Bildungs-und TeilhabepaketsOffentlicheV6*€hrsmitlel:
,,Schulsozialarbeit"
geben. Auch wenn Nordrhein-Westfalendem Ergebnis des S-Bahn-Lini€n:58, S11,S 28
Hälteslelle:
VölklingerStraße
704,709
Vermittlungsverfahrens
im Bundesrat aus guten Gründen nicht Rheinbahnlini6n
Haltesteller
Georg-Schulhoff-Piatz
zugestimmthat, steht das Land gleichwohlin der Verantwortung,
die OlenstgebäudeundLieteranschfl:
L4inisteriLrm
für Familie,Xinder,
sich durchausgegebenenMöglichkeiten
zur Verbesserung
der Bildung Jugend,
KullurundSporlNRW
Hamldstlaße4, 40213Dosseldorf
und Förderung
unsererKinderundJugendlichen
aKivzu nutzen.
Telelon021183742
rebfaxo2ll
837-2200
Vor diesem Hintergrundobliegt die Umsetzungdes Bildungs-und poststelle@mtkjks.nlw.de
Teilhabepakets
(SS2B ff. SGB ll, SS34 ff. SGBXil, S 6a ff. BKGG)den
Kreisenund kreisfleienStädten.Teil des Bildungs-und TeilhabepaketsOffenüicie Verkehrslnittel:
Rheinbahnlinien
704,709,7i9
ist auchdie Finanzierung
Haltesteltsi
von Schulsozialarbeit.
Postst€ß€
Auf mehrfachenWunsch auch aus lhrem Bereich haben sich die
beteiligtenRessortsder Landesregierung
entschlossen,trotz einer
fehlenden expliziten gesetzlichenVerankerungdie nachfolgenden
Hinweisefür die Umsetzung
der Schulsozialarbeit
in diesemRahmenzu
geben.
2von
3
im Rahmendes Bildungs-und Teilhabepaketsseite
1 ) Die Schulsozialarbeit
Arbeitsmarkf,Bildungs-und Sozialpolitik
ist Teil einer präventiven
undverfolgtdie Ziele
.
und gesellschaftlichen
Integration
der arbeitsmarktlichen
durchBildung,
o des Abbaus der Folgen wirtschaftlicher Armut,
gegenBildungsarmut
und sozialeExklusion.
insbesondere
Die Umsetzungsoll in und im Umfeldvon Schulenund in enger
mit den zuständigen
kommunalenBehördenund
Zusammenarbeit
erfolgen.
denfreienTrägernder Jugendsozialarbeit
den Ausführungen
des
2 ) Es mussdeutlichwerden,dassentsprechend
Teilhabe zum
BundesverfassungsgerichtsBildung und
gehören
Existenzminimum
und im Hinblick auf spätere
zu verwirklichensind, soweit dies nicht
Arbeitsmarktchancen
im Rahmen des
anderweitigsichergestelltist. Schulsozialarbeit
solldaherdazudienen,insbesondere
Bildungs-und Teilhabepakets
Kinderund Jugendlichen
die Bildungund Teilhabeder betroffenen
gelingenden
Teilhabe am
zu unterstützen. Von einer
gesellschaftlichenLeben hängenin besonderemMaße auch die
in den Arbeitsmarktab.
Integrationschancen
3 ) Hieraus folgt insbesonderedie Zielgruppenorientierungder
im Rahmendes Bildungs-und Teilhabepakets
auf
Schulsozialarbeit
Kinder,
der bildungs-und teilhabeberechtigten
den Personenkreis
jungen
Erwachsenen.
Wir erwartendabei eine
Jugendlichenund
auf örtlicheProblembezirke,
um die
regionaleSchwerpunktsetzung
Förderung
tatsächlichprioritärden Orten des wirklichen Bedarfes
zukommenzu lassen.
u. a. die Vermittlungvon
4) Zu den Aufgabengehörtbeispielsweise
sei es durch
Leistungenaus dem Bildungs-und Teilhabepaket,
sei es
Anregungvon Anträgenbei Eltern,Kindernund Jugendlichen,
von mitwirkenden
Vereinenund weiterenPartnem
durchGewinnung
oder auchdurchEinwerbung
zusätzlicher
Unterstützungsleistungen,
.
beispielsweise
für Folgekosten
einerVereinsmitgliedschaft
5) Des Weiteren ist es sichezustellen,dass die Förderungder
Schulsozialarbeit
im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets
zusätzlicheAngebotefinanzierensoll. Es ist zu verhindern,dass
aus
bestehendeAngebote der Jugend- und Schulsozialarbeit
Bundesmittelnrefinanziertwerden oder neue DoppelstrukturenSeile 3 von 3
entstehen.
6) Notwendigist eine möglichstenge Vernetzungder verschiedenen
unter Beachtung
Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit
Vorhandene
Vernetzungsstrukturen
bestehender
Qualitätsstandards.
Präventionsketten
sollenaufvor Ort sindzu nutzenund kommunale
werden.
bzw.ausgebaut
7) Zum Nachweis der Mittelverwendung im Bereich der
im Rahmendes Bildungs-und Teilhabepakets
Schulsozialarbeit
im Hinblickauf die Fortführung
der Finanzierung
durch
insbesondere
die Umsetzungim Rahmen
den Bundab 2014 ist es erforderlich,
zu begleitenund die Ausgabenin diesemBereich
der Zielsteuerung
kontinuierlich zrJ dokumentieren.Deshalb ist, auch unter
in $ 46 Abs.8letzterSatzSGB ll,
Berücksichtigung
der Regelung
im Einzelnennachzuhalten.
die Mittelverwendung
8) BestehendeRechtsvorschriften
zur Jugend-und Schulsozialarbeit
sindvon diesemErlassunberührt.
im
9) Die Umsetzungdes AngebotszusätzlicherSchulsozialarbeit
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketsbleibt der freien
durch die kommunalenLeistungsträger
überlassen.
Ausgestaltung
BereitsjetzterhaltenSie monatlichdieerhöhteBundesbeteiligung
an
den Kostender Unterkunftund Heizungin Höhevon 35,8 %, in der
die Mittelfür Schulsozialarbeit
in Höhevon 2,8 o/ovon den Kosten
und Heizungenthalten
sind.
der Unterkunft
BeachtenSie, dass die Mittel für Schulsozialarbeit
nur bis zum
31.12.2013durch den Bund finanziertwerden.Die Landesregierung
wirdsichangesichts
durchden
dieserBefristung
der Mittelbereitstellung
Bunddafüreinsetzen,
dassder BundseineVerantwortung
auchab dem
1.1.2014,
aufDauer,wahrnimmt.
möglichst
Mitfreundlichen
Grüßen
W üJ"
Guntram
Schneider
S-,6 ,lru*SlluiuL.inrrunn
U4- Ja(i1..
UteSchäfer
MinisteriumfÜrArbeit,Integrationund Sozialesdes LandesNordrhein- Weslfalen
A r b e i t s h i l f e , , B i l d u n gusn- d T e i l h a b e p a k e t "
ll.8
, Schu lsozialarbeit
keine
Die Umsetzung
($$ 28 ff. SGB ll, SS34 ff. SGB
des Bildungsund Teilhabepakets
Xll, $ 6a ff. BKGG)obliegtden Kreisenund kreisfreien
Städten.Teil des BildungsundTeilhabepakets
istauchdie Finanzierung
von Schulsozialarbeit.
InsoweitwerdenfolgendeHinweisegegeben:as
1) Die Schulsozialarbeit
im Rahmendes Bildungsist Teileiner
und Teilhabepakets
präventiven
Arbeitsmarkt-,
Bildungs-und Sozialpolitik
und verfolgtdie Ziele
l
der arbeitsmarktlichen
durchBildung,
und gesellschaftlichen
Integration
)
gegenBildungsdes Abbausder Folgenwirtschaftlicher
Armut,insbesondere
armutund sozialeExklusion.
Die Umsetzungsoll in und im Umfeldvon Schulenund in engerZusammenarbeit
mit den zuständigenkommunalenBehördenund den freienTrägernder Jugendsozialarbeit
erfolgen.
2) Es muss deutlichwerden,dass entsprechend
des Bundesverden Ausführungen
gehörenund im
fassungsgerichts
Bildungund Teilhabezum Existenzminimum
Hinblickauf späiereArbeitsmarktchancen
sind,soweitdies nicht
zu verurirklichen
andenitrreitig
sichergestellt
ist. Schulsozialarbeit
im Rahmendes Bildungs-und
Teilhabepakets
soll daherdazudienen,insbesondere
die Bildungund Teilhabe
der betroffenenKinderund Jugendlichen
Von einergelingenden
zu unterstützen.
Teilhabe am gesellschaftlichenLeben hängenin besonderemMaßeauch die
Integrationschancen
in den Arbeitsmarktab.
3) Hierausfolgtinsbesondere
im
dieZielgruppenorientierung
derSchulsozialarbeit
Rahmendes Bildungsund Teilhabepakets
auf den Personenkreis
der bildungsund teilhabeberechtigten
Kinder,Jugendlichen
und jungenEn,rachsenen.
Dabei
wird eine regionaleSchwerpunktsetzu
erwartet,um
ng auf örtiicheProblembezirke
a5vgl.gem.
Erlassvon MSW,MFKJKSund l\,4AlS
vom 07.07.2011- ll B 4 -
62
Ministeriumtür Arbeit,Integrationund Sozialesdes LandesNordrhein, Westfalen
gn
s- undTeilhabepaket"
Arbeitshilfe,,Bildu
die Förderungtatsächlichprioritärden Orten des wirklichen Bedarfeszukommenzu lassen.
4) Zu den Aufgabengehörtbeispielsweise
u.a. die Vermittlungvon Leistungenaus
dem Bildungsund Teilhabepaket,
sei es durchAnregungvon Anträgenbei Eltern,Kindernund Jugendlichen,
sei es durchGewinnung
von mitwirkenden
Veretnenund weiterenPartnernoderauch durchEinwerbung
zusäizlicherUnterstützungsleistungen,
beispielsweise
für Folgekosten
einerVereinsmitgliedschaft.
5) Des Weiterenist es sicherzustellen,
dass die Förderungder Schulsozialarbeit
im
Rahmendes Bildungs-und Teilhabepakets
zusätzlicheAngebotefinanzieren
soll.Es istzu verhindern,
dassbestehende
AngebotederJugend-undSchulsozialarbeitaus Bundesmitteln
refinanziert
werdenoder neue Doooelstrukturen
entslenen.
6) Notwendigist eine möglichstengeVernetzungder verschiedenen
Angeboteder
Jugend-und SchuIsozialarbeit
unterBeachtung
bestehender
Qualltätsstandards.
VorhandeneVernetzungsstrukturen
vor Ort sind zu nutzenund kommunalePräventionsketten
sollenauf-bzw.ausgebautwerden.
7) Zum Nachweis der Mittelverwendungim Bereich der Schulsozialarbeitim
- insbesondere
Rahmendes Bildungs-und Teilhabepakets
im Hinblickauf die
Fortführung
der Finanzierung
durchden Bundab 2014- ist es erforderlich,
die
Umsetzung
im Rahmender Zielsteuerung
zu begleiten
und die Ausgabenin diesem Bereichkontinuierlich
zu dokumentieren.
Deshalbist, auchunterBerücksichtigungder Regelungin $ 46 Abs.S letzterSatzSGB ll, die Mittelverwendung
im
Einzelnen
nachzuhalten.
8) Bestehende
Rechtsvorsch
riftenzur Jugend-und Schulsoziaiarbeit
sindvon diesem Erlassunberührt.
9) Die Umsetzung
des Angebotszusätzlicher
Schulsozialarbeit
rm Rahmendes Bildungs-undTeilhabepakets
bleibtderfreienhusgestaltung
durchdie kommunalen
"
Leistungsträger
überlassen.
Bereitsjetzt erhaltendie Kommunenmonatlichdie
erhöhteBundesbeteilig
ung an den Kostender Unterkunft
und Heizungin Höhe
von35,8%, in derdie Mittelfür Schulsozialarbeit
in Höhevon2,8Yovonden Kosten der Unterkunft
und Heizunqenthalten
sind.
63
l\,'linisterium
tür Arbeit,Integrationund Sozialesdes LandesNordrhejn- Westfalen
A r b e i t s h i l f e , , B i l d u n gusn- d T e i l h a b e p a k e t "
Die Mittelfür Schulsozialarbeit
werdennur bis zum 31.12.2013
durchden Bundfinanzten.
64