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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 217/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,8 MB
Datum
08.11.2011
Erstellt
30.09.11, 18:55
Aktualisiert
30.09.11, 18:55
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Inhalt der Datei

Ministerium für Arbeit, Ministerium für Schuleund lntegration undSoziales Weiterbildung des Landes des LandesNordrhein-WestfalenNordrhein-Westfalen Ministerium für Familie, Kinder,Jugend,Kultur undSportdes Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Die Ministerin DieMinisterin Minist€ium fürArbeit,Inlegration undSozialesNordrhein-Westfaten, 40190Düssetdorf Ministerjum filr SchuleündWeiterbildung Nodrhein-Westtaten, 40190Oüssetdod Minislerium für Familie, Kinder,Jugend,KulturundSportdesLändesNordrhejn-Westfaten, 40190Oüsseldorf Datum:7. Jrii2011 Seite1 von 3 An alleOberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowiean alleLandräteder kreisfreien StädteundKreisein Nordrhein-Westfalen undden Städteregionsrat der StädteRegion Aachen AKenzeichenll B 4 bei Antwortbitteangeben Bearbeiter:Ruhrmann Telefon0211855-Tel.3625 nachrichtlich: StädtetagNRW Landkreistag NRW Städte-und Gemeindebund NRW Telefax0211855-Fax3159 Mail:uhch.ruhdnann@mais.nrw.de Dienslgebäud€ undLieleranschr ft: lv,linistedum f0rArbeit,Integration undSoziales NRW Ftißlenwäll 25,40219Oüsseldorf Telefon 0211855-5 Telefax 021185$3683 poslstelle@mais.nrw.de Umsetzungdes Bildungs-und Teilhabepakets in NordrheinWestfalen hier:Schulsozialarbeit SehrgeehrleDamenund Herren, Öffenlliche Ve*ehßmittel: RheinbahnLinie^704,709 Haltest€lle:Sladttor RheinbahnLinien719,725 Halteslelle: Polizeipdtsidium Dienstgebäud6 undLieferanschift: Ministedum filr Schuieund WeiteöildungNRW VölklingerStraßs49, 40221Oüsssldorf Telefon0211 58 67 40 Telelax021158 67-455t-3220 poslstelle@nswnrwde www.schulmlnisteium.nrw.de nach der Beschlussfassung über das Gesetz zur Ermitflungvon Regelbedarfen und zur Anderungdes Zweitenund ZwölftenBuches Sozialgesetzbuchmöchten wir lhnen Informationenzum Thema im Rahmen des Bildungs-und TeilhabepaketsOffentlicheV6*€hrsmitlel: ,,Schulsozialarbeit" geben. Auch wenn Nordrhein-Westfalendem Ergebnis des S-Bahn-Lini€n:58, S11,S 28 Hälteslelle: VölklingerStraße 704,709 Vermittlungsverfahrens im Bundesrat aus guten Gründen nicht Rheinbahnlini6n Haltesteller Georg-Schulhoff-Piatz zugestimmthat, steht das Land gleichwohlin der Verantwortung, die OlenstgebäudeundLieteranschfl: L4inisteriLrm für Familie,Xinder, sich durchausgegebenenMöglichkeiten zur Verbesserung der Bildung Jugend, KullurundSporlNRW Hamldstlaße4, 40213Dosseldorf und Förderung unsererKinderundJugendlichen aKivzu nutzen. Telelon021183742 rebfaxo2ll 837-2200 Vor diesem Hintergrundobliegt die Umsetzungdes Bildungs-und poststelle@mtkjks.nlw.de Teilhabepakets (SS2B ff. SGB ll, SS34 ff. SGBXil, S 6a ff. BKGG)den Kreisenund kreisfleienStädten.Teil des Bildungs-und TeilhabepaketsOffenüicie Verkehrslnittel: Rheinbahnlinien 704,709,7i9 ist auchdie Finanzierung Haltesteltsi von Schulsozialarbeit. Postst€ß€ Auf mehrfachenWunsch auch aus lhrem Bereich haben sich die beteiligtenRessortsder Landesregierung entschlossen,trotz einer fehlenden expliziten gesetzlichenVerankerungdie nachfolgenden Hinweisefür die Umsetzung der Schulsozialarbeit in diesemRahmenzu geben. 2von 3 im Rahmendes Bildungs-und Teilhabepaketsseite 1 ) Die Schulsozialarbeit Arbeitsmarkf,Bildungs-und Sozialpolitik ist Teil einer präventiven undverfolgtdie Ziele . und gesellschaftlichen Integration der arbeitsmarktlichen durchBildung, o des Abbaus der Folgen wirtschaftlicher Armut, gegenBildungsarmut und sozialeExklusion. insbesondere Die Umsetzungsoll in und im Umfeldvon Schulenund in enger mit den zuständigen kommunalenBehördenund Zusammenarbeit erfolgen. denfreienTrägernder Jugendsozialarbeit den Ausführungen des 2 ) Es mussdeutlichwerden,dassentsprechend Teilhabe zum BundesverfassungsgerichtsBildung und gehören Existenzminimum und im Hinblick auf spätere zu verwirklichensind, soweit dies nicht Arbeitsmarktchancen im Rahmen des anderweitigsichergestelltist. Schulsozialarbeit solldaherdazudienen,insbesondere Bildungs-und Teilhabepakets Kinderund Jugendlichen die Bildungund Teilhabeder betroffenen gelingenden Teilhabe am zu unterstützen. Von einer gesellschaftlichenLeben hängenin besonderemMaße auch die in den Arbeitsmarktab. Integrationschancen 3 ) Hieraus folgt insbesonderedie Zielgruppenorientierungder im Rahmendes Bildungs-und Teilhabepakets auf Schulsozialarbeit Kinder, der bildungs-und teilhabeberechtigten den Personenkreis jungen Erwachsenen. Wir erwartendabei eine Jugendlichenund auf örtlicheProblembezirke, um die regionaleSchwerpunktsetzung Förderung tatsächlichprioritärden Orten des wirklichen Bedarfes zukommenzu lassen. u. a. die Vermittlungvon 4) Zu den Aufgabengehörtbeispielsweise sei es durch Leistungenaus dem Bildungs-und Teilhabepaket, sei es Anregungvon Anträgenbei Eltern,Kindernund Jugendlichen, von mitwirkenden Vereinenund weiterenPartnem durchGewinnung oder auchdurchEinwerbung zusätzlicher Unterstützungsleistungen, . beispielsweise für Folgekosten einerVereinsmitgliedschaft 5) Des Weiteren ist es sichezustellen,dass die Förderungder Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets zusätzlicheAngebotefinanzierensoll. Es ist zu verhindern,dass aus bestehendeAngebote der Jugend- und Schulsozialarbeit Bundesmittelnrefinanziertwerden oder neue DoppelstrukturenSeile 3 von 3 entstehen. 6) Notwendigist eine möglichstenge Vernetzungder verschiedenen unter Beachtung Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit Vorhandene Vernetzungsstrukturen bestehender Qualitätsstandards. Präventionsketten sollenaufvor Ort sindzu nutzenund kommunale werden. bzw.ausgebaut 7) Zum Nachweis der Mittelverwendung im Bereich der im Rahmendes Bildungs-und Teilhabepakets Schulsozialarbeit im Hinblickauf die Fortführung der Finanzierung durch insbesondere die Umsetzungim Rahmen den Bundab 2014 ist es erforderlich, zu begleitenund die Ausgabenin diesemBereich der Zielsteuerung kontinuierlich zrJ dokumentieren.Deshalb ist, auch unter in $ 46 Abs.8letzterSatzSGB ll, Berücksichtigung der Regelung im Einzelnennachzuhalten. die Mittelverwendung 8) BestehendeRechtsvorschriften zur Jugend-und Schulsozialarbeit sindvon diesemErlassunberührt. im 9) Die Umsetzungdes AngebotszusätzlicherSchulsozialarbeit Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketsbleibt der freien durch die kommunalenLeistungsträger überlassen. Ausgestaltung BereitsjetzterhaltenSie monatlichdieerhöhteBundesbeteiligung an den Kostender Unterkunftund Heizungin Höhevon 35,8 %, in der die Mittelfür Schulsozialarbeit in Höhevon 2,8 o/ovon den Kosten und Heizungenthalten sind. der Unterkunft BeachtenSie, dass die Mittel für Schulsozialarbeit nur bis zum 31.12.2013durch den Bund finanziertwerden.Die Landesregierung wirdsichangesichts durchden dieserBefristung der Mittelbereitstellung Bunddafüreinsetzen, dassder BundseineVerantwortung auchab dem 1.1.2014, aufDauer,wahrnimmt. möglichst Mitfreundlichen Grüßen W üJ" Guntram Schneider S-,6 ,lru*SlluiuL.inrrunn U4- Ja(i1.. UteSchäfer MinisteriumfÜrArbeit,Integrationund Sozialesdes LandesNordrhein- Weslfalen A r b e i t s h i l f e , , B i l d u n gusn- d T e i l h a b e p a k e t " ll.8 , Schu lsozialarbeit keine Die Umsetzung ($$ 28 ff. SGB ll, SS34 ff. SGB des Bildungsund Teilhabepakets Xll, $ 6a ff. BKGG)obliegtden Kreisenund kreisfreien Städten.Teil des BildungsundTeilhabepakets istauchdie Finanzierung von Schulsozialarbeit. InsoweitwerdenfolgendeHinweisegegeben:as 1) Die Schulsozialarbeit im Rahmendes Bildungsist Teileiner und Teilhabepakets präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs-und Sozialpolitik und verfolgtdie Ziele l der arbeitsmarktlichen durchBildung, und gesellschaftlichen Integration ) gegenBildungsdes Abbausder Folgenwirtschaftlicher Armut,insbesondere armutund sozialeExklusion. Die Umsetzungsoll in und im Umfeldvon Schulenund in engerZusammenarbeit mit den zuständigenkommunalenBehördenund den freienTrägernder Jugendsozialarbeit erfolgen. 2) Es muss deutlichwerden,dass entsprechend des Bundesverden Ausführungen gehörenund im fassungsgerichts Bildungund Teilhabezum Existenzminimum Hinblickauf späiereArbeitsmarktchancen sind,soweitdies nicht zu verurirklichen andenitrreitig sichergestellt ist. Schulsozialarbeit im Rahmendes Bildungs-und Teilhabepakets soll daherdazudienen,insbesondere die Bildungund Teilhabe der betroffenenKinderund Jugendlichen Von einergelingenden zu unterstützen. Teilhabe am gesellschaftlichenLeben hängenin besonderemMaßeauch die Integrationschancen in den Arbeitsmarktab. 3) Hierausfolgtinsbesondere im dieZielgruppenorientierung derSchulsozialarbeit Rahmendes Bildungsund Teilhabepakets auf den Personenkreis der bildungsund teilhabeberechtigten Kinder,Jugendlichen und jungenEn,rachsenen. Dabei wird eine regionaleSchwerpunktsetzu erwartet,um ng auf örtiicheProblembezirke a5vgl.gem. Erlassvon MSW,MFKJKSund l\,4AlS vom 07.07.2011- ll B 4 - 62 Ministeriumtür Arbeit,Integrationund Sozialesdes LandesNordrhein, Westfalen gn s- undTeilhabepaket" Arbeitshilfe,,Bildu die Förderungtatsächlichprioritärden Orten des wirklichen Bedarfeszukommenzu lassen. 4) Zu den Aufgabengehörtbeispielsweise u.a. die Vermittlungvon Leistungenaus dem Bildungsund Teilhabepaket, sei es durchAnregungvon Anträgenbei Eltern,Kindernund Jugendlichen, sei es durchGewinnung von mitwirkenden Veretnenund weiterenPartnernoderauch durchEinwerbung zusäizlicherUnterstützungsleistungen, beispielsweise für Folgekosten einerVereinsmitgliedschaft. 5) Des Weiterenist es sicherzustellen, dass die Förderungder Schulsozialarbeit im Rahmendes Bildungs-und Teilhabepakets zusätzlicheAngebotefinanzieren soll.Es istzu verhindern, dassbestehende AngebotederJugend-undSchulsozialarbeitaus Bundesmitteln refinanziert werdenoder neue Doooelstrukturen entslenen. 6) Notwendigist eine möglichstengeVernetzungder verschiedenen Angeboteder Jugend-und SchuIsozialarbeit unterBeachtung bestehender Qualltätsstandards. VorhandeneVernetzungsstrukturen vor Ort sind zu nutzenund kommunalePräventionsketten sollenauf-bzw.ausgebautwerden. 7) Zum Nachweis der Mittelverwendungim Bereich der Schulsozialarbeitim - insbesondere Rahmendes Bildungs-und Teilhabepakets im Hinblickauf die Fortführung der Finanzierung durchden Bundab 2014- ist es erforderlich, die Umsetzung im Rahmender Zielsteuerung zu begleiten und die Ausgabenin diesem Bereichkontinuierlich zu dokumentieren. Deshalbist, auchunterBerücksichtigungder Regelungin $ 46 Abs.S letzterSatzSGB ll, die Mittelverwendung im Einzelnen nachzuhalten. 8) Bestehende Rechtsvorsch riftenzur Jugend-und Schulsoziaiarbeit sindvon diesem Erlassunberührt. 9) Die Umsetzung des Angebotszusätzlicher Schulsozialarbeit rm Rahmendes Bildungs-undTeilhabepakets bleibtderfreienhusgestaltung durchdie kommunalen " Leistungsträger überlassen. Bereitsjetzt erhaltendie Kommunenmonatlichdie erhöhteBundesbeteilig ung an den Kostender Unterkunft und Heizungin Höhe von35,8%, in derdie Mittelfür Schulsozialarbeit in Höhevon2,8Yovonden Kosten der Unterkunft und Heizunqenthalten sind. 63 l\,'linisterium tür Arbeit,Integrationund Sozialesdes LandesNordrhejn- Westfalen A r b e i t s h i l f e , , B i l d u n gusn- d T e i l h a b e p a k e t " Die Mittelfür Schulsozialarbeit werdennur bis zum 31.12.2013 durchden Bundfinanzten. 64