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Beschlussvorlage (Ausnahme vom EInstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Liblar. Willy-Brandt-Str. 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
302 kB
Erstellt
20.08.10, 06:39
Aktualisiert
20.08.10, 06:39
Beschlussvorlage (Ausnahme vom EInstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte
E.-Liblar. Willy-Brandt-Str. 2)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich V Az.: 51 13-1715 81 04tt7 Amt: -SI- An den BeschiAusf.: - 102 Finanz- und Personalausschuss der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung Datum: 17.11.2004 über den: Jugendhilfeausschuss Betrifft: Ausnahme vom EInstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Liblar. Willy-Brandt-Str. 2 Finanzielle Auswirkungen: Millel stehen im Budget Personal zur Verfügung HHJ.: 2004 HHStl.:Personal Budget: 599 Unterschritt des Budgelveranlworllichen Erflstadt. den 17.11.2004 , Beschlussentwurt: Der Bürgermeister wird ermächtigt. als Ausnahme vom Einstellungsstopp ab sofort eineIn Kinderpfleger/in mit 35.5 Wochenstunden für die städt. Kindertagesstätte E.-Liblar. Willy-Brandt-Str. 3 befristet einzustellen. Gleichzeitig wird die Ermächtigung erteilt. in folge auftretende Vakanzen nach zu besetzen. Begründung: Die derzeitige Stelleninhaberin hat ihren Mutterschutz angetreten. Die Nachbesetzung dieser Ergänzungskraftstellestelle ist erforderlich. da ansonsten die personellen Voraussetzungen für den Betrieb der Kindergartengruppe nicht erfüllt sind. Die Stelle ist nach Vergütungsgruppe VIIi/v1l BATbewertet. I Vertretung