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Beschlussvorlage (Eigenkapitalglättung Wasserwerk Aldenhoven)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,2 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Eigenkapitalglättung Wasserwerk Aldenhoven)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum ------------------------- BM/Schr. 19.05.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 09.07.2003 Rat 15.10.2003 TOP Ein Ja Nein 320/2003 Ent Bemerkungen Betrifft: Eigenkapitalglättung der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, der Eigenkapitalglättung des Gesellschaftsanteils an der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH zuzustimmen. Der Aufstockungsbetrag in Höhe von 42,51 € wird an die Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH überwiesen. Begründung: Nachdem im Jahre 1999 im Zusammenhang mit der Währungsumstellung unseres Stammkapitals von DM auf EURO unrunde Beträge entstanden sind, muss nunmehr eine Eigenkapitalglättung erfolgen. Die Glättung des Stammkapitals und der Geschäftsanteile ist gem. § 86 Abs. 1 GmbHGesetz vorgeschrieben. Die Nennbeträge des Stammkapitals und der Anteile müssen auf einen durch 50 teilbaren Betrag erhöht werden. Eine Kapitalerhöhung kann durch Zuführung barer Mittel durch die Gesellschafter oder aus Gesellschaftsmitteln erfolgen. Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist jedoch nur eine Verhältnis wahrende Aufstockung möglich, die zu einem erheblichen Kapitalbedarf führen würde. Da bei der Barkapitalerhöhung zur Aufstockung der Anteile auf den nächsthöheren Betrag nur geringfügige Einzahlungen zu leisten sind und sich die Geschäftsanteile nur unbeträchtlich im 1000tel Bereich nach unten oder oben verändern, empfiehlt der Aufsichtsrat diese Vorgehensweise.