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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
-------------------------
BM/Schr.
19.05.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
09.07.2003
Rat
15.10.2003
TOP Ein Ja
Nein
320/2003
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Eigenkapitalglättung der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, der Eigenkapitalglättung des Gesellschaftsanteils an der
Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH zuzustimmen.
Der Aufstockungsbetrag in Höhe von 42,51 € wird an die Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH
überwiesen.
Begründung:
Nachdem im Jahre 1999 im Zusammenhang mit der Währungsumstellung unseres Stammkapitals
von DM auf EURO unrunde Beträge entstanden sind, muss nunmehr eine Eigenkapitalglättung
erfolgen. Die Glättung des Stammkapitals und der Geschäftsanteile ist gem. § 86 Abs. 1 GmbHGesetz vorgeschrieben.
Die Nennbeträge des Stammkapitals und der Anteile müssen auf einen durch 50 teilbaren Betrag
erhöht werden. Eine Kapitalerhöhung kann durch Zuführung barer Mittel durch die Gesellschafter
oder aus Gesellschaftsmitteln erfolgen. Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist
jedoch nur eine Verhältnis wahrende Aufstockung möglich, die zu einem erheblichen Kapitalbedarf
führen würde. Da bei der Barkapitalerhöhung zur Aufstockung der Anteile auf den nächsthöheren
Betrag nur geringfügige Einzahlungen zu leisten sind und sich die Geschäftsanteile nur
unbeträchtlich im 1000tel Bereich nach unten oder oben verändern, empfiehlt der Aufsichtsrat diese
Vorgehensweise.