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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauverwaltungsamt
70 21 08 Schus/Xho
03.07.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
23.07.2003
TOP Ein Ja
Nein
339/2003
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Sammlung und Entsorgung von Verpackungsabfällen ab 1. Januar 2004
hier: Bericht der Verwaltung über den Sachstand des Verfahrens
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis
Begründung:
Zum 31.12.2003 enden die seit 01.01.1993 bestehenden Verträge und Vereinbarungen mit der
Dualen System Deutschland AG zur Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen aus
Kunststoff, Glas, Metall und Papier.
Da im Gegensatz zu damals heute die einzelnen Kommunen für die Abstimmungsverträge
verantwortlich zeichnen, soll der Ausschuss frühzeitig informiert werden. Vertragsabschlüsse
werden im Oktober/November dieses Jahres notwendig.
Die sich für alle Kommunen abzeichnenden Probleme im Zusammenhang mit dem Auslaufen der
DSD-Verträge werden seit Januar 2002 im Abfallberatungskreis bei der Deponie besprochen und zu
lösen versucht. Dazu gehören auch Gespräche mit Vertretern der DSD AG und den
Konkurrenzunternehmen.
Auf dem bisherigen Informationsstand gründet der nachfolgende Bericht.
Vorlage: 339/2003
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Sachstand zur Sammlung und Entsorgung von Verpackungsabfällen ab dem 1. Januar 2004
gem. Kreislauf/Wirtschafts- u. Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der
Verpackungs-Verordnung (VerpackV)
Vor der Einführung des „Dualen Systems“ zum 1. Januar 1993 zur Erfassung und Entsorgung von
Verpackungsabfällen aus Kunststoff, Glas, Metall und Papier wurden von den Kreisen und
kreisfreien Städten Verträge mit der Duales System Deutschland AG (DSD) und den
Entsorgungsfirmen abgeschlossen. Die kreisangehörigen Kommunen traten durch
Abstimmungsvereinbarungen diesen Verträgen bei. Die Laufzeit dieser Verträge und
Vereinbarungen endet am 31.12.2003.
Um eine reibungslose Weiterführung der Sammlung zu gewährleisten müssen die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger (das sind in NRW die Städte und Gemeinden) zum 01.01.2004
unmittelbar mit der DSD AG neue Abstimmungsvereinbarungen abschließen, die eine Laufzeit von
3 Jahren haben werden.
Rechtsgrundlage:
Wettbewerb
Durch Entscheidung des Bundeskartellamtes hat die DSD AG ihre bisherige Monopolstellung
verloren, da nun auch andere Anbieter für die Entsorgung der betreffenden Verpackungen
zugelassen werden. Hierbei handelt es sich zur Zeit um die Firmen Landbell AG aus Mainz und die
Interseroh AG aus Köln.
Die neu auf den Markt strebenden Firmen benötigen zunächst einmal die Zulassung der
Landesregierung durch einen Feststellungsantrag. Voraussetzung hierfür ist wiederum der
Abschluss von Abstimmungserklärungen der Antragsteller mit den kreisfreien Städten und
Gemeinden. In der abzuschließenden Erklärung bestätigt die Kommune lediglich ihr Einverständnis
damit, dass ein oder mehrere Entsorgungsunternehmen in ihrem Gebiet Verpackungsabfälle
sammeln dürfen. Verweigert die Kommune ihre Zustimmung, behindert sie den Wettbewerb und
gerät somit in Konflikt mit dem Bundeskartellamt.
In der Praxis kann es also zukünftig durchaus so sein, dass neben der DSD AG noch weitere Firmen
die gleiche Tätigkeit ausüben, zu diesem Zweck aber keine eigenen Sammelsysteme aufbauen,
sondern das bestehende DSD-System der gelben Tonnen mit benutzen. Die Sammlung soll aber in
jedem Falle nur von einem Unternehmen durchgeführt werden. Die Abrechnung der Anteile der
Sammlung, der Gewinne und Kosten, soll intern zwischen den Firmen geregelt werden, ohne
zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Gemeinde.
Der in den kommenden Jahren erwartete Wettbewerb wird sich – wenn überhaupt –
volkswirtschaftlich in so weit auswirken, als die Lizenzgebühren für den „grünen Punkt“
preiswerter werden können. Für den Bürger bedeutet das im besten Falle eine leichte Preissenkung
beim Einkauf – und das auch nur, wenn die erzielten Einsparungen von den Herstellern der
jeweiligen Verpackung an den Endverbraucher weiter gegeben werden. Die kommunalen
Abfallgebühren sind nicht betroffen.
Systembeschreibung
Die DSD AG hat die Entsorgungsleistungen im Frühsommer ausgeschrieben, so dass bei in Kraft
treten der neuen Vereinbarung am 01.01.2004 die technische Abwicklung der Entsorgung der
Verpackungsabfälle sicher gestellt sein kann. Unabhängig davon, welcher Entsorger für das Gebiet
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der Gemeinde Inden den Zuschlag der DSD AG erhält, werden weiterhin für jeden Haushalt gelbe
Tonnen und Säcke bereit stehen müssen. Der Forderung aller kreisangehörigen Kommunen nach
Bereitstellung einer gelben 120-Liter Tonne ist von DSD in keinem Falle zugestimmt worden. Hier
besteht noch Gesprächsbedarf in den bevorstehenden Verhandlungen vor Vertragsabschluss.
In der Systembeschreibung ist unsere Forderung nach einer 2-wöchigen anstelle der bisher 4wöchigen Entleerung der gelben Tonnen aufgenommen. Anzahl und Standplätze der Glascontainer
bleiben unverändert.
Kostenerstattung
Die DSD AG bietet allen Kommunen im Kreis Düren ab dem 1. Januar 2004 ein sog.
„Nebenentgelt“ an von 1,41 €/E/a für die Durchführung der Abfallberatung und die Sauberhaltung
der Containerstandplätze. Dieser Preis entspricht nach Meinung der anderen Anbieter (Interseroh,
Landbell) der allgemeinen Marktlage und ist nicht verhandelbar. Insofern haben die Gemeinden
nicht die Möglichkeit, für diese Nebenleistungen den Wettbewerb unter den Firmen auszunutzen
und höhere Entgelte auszuhandeln.
Seit dem 2. Halbjahr 1996 hat die Gemeinde Inden keine Aufwandsentschädigung mehr erhalten, da
bei Vertragsabschluss 1992 seitens DSD eine weitere Beratung nicht länger als notwendig erachtet
wurde; die Reinigung der Containerstandorte haben wir zeitgleich an den beauftragten Entsorger
abgegeben.
Die Abrechnung der Nebenentgelte an die Gemeinden durch mehrere Systemanbieter bedeutet für
die Gemeinden einen erheblichen Aufwand. Ein Lösungsvorschlag, die Forderungen der
Kommunen nur durch die DSD AG begleichen zu lassen (was diese allerdings bisher verweigert),
wird vom Landesumwelt-Ministerium befürwortet. Dort wird derzeit geprüft, ob das Land NRW die
DSD AG im Rahmen der Feststellungserklärung dazu verpflichten kann. Ein Ergebnis steht noch
aus.
In den Feststellungserklärungen für die Systemanbieter sollen generell einige Klauseln
aufgenommen werden, die bestimmte Sicherheitsstandards garantieren (z.B. Regelungen, was beim
Ausfall eines Systemanbieters geschieht).
Altpapier
Offen ist noch die Frage der Altpapierentsorgung. Nach bisheriger (und wohl auch zukünftiger)
Annahme besteht Altpapier aus kommunaler Sammlung zu 75 % aus Papier-Pappe-Karton (PPKAnteil) und zu 25 % aus Verpackungspapier (DSD-Anteil).
Schreiben nun die Kommunen, wie bisher praktiziert, weiter die Sammlung und Entsorgung von
100 % Altpapier aus, dann ergibt sich ein bisher nicht vorhandenes rechtliches Problem: Nach
Menigung des Bundeskartellamtes handelt es sich dabei um eine „unzulässige
Nachfragebündelung“ wegen der Zusammenfassung von öffentlilch-rechtlichen und privaten
Entsorgungsleistungen. Bei einer Reduzierung der Ausschreibung auf den PPK-Anteil stellt sich
die Frage, was mit dem DSD-Anteil geschieht. Selbst wenn DSD oder andere Anbieter über eine
eigene Logistik verfügen würden, ergäbe sich hierdurch nach dem Willen des Bundeskartellamtes
eine zweite Papiersammlung. Das ist niemandem zumutbar. Natürlich haben alle Gemeinden großes
Interesse daran, an der bisher einheitlichen Altpapiersammlung festzuhalten und von den
Systembetreibern den Kostenaufwand für 25 % der gesammelten Menge ersetzt zu bekommen
(analog der Abrechnung der Nebenentgelte).
Hier besteht noch erheblicher Handlungsbedarf und die Hoffnung auf ein Einsehen des
Bundeskartellamtes, seine bisherigen Forderungen im Altpapierbereich zurück zu nehmen.