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Allgemeine Vorlage (Sammlung von Verpackungsabfällen ab 1. Januar 2004)

Daten

Kommune
Inden
Größe
14 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauverwaltungsamt 70 21 08 Schus/Xho 03.07.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 23.07.2003 TOP Ein Ja Nein 339/2003 Ent Bemerkungen Betrifft: Sammlung und Entsorgung von Verpackungsabfällen ab 1. Januar 2004 hier: Bericht der Verwaltung über den Sachstand des Verfahrens Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis Begründung: Zum 31.12.2003 enden die seit 01.01.1993 bestehenden Verträge und Vereinbarungen mit der Dualen System Deutschland AG zur Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen aus Kunststoff, Glas, Metall und Papier. Da im Gegensatz zu damals heute die einzelnen Kommunen für die Abstimmungsverträge verantwortlich zeichnen, soll der Ausschuss frühzeitig informiert werden. Vertragsabschlüsse werden im Oktober/November dieses Jahres notwendig. Die sich für alle Kommunen abzeichnenden Probleme im Zusammenhang mit dem Auslaufen der DSD-Verträge werden seit Januar 2002 im Abfallberatungskreis bei der Deponie besprochen und zu lösen versucht. Dazu gehören auch Gespräche mit Vertretern der DSD AG und den Konkurrenzunternehmen. Auf dem bisherigen Informationsstand gründet der nachfolgende Bericht. Vorlage: 339/2003 Seite - 2 - Sachstand zur Sammlung und Entsorgung von Verpackungsabfällen ab dem 1. Januar 2004 gem. Kreislauf/Wirtschafts- u. Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Verpackungs-Verordnung (VerpackV) Vor der Einführung des „Dualen Systems“ zum 1. Januar 1993 zur Erfassung und Entsorgung von Verpackungsabfällen aus Kunststoff, Glas, Metall und Papier wurden von den Kreisen und kreisfreien Städten Verträge mit der Duales System Deutschland AG (DSD) und den Entsorgungsfirmen abgeschlossen. Die kreisangehörigen Kommunen traten durch Abstimmungsvereinbarungen diesen Verträgen bei. Die Laufzeit dieser Verträge und Vereinbarungen endet am 31.12.2003. Um eine reibungslose Weiterführung der Sammlung zu gewährleisten müssen die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger (das sind in NRW die Städte und Gemeinden) zum 01.01.2004 unmittelbar mit der DSD AG neue Abstimmungsvereinbarungen abschließen, die eine Laufzeit von 3 Jahren haben werden. Rechtsgrundlage: Wettbewerb Durch Entscheidung des Bundeskartellamtes hat die DSD AG ihre bisherige Monopolstellung verloren, da nun auch andere Anbieter für die Entsorgung der betreffenden Verpackungen zugelassen werden. Hierbei handelt es sich zur Zeit um die Firmen Landbell AG aus Mainz und die Interseroh AG aus Köln. Die neu auf den Markt strebenden Firmen benötigen zunächst einmal die Zulassung der Landesregierung durch einen Feststellungsantrag. Voraussetzung hierfür ist wiederum der Abschluss von Abstimmungserklärungen der Antragsteller mit den kreisfreien Städten und Gemeinden. In der abzuschließenden Erklärung bestätigt die Kommune lediglich ihr Einverständnis damit, dass ein oder mehrere Entsorgungsunternehmen in ihrem Gebiet Verpackungsabfälle sammeln dürfen. Verweigert die Kommune ihre Zustimmung, behindert sie den Wettbewerb und gerät somit in Konflikt mit dem Bundeskartellamt. In der Praxis kann es also zukünftig durchaus so sein, dass neben der DSD AG noch weitere Firmen die gleiche Tätigkeit ausüben, zu diesem Zweck aber keine eigenen Sammelsysteme aufbauen, sondern das bestehende DSD-System der gelben Tonnen mit benutzen. Die Sammlung soll aber in jedem Falle nur von einem Unternehmen durchgeführt werden. Die Abrechnung der Anteile der Sammlung, der Gewinne und Kosten, soll intern zwischen den Firmen geregelt werden, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Gemeinde. Der in den kommenden Jahren erwartete Wettbewerb wird sich – wenn überhaupt – volkswirtschaftlich in so weit auswirken, als die Lizenzgebühren für den „grünen Punkt“ preiswerter werden können. Für den Bürger bedeutet das im besten Falle eine leichte Preissenkung beim Einkauf – und das auch nur, wenn die erzielten Einsparungen von den Herstellern der jeweiligen Verpackung an den Endverbraucher weiter gegeben werden. Die kommunalen Abfallgebühren sind nicht betroffen. Systembeschreibung Die DSD AG hat die Entsorgungsleistungen im Frühsommer ausgeschrieben, so dass bei in Kraft treten der neuen Vereinbarung am 01.01.2004 die technische Abwicklung der Entsorgung der Verpackungsabfälle sicher gestellt sein kann. Unabhängig davon, welcher Entsorger für das Gebiet Vorlage: 339/2003 Seite - 3 - der Gemeinde Inden den Zuschlag der DSD AG erhält, werden weiterhin für jeden Haushalt gelbe Tonnen und Säcke bereit stehen müssen. Der Forderung aller kreisangehörigen Kommunen nach Bereitstellung einer gelben 120-Liter Tonne ist von DSD in keinem Falle zugestimmt worden. Hier besteht noch Gesprächsbedarf in den bevorstehenden Verhandlungen vor Vertragsabschluss. In der Systembeschreibung ist unsere Forderung nach einer 2-wöchigen anstelle der bisher 4wöchigen Entleerung der gelben Tonnen aufgenommen. Anzahl und Standplätze der Glascontainer bleiben unverändert. Kostenerstattung Die DSD AG bietet allen Kommunen im Kreis Düren ab dem 1. Januar 2004 ein sog. „Nebenentgelt“ an von 1,41 €/E/a für die Durchführung der Abfallberatung und die Sauberhaltung der Containerstandplätze. Dieser Preis entspricht nach Meinung der anderen Anbieter (Interseroh, Landbell) der allgemeinen Marktlage und ist nicht verhandelbar. Insofern haben die Gemeinden nicht die Möglichkeit, für diese Nebenleistungen den Wettbewerb unter den Firmen auszunutzen und höhere Entgelte auszuhandeln. Seit dem 2. Halbjahr 1996 hat die Gemeinde Inden keine Aufwandsentschädigung mehr erhalten, da bei Vertragsabschluss 1992 seitens DSD eine weitere Beratung nicht länger als notwendig erachtet wurde; die Reinigung der Containerstandorte haben wir zeitgleich an den beauftragten Entsorger abgegeben. Die Abrechnung der Nebenentgelte an die Gemeinden durch mehrere Systemanbieter bedeutet für die Gemeinden einen erheblichen Aufwand. Ein Lösungsvorschlag, die Forderungen der Kommunen nur durch die DSD AG begleichen zu lassen (was diese allerdings bisher verweigert), wird vom Landesumwelt-Ministerium befürwortet. Dort wird derzeit geprüft, ob das Land NRW die DSD AG im Rahmen der Feststellungserklärung dazu verpflichten kann. Ein Ergebnis steht noch aus. In den Feststellungserklärungen für die Systemanbieter sollen generell einige Klauseln aufgenommen werden, die bestimmte Sicherheitsstandards garantieren (z.B. Regelungen, was beim Ausfall eines Systemanbieters geschieht). Altpapier Offen ist noch die Frage der Altpapierentsorgung. Nach bisheriger (und wohl auch zukünftiger) Annahme besteht Altpapier aus kommunaler Sammlung zu 75 % aus Papier-Pappe-Karton (PPKAnteil) und zu 25 % aus Verpackungspapier (DSD-Anteil). Schreiben nun die Kommunen, wie bisher praktiziert, weiter die Sammlung und Entsorgung von 100 % Altpapier aus, dann ergibt sich ein bisher nicht vorhandenes rechtliches Problem: Nach Menigung des Bundeskartellamtes handelt es sich dabei um eine „unzulässige Nachfragebündelung“ wegen der Zusammenfassung von öffentlilch-rechtlichen und privaten Entsorgungsleistungen. Bei einer Reduzierung der Ausschreibung auf den PPK-Anteil stellt sich die Frage, was mit dem DSD-Anteil geschieht. Selbst wenn DSD oder andere Anbieter über eine eigene Logistik verfügen würden, ergäbe sich hierdurch nach dem Willen des Bundeskartellamtes eine zweite Papiersammlung. Das ist niemandem zumutbar. Natürlich haben alle Gemeinden großes Interesse daran, an der bisher einheitlichen Altpapiersammlung festzuhalten und von den Systembetreibern den Kostenaufwand für 25 % der gesammelten Menge ersetzt zu bekommen (analog der Abrechnung der Nebenentgelte). Hier besteht noch erheblicher Handlungsbedarf und die Hoffnung auf ein Einsehen des Bundeskartellamtes, seine bisherigen Forderungen im Altpapierbereich zurück zu nehmen.