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Vorlage (Energie- und Kostensparkonzept für finanzschwache Haushalte hier: Rat vom 15.12.2008, TOP 16.1; LkAgUmA vom 03.02.2009, TOP 2.1; Beschluss im LkAgUmA vom 26.05.2009, TOP 3.1)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
112 kB
Erstellt
06.11.12, 20:24
Aktualisiert
19.11.12, 19:05
Vorlage (Energie- und Kostensparkonzept für finanzschwache Haushalte
hier: Rat vom 15.12.2008, TOP 16.1; LkAgUmA vom 03.02.2009, TOP 2.1; Beschluss im LkAgUmA vom 26.05.2009, TOP 3.1) Vorlage (Energie- und Kostensparkonzept für finanzschwache Haushalte
hier: Rat vom 15.12.2008, TOP 16.1; LkAgUmA vom 03.02.2009, TOP 2.1; Beschluss im LkAgUmA vom 26.05.2009, TOP 3.1)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32/3 50 20 30 Zi 12.10.2012 115/2012 (52/08) Betreff Energie- und Kostensparkonzept für finanzschwache Haushalte hier: Rat vom 15.12.2008, TOP 16.1; LkAgUmA vom 03.02.2009, TOP 2.1; Beschluss im LkAgUmA vom 26.05.2009, TOP 3.1 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Migration Ausschuss für Lokale Agenda und Umwelt Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Soziales und Migration und der Ausschuss für lokale Agenda und Umwelt nehmen den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Auf den Beschluss des Rates aus der Sitzung vom 26.05.2009 hin haben verschiedene Gespräche mit der Verbraucherberatung und der Stadtwerke Brühl GmbH stattgefunden. Als Ergebnis wurde zur Unterstützung finanzschwacher Haushalte das folgende Konzept erarbeitet. Leistungsbezieher nach dem SGB II oder SGB XII haben keinen Leistungsanspruch auf Reparatur oder Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen, da die Kosten hierfür mit den gewährten Regelsätzen abgegolten sind und von den leistungsberechtigten Personen angespart werden müssen. Häufig ist diese Ansparung nicht oder in der Höhe nicht ausreichend erfolgt, wenn die Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung eintritt. In diesen Fällen kann der Leistungsträger in begründeten Fällen ein Darlehen zur Ersatzbeschaffung gewähren. Dieses Darlehen wird in monatlichen Teilbeträgen von der laufenden zukünftigen Hilfe einbehalten. Die vom Leistungsträger für die Ersatzbeschaffung zur Verfügung gestellten Gelder bemessen sich an Preisen für den Kauf gebrauchter Geräte. Damit ist den Haushalten in der Regel kein Erwerb von Geräten neuesten Standards, insbesondere energiesparender Geräte möglich., was die Haushaltskasse der finanzschwachen Haushalte dauerhaft weiter belastet. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 115/2012 Die Stadtwerke Brühl GmbH hat sich bereit erklärt, für bis zu 50 Leistungsbezieher nach dem SGB II oder SGB XII über die Firma Kastenholz in Brühl ein Kontingent an Kühlschränken mit integriertem Gefrierfach und Waschmaschinen zur Verfügung zu stellen, wobei je Haushalt grundsätzlich nur ein Gerät beansprucht werden soll. Je nach Größe der Bedarfsgemeinschaften wird die Größe und Ausstattung der Geräte festgelegt. Die Kosten der Geräte betragen zwischen 400,00 € und 600,00 €. Aufgrund der erhöhten Zahl an Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter ist von dort mit einer höheren Inanspruchnahme zu rechnen. Die Geräte werden den berechtigten Personen, die das Angebot annehmen wollen, im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt. Die Stadtwerke vereinbaren mit den bezugsberechtigten Personen den Darlehensvertrag. Zur Tilgung des Darlehens werden Darlehensraten von monatlich 20,00 € vereinbart, wobei die Rückzahlung ausdrücklich direkt aus dem Hilfeanspruch nach dem SGB II bzw. SGB XII über das Jobcenter oder die Abteilung Soziales an die Stadtwerke erfolgen muss. Eine entsprechende unwiderrufliche Erklärung muss von den leistungsberechtigten Personen abgegeben werden. Bis zur endgültigen Tilgung des Darlehens bleiben die Stadtwerke Eigentümer des Gerätes. Da der Kauf der neuen Geräte für die Berechtigten zunächst das Eingehen einer höheren Darlehensverpflichtung bedeutet, soll im Rahmen der Beratung durch die Leistungssachbearbeiterinnen und Leistungssachbearbeiter über die sich aus der Energieersparnis der neuen Geräte ergebenden Kostenersparnis für den Haushalt informiert werden. Die langfristige Ersparnis an Stromkosten ist für den leistungsberechtigten Haushalt von Interesse, da die Stromkosten aus den monatlichen Regelbedarfsstufen zu zahlen sind, so dass eine Ersparnis direkt beim Berechtigten ankommt. Dieser entsprechende Vergleichswert wird von der Stadtwerke Brühl GmbH zur Verfügung gestellt. Der berechtigte Personenkreis soll neben dem laufenden Sozialhilfeanspruch weitere Voraussetzungen erfüllen:  Kunde der Stadtwerke Brühl GmbH,  nicht erst kürzlich angeschafftes neues Gerät,  glaubwürdige Möglichkeit der Rückzahlung des Darlehens. Weiterhin können Leistungsbezieher, die einen Anspruch auf eine Erstausstattung haben, auf obige Möglichkeit hingewiesen werden. In diesen Fällen wäre auch die Ausgabe von zwei Geräten möglich. Die Differenz zum Zuschuss nach dem SGB II oder SGB XII kann über dieses Konzept aufgefangen werden. Das Jobcenter bzw. die Abteilung Soziales sprechen die in Frage kommenden Bedarfsgemeinschaften/Leistungsbezieher bei entsprechenden Antragstellungen an. Diese sollen an die Stadtwerke Brühl GmbH verwiesen werden, von wo die Vertragvereinbarung erfolgt. Das Konzept soll nach Vorstellung im Ausschuss für Soziales und Migration und im Ausschuss für lokale Agenda und Umwelt ab dem 01.12.2012 umgesetzt werden Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14