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Antrag/Anfrage (Antrag der fw/bVb-Fraktion vom 2.9.2012)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
225 kB
Datum
17.09.2012
Erstellt
17.09.12, 18:57
Aktualisiert
17.09.12, 18:57
Antrag/Anfrage (Antrag der fw/bVb-Fraktion vom 2.9.2012) Antrag/Anfrage (Antrag der fw/bVb-Fraktion vom 2.9.2012)

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Freie Wähler/Bürger-Vereinigung Brühl Fraktion im Rat der Stadt Brühl Ratsfraktion Freie Wähler/ Bürger-Vereinigung Brühl * Rathaus * Uhlstraße 3 * 50321 Brühl An den Bürgermeister der Stadt Brühl Herrn Michael Kreuzberg Brühl, 2. Sept 2012 Resolution des Rates der Stadt Brühl zum Entwurf des Umlagengenehmigungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen Sehr geehrter Herr Kreuzberg, hiermit bittet die Fraktion der fw/bVb, die folgende Resolution auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 17. September 2012 zu setzen. Beschlussvorschlag: Der Rat fordert mit dieser Resolution die Mitglieder des Landtages des Landes Nordrhein-Westfalen auf, die mit der Vorlage des Umlagengenehmigungsgesetzes vorgesehenen Einfügungen des neuen § 56 c in die Gemeindeordnung sowie des neuen § 23 c in die Landschaftsverbandsordnung nicht zu beschließen, sondern aus dem Gesetzesentwurf ersatzlos zu streichen. Begründung: Am 12.6.2012 haben die Landtagsfraktionen von SPD, GRÜNE und FDP den Entwurf zu einem Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagengenehmigungsgesetz – UmlGenehmG) in den Landtag eingebracht. Mit diesem Gesetz sollen der Kreisordnung ein neuer § 56 c und in die Landschaftsverbandsordnung ein neuer § 23 c eingefügt werden. Beide Vorschriften regeln die Wiederauffüllung bereits verbrauchten Eigenkapitals durch die jeweilige Erhebung einer Sonderumlage. Durch den vorgelegten Gesetzentwurf soll es nunmehr Kreisen (parallel dazu auch den Landschaftsverbänden) ermöglicht werden, neben der Kreisumlage zusätzlich eine Sonderumlage – dann letztlich zu Lasten der Städte und Gemeinden -zu erheben, um den bisherigen Eigenkapitalverbrauch wieder aufzufüllen. Denn in der Gesetzesbegründung hierzu heißt es: „Durch eine weitere Ergänzung wird es den Kreisen, den Landschaftsverbänden und dem Regionalverband Ruhr ermöglicht, eine Inanspruchnahme ihres Eigenkapitals, die ausschließlich Mail: dr.herbert.heermann@googlemail.com Vorsitzender: Dr. Heermann Bonnstraße 155 50321 Brühl Tel. :0 22 32 – 4 3119 Stellvertreterin: Ulla Baule Kierberger Straße 40 50321 Brühl Tel./Fax.0 22 32 – 2 59 86 Internet: fw-bvb-bruehl.de Tel. Fraktionsbüro: 0 22 32 – 79 21 30 Mail: U.Bau@t-online.de Mail Fraktionsbüro: fw-bvb-fraktion@bruehl.de Freie Wähler/Bürger-Vereinigung Brühl Fraktion im Rat der Stadt Brühl Ratsfraktion Freie Wähler/ Bürger-Vereinigung Brühl * Rathaus * Uhlstraße 3 * 50321 Brühl aus Gründen des Rücksichtnahmegebotes erfolgte, durch die Erhebung einer Sonderumlage wieder „rückgängig“ zu machen bzw. deren Bestand wieder aufzustocken. Dabei wird sichergestellt, dass die Heranziehung der Mitgliedskörperschaften durch eine Sonderumlage nur im Rahmen der zuvor nach der erfolgten tatsächlichen Inanspruchnahme des Eigenkapitals erfolgen darf, so dass die Mitgliedskörperschaften nicht übermäßig zu ihren Lasten herangezogen werden“. Zu den hieraus für die kreisangehörigen Kommunen entstehenden zusätzlichen Haushaltsbelastungen heißt es: „D Kosten Die Gesetzesänderungen lösen als solche keine Kostenfolgen aus“. und „III. Auswirkungen auf die Gemeinden Die vorgesehenen gesetzlichen Anpassungen führen zu einer stärkeren Einbindung der Aufsichtsbehörden bei der Haushaltsplanung der Gemeindeverbände, um die eigenverantwortliche örtliche Handhabung innerhalb der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen zu sichern. Die klareren rechtlichen Regelungen lassen den kommunalen Gestaltungsspielraum dabei unangetastet“. Die sich aus der Erhebung der Sonderrücklage für die Kommunen ergebenden haushaltsrechtlichen Konsequenzen bleiben bei diesem Gesetzentwurf unberücksichtigt. Diese zusätzliche Erhebung einer Sonderrücklage konterkariert die Bemühungen der Kommunen bei den Konsolidierungsanstrengungen ihrer Haushalte. Inhaltlich identisch sind die Auswirkungen der Sonderumlagen der Landschaftsverbände, welche die kreisangehörigen Kommunen über die Allgemeine Kreisumlage werden zahlen müssen Mit der Einführung dieser Sonderumlage würden zukünftige Haushalte der Stadt Brühl zusätzlich in einem beträchtlichem Umfange belastet. Mit freundlichen Grüßen Dr. Herbert Heermann Dr. Herbert Heermann Fraktionsvorsitzender Mail: dr.herbert.heermann@googlemail.com Vorsitzender: Dr. Heermann Bonnstraße 155 50321 Brühl Tel. :0 22 32 – 4 3119 Stellvertreterin: Ulla Baule Kierberger Straße 40 50321 Brühl Tel./Fax.0 22 32 – 2 59 86 Internet: fw-bvb-bruehl.de Tel. Fraktionsbüro: 0 22 32 – 79 21 30 Mail: U.Bau@t-online.de Mail Fraktionsbüro: fw-bvb-fraktion@bruehl.de