Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        99 kB
                    Datum
                        17.09.2012
                    Erstellt
                        17.09.12, 18:57
                    Aktualisiert
                        17.09.12, 18:57
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
61/1
Datum
Vorlagen-Nr.
14.08.2012
43/2012
(200/85)
Betreff
Umsetzung der Rahmenplanung Brühl-Innenstadt
Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“;
Beschluss über die „Vergaberichtlinie“ zur Gewährung von Zuschüssen an Private
Beratungsfolge
04.09.2012 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
17.09.2012 Rat
Finanzielle Auswirkungen
x Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 529100 / 51010400
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Ausgabe Sachkonto / Kostenstelle
Begründung:
x Ja
Nein
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, die
„Vergaberichtlinie der Stadt Brühl über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Profilierung und Standortaufwertung im Sanierungsgebiet „Brühl-Innenstadt“
gemäß der Anlage.
Erläuterungen:
Mit Aufnahme des Gebietes „Brühl-Innenstadt“ in das Städtebauförderungsprogramm „AktiveStadt und Ortsteilzentren“ im Jahre 2009 werden verschiedene Maßnahmen und Projekte in der
Brühler Innenstadt umgesetzt. Während bislang eher investive Maßnahmen im öffentlichen Raum
im Vordergrund standen (u. a. Neugestaltung Steinweg), sollen verstärkt und begleitend private
Investitionen in die Instandsetzung und Modernisierung privater Immobilien im Sanierungsgebiet
angestoßen werden.
Für private Modernisierungsmaßnahmen existieren grundsätzlich zwei Förderzugänge:
-
Förderung über KfW-Mittel (z. B. energetische Sanierung, Umbau zu barrierefreiem und altersgerechtem Umbau, etc.)
Städtebauförderung (Profilierung und Standortaufwertung)
Gegenstand dieser Beschlussvorlage und Vergaberichtlinie ist der mögliche Einsatz von Mitteln
aus der Städtebauförderung.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 43/2012
Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ können Modernisierungsmaßnahmen an privaten Immobilien in der Brühler Innenstadt (Umgestaltung von
Außenfassaden, Dächern und privaten Hofflächen sowie der Rückbau von nicht oder mindergenutzten Nebengebäuden), unter bestimmten Voraussetzungen (Näheres regelt die Vergaberichtlinie), gefördert werden.
Mit der Vergaberichtlinie werden u. a. Fördergegenstände, Fördervoraussetzungen, die Höhe der
Förderung und das Verfahren einheitlich und für die Eigentümer von Immobilien in den Sanierungsgebieten transparent geregelt. Die Inhalte der Vergaberichtlinie basieren auf Ziffer 11.2 der
Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen und konkretisieren diese.
Durch die Förderung wird das Ziel verfolgt, städtebauliche Missstände zu beheben und das Ortsbild zu verbessern. Die Zuschüsse stellen einen Anreiz für privates Engagement und die Mobilisierung privater Investitionsmittel dar.
Hierbei ist zu beachten, dass eine Richtlinie zwar eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter ist, aber keine Satzung mit Rechtscharakter darstellt. Insbesondere lässt sich aus der Vergaberichtlinie kein Rechtsanspruch auf eine Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung durch einen Bürger ableiten. Daher ist eine ortsübliche öffentliche Bekanntmachung nicht
notwendig.
Die DSK wurde unter den v. g. Gesichtspunkten damit beauftragt, dieses Handlungsprogramm für
die Stadt zu initiieren und zu moderieren.
Weitere Erläuterungen erfolgen hierzu durch die DSK in der Sitzung.
Anlagen (1)
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
            
         
                     
                    