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Vorlage (Umsetzung der Rahmenplanung Brühl-Innenstadt Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“; Beschluss über die „Vergaberichtlinie“ zur Gewährung von Zuschüssen an Private )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
17.09.2012
Erstellt
17.09.12, 18:57
Aktualisiert
17.09.12, 18:57
Vorlage (Umsetzung der Rahmenplanung Brühl-Innenstadt
Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“;
Beschluss über die „Vergaberichtlinie“ zur Gewährung von Zuschüssen an Private
) Vorlage (Umsetzung der Rahmenplanung Brühl-Innenstadt
Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“;
Beschluss über die „Vergaberichtlinie“ zur Gewährung von Zuschüssen an Private
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen 61/1 Datum Vorlagen-Nr. 14.08.2012 43/2012 (200/85) Betreff Umsetzung der Rahmenplanung Brühl-Innenstadt Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“; Beschluss über die „Vergaberichtlinie“ zur Gewährung von Zuschüssen an Private Beratungsfolge 04.09.2012 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 17.09.2012 Rat Finanzielle Auswirkungen x Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 529100 / 51010400 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Ausgabe Sachkonto / Kostenstelle Begründung: x Ja Nein Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, die „Vergaberichtlinie der Stadt Brühl über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Profilierung und Standortaufwertung im Sanierungsgebiet „Brühl-Innenstadt“ gemäß der Anlage. Erläuterungen: Mit Aufnahme des Gebietes „Brühl-Innenstadt“ in das Städtebauförderungsprogramm „AktiveStadt und Ortsteilzentren“ im Jahre 2009 werden verschiedene Maßnahmen und Projekte in der Brühler Innenstadt umgesetzt. Während bislang eher investive Maßnahmen im öffentlichen Raum im Vordergrund standen (u. a. Neugestaltung Steinweg), sollen verstärkt und begleitend private Investitionen in die Instandsetzung und Modernisierung privater Immobilien im Sanierungsgebiet angestoßen werden. Für private Modernisierungsmaßnahmen existieren grundsätzlich zwei Förderzugänge: - Förderung über KfW-Mittel (z. B. energetische Sanierung, Umbau zu barrierefreiem und altersgerechtem Umbau, etc.) Städtebauförderung (Profilierung und Standortaufwertung) Gegenstand dieser Beschlussvorlage und Vergaberichtlinie ist der mögliche Einsatz von Mitteln aus der Städtebauförderung. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 43/2012 Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ können Modernisierungsmaßnahmen an privaten Immobilien in der Brühler Innenstadt (Umgestaltung von Außenfassaden, Dächern und privaten Hofflächen sowie der Rückbau von nicht oder mindergenutzten Nebengebäuden), unter bestimmten Voraussetzungen (Näheres regelt die Vergaberichtlinie), gefördert werden. Mit der Vergaberichtlinie werden u. a. Fördergegenstände, Fördervoraussetzungen, die Höhe der Förderung und das Verfahren einheitlich und für die Eigentümer von Immobilien in den Sanierungsgebieten transparent geregelt. Die Inhalte der Vergaberichtlinie basieren auf Ziffer 11.2 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen und konkretisieren diese. Durch die Förderung wird das Ziel verfolgt, städtebauliche Missstände zu beheben und das Ortsbild zu verbessern. Die Zuschüsse stellen einen Anreiz für privates Engagement und die Mobilisierung privater Investitionsmittel dar. Hierbei ist zu beachten, dass eine Richtlinie zwar eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter ist, aber keine Satzung mit Rechtscharakter darstellt. Insbesondere lässt sich aus der Vergaberichtlinie kein Rechtsanspruch auf eine Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung durch einen Bürger ableiten. Daher ist eine ortsübliche öffentliche Bekanntmachung nicht notwendig. Die DSK wurde unter den v. g. Gesichtspunkten damit beauftragt, dieses Handlungsprogramm für die Stadt zu initiieren und zu moderieren. Weitere Erläuterungen erfolgen hierzu durch die DSK in der Sitzung. Anlagen (1) Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14