Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
17.09.2012
Erstellt
17.09.12, 18:57
Aktualisiert
17.09.12, 18:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
40
31.07.2012
12/2012
()
Betreff
Kauf eines Spielgerätes für den Schulhof der GGS Melanchthon
Bezug: Dringlichkeitsentscheidung 1. stellv. Bürgermeister Poschmann (CDU) und 2.
stellv. Bürgermeister Jung (SPD) vom 1.8.2012
Beratungsfolge
17.09.2012 Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Ausgabe Sachkonto / Kostenstelle:
783190 / 21010700
Beschlussentwurf:
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW:
1. stellv. Bürgermeister Wolfgang Poschmann und Ratsherr und 2. stellv. Bürgermeister
Heinz Jung (SPD) beschließen im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW
eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 17.500,00 € für den Kauf des Spielgerätes
„Hangelgarten“ einschließlich Fallschutzplatten von der Firma Wehrfritz GmbH, Postfach
11 07, 96473 Bad Rodach zum Gesamtpreis von 20.000,00 €.
Deckung:
Mehreinnahmen bei Sachkonto/Kostenstelle 21010700/681800 „Spenden investiver Bereich“ in Höhe von 11.000,00 €
Wenigerausgaben bei Sachkonto/Kostenstelle 42010000/785100 „Sanierung Turnhalle
Badorf“ in Höhe von 6.500,00 €
Erläuterungen:
Die Schulkonferenz der GGS Melanchthon hat beschlossen, für den Schulhof der GGS
Melanchthon das Spielgerät „Hangelgarten“ der Firma Wehrfritz GmbH anzuschaffen und
den Bürgermeister gebeten, die durch Aktivitäten der Schule und des Fördervereins (u. a.
Sponsorenläufe) und Sponsoren ungedeckten Kosten städtischerseits zu übernehmen.
Die Gesamtkosten für den Kauf des Spielgerätes „Hangelgarten“ einschließlich der Fallschutzplatten und der Montage belaufen sich auf 20.000,00 €.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 12/2012
Dieser Kaufpreis wird wie folgt finanziert:
Spende Lions:
Spende Förderverein:
budgetierte Mittel für investive Anschaffungen der Schule:
überplanmäßige Ausgabe:
insgesamt:
2.380,00 €
8.620,00 €
2.500,00 €
6.500,00 €
20.000,00 €
Die Schulgremien, insbesondere der Förderverein und der Sponsor legen großen Wert
darauf, dass das neue Spielgerät am Tag des diesjährigen Schulfestes am 28.09.2012
der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Unter Berücksichtigung einer 8 – 10 wöchigen Lieferfrist ist daher eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig.
Das Spielgerät soll in der Woche vom 20. bis 24.08.2012 angeliefert und bis spätestens
Mitte September 2012 aufgestellt werden.
Durch die Anschaffung dieses Spielgerätes erfährt der gesamte Spielbereich des Schulhofes einschließlich des vorhandenen Spielplatzes eine erhebliche Aufwertung. Hiervon
profitieren nicht nur die Schulkinder der GGS Melanchthon, sondern alle Kinder aus dem
Stadtteil Brühl-Kierberg, da sowohl der Spielplatz als auch der Schulhof außerhalb der
Schulzeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Daneben wird durch diese Maßnahme
dem großen Engagement der Schulgremien der GGS Melanchthon Rechnung getragen.
Daher schlägt die Verwaltung vor, das Spielgerät anzuschaffen und die erforderlichen Mittel überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14