Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Kauf eines Spielgerätes für den Schulhof der GGS Melanchthon Bezug: Dringlichkeitsentscheidung 1. stellv. Bürgermeister Poschmann (CDU) und 2. stellv. Bürgermeister Jung (SPD) vom 1.8.2012)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
17.09.2012
Erstellt
17.09.12, 18:57
Aktualisiert
17.09.12, 18:57
Vorlage (Kauf eines Spielgerätes für den Schulhof der GGS Melanchthon
Bezug: Dringlichkeitsentscheidung 1. stellv. Bürgermeister Poschmann (CDU) und 2. stellv. Bürgermeister Jung (SPD) vom 1.8.2012) Vorlage (Kauf eines Spielgerätes für den Schulhof der GGS Melanchthon
Bezug: Dringlichkeitsentscheidung 1. stellv. Bürgermeister Poschmann (CDU) und 2. stellv. Bürgermeister Jung (SPD) vom 1.8.2012)

öffnen download melden Dateigröße: 97 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Beschlussvorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 40 31.07.2012 12/2012 () Betreff Kauf eines Spielgerätes für den Schulhof der GGS Melanchthon Bezug: Dringlichkeitsentscheidung 1. stellv. Bürgermeister Poschmann (CDU) und 2. stellv. Bürgermeister Jung (SPD) vom 1.8.2012 Beratungsfolge 17.09.2012 Rat Finanzielle Auswirkungen X Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Ausgabe Sachkonto / Kostenstelle: 783190 / 21010700 Beschlussentwurf: Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW: 1. stellv. Bürgermeister Wolfgang Poschmann und Ratsherr und 2. stellv. Bürgermeister Heinz Jung (SPD) beschließen im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 17.500,00 € für den Kauf des Spielgerätes „Hangelgarten“ einschließlich Fallschutzplatten von der Firma Wehrfritz GmbH, Postfach 11 07, 96473 Bad Rodach zum Gesamtpreis von 20.000,00 €. Deckung: Mehreinnahmen bei Sachkonto/Kostenstelle 21010700/681800 „Spenden investiver Bereich“ in Höhe von 11.000,00 € Wenigerausgaben bei Sachkonto/Kostenstelle 42010000/785100 „Sanierung Turnhalle Badorf“ in Höhe von 6.500,00 € Erläuterungen: Die Schulkonferenz der GGS Melanchthon hat beschlossen, für den Schulhof der GGS Melanchthon das Spielgerät „Hangelgarten“ der Firma Wehrfritz GmbH anzuschaffen und den Bürgermeister gebeten, die durch Aktivitäten der Schule und des Fördervereins (u. a. Sponsorenläufe) und Sponsoren ungedeckten Kosten städtischerseits zu übernehmen. Die Gesamtkosten für den Kauf des Spielgerätes „Hangelgarten“ einschließlich der Fallschutzplatten und der Montage belaufen sich auf 20.000,00 €. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 12/2012 Dieser Kaufpreis wird wie folgt finanziert: Spende Lions: Spende Förderverein: budgetierte Mittel für investive Anschaffungen der Schule: überplanmäßige Ausgabe: insgesamt: 2.380,00 € 8.620,00 € 2.500,00 € 6.500,00 € 20.000,00 € Die Schulgremien, insbesondere der Förderverein und der Sponsor legen großen Wert darauf, dass das neue Spielgerät am Tag des diesjährigen Schulfestes am 28.09.2012 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Unter Berücksichtigung einer 8 – 10 wöchigen Lieferfrist ist daher eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig. Das Spielgerät soll in der Woche vom 20. bis 24.08.2012 angeliefert und bis spätestens Mitte September 2012 aufgestellt werden. Durch die Anschaffung dieses Spielgerätes erfährt der gesamte Spielbereich des Schulhofes einschließlich des vorhandenen Spielplatzes eine erhebliche Aufwertung. Hiervon profitieren nicht nur die Schulkinder der GGS Melanchthon, sondern alle Kinder aus dem Stadtteil Brühl-Kierberg, da sowohl der Spielplatz als auch der Schulhof außerhalb der Schulzeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Daneben wird durch diese Maßnahme dem großen Engagement der Schulgremien der GGS Melanchthon Rechnung getragen. Daher schlägt die Verwaltung vor, das Spielgerät anzuschaffen und die erforderlichen Mittel überplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14