Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
13.10.11, 09:35
Aktualisiert
13.10.11, 09:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
388/2011
Erstellt am:
30.09.2011
Aktenzeichen:
III / 20 /200
Verfasser/in:
Frau Löbbert
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
18.10.2011
Rat
X
08.11.2011
Betreff
Budgetierung
hier: 2. Budgetbericht 2011
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
6.857.380 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
6.857.380 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Ausgleichsrücklage
Beschlussvorschlag
Vorlage Nr.: 388/2011 . Seite 2 / 3
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, die Prognosen des 2. Budgetberichts 2011 zur Kenntnis zu
nehmen und auf weitere Vorgaben zur Haushaltsausführung zu verzichten.
Erläuterungen
In Anlage I werden die Prognosen mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung (Ansatz + übertragene Ermächtigung)
verglichen und die Abweichungen dargestellt.
In Spalte 4 werden die Zu-/Überschüsse der Budgets laut Haushaltsplanung zzgl. übertragene Ermächtigungen für
Aufwendungen ausgewiesen. In Spalte 5 sind die prognostizierten Abweichungen des 1. Budgetberichts 2011, in Spalte 6 die
prognostizierten Abweichungen des 2. Budgetberichts 2011 dargestellt. Spalte 7 vergleicht die Prognosen aus Spalte 5 und 6
und weist eine entsprechende Verbesserung oder Verschlechterung aus. Die Zu-/Überschüsse gemäß fortgeschriebener
Haushaltsplanung wurden in Spalte 8 um die Ergebnisse des 2. Budgetberichts (Spalte 6) ergänzt.
Soweit sich innerhalb der Unterbudgets Abweichungen zu den Prognosen des 1. Budgetberichts von mehr als 10.000 €
ergeben, wird auf die Erläuterungen der Fachämter verwiesen. Diese Erläuterungen werden als Anlage II beigefügt.
Zusammengefasste Ergebnisse zum 2. Budgetbericht 2011 (Anlage I):
Die vom Rat am 21.12.2010 beschlossene Haushaltsplanung 2011 weist ein Defizit von 6.029.251 € aus (inkl.
Wiederholungsveranschlagungen). Die mit der Übertragung von Aufwandsermächtigungen fortgeschriebene Haushaltsplanung
führt zu einem Defizit von rd. 6.308.298 €. In Höhe der übertragenen Aufwandsermächtigungen (279.047 €) kann im
Jahresabschluss 2010 von einer Ergebnisverbesserung gegenüber der Planung ausgegangen werden.
Freie Budgets (ohne Sonderbudgets, Finanzmasse und Personalkostenbudgets)
Für die freien Budgets wird eine Verschlechterung gegenüber den Prognosen des 1. Budgetberichts 2011 von 1.137.310 €
prognostiziert (- 35,9 % gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung).
Sonderbudgets (Gebührenhaushalte)
Der Überschuss der Sonderbudgets (ohne Personalkosten) erhöht sich um 783.400 € (12,6 %) auf 6.980.581 €. Dies bedeutet
eine Verbesserung gegenüber dem 1. Budgetbericht in Höhe von 357.570 €. Die Ergebnisse der Gebührenhaushalte werden
im Rahmen der Betriebsabrechnung 2011 ermittelt und bei den Gebührenkalkulationen für die Jahre 2013/14 berücksichtigt.
Finanzmasse
Die Finanzmasse konnte bereits im 1. Budgetbericht um 829.800 € erhöht werden. Im Laufe des Jahres konnte diese
Prognose um weitere 2.737.760 € verbessert werden. Dies ist im Wesentlichen auf höhere Gewerbesteuererträge aus
Nachveranlagungen für Vorjahre zurückzuführen..
Personalkostenbudgets
Im Bereich der Personalkosten ist nach jetzigem Kenntnisstand mit einer Verbesserung von 328.980 € gegenüber dem 1.
Budgetbericht zu rechnen.
Fazit:
Gemäß den Prognosen des 2. Budgetberichts 2011 muss mit einer Verschlechterung gegenüber der fortgeschriebenen
Haushaltsplanung von 549.080 € gerechnet werden (siehe Spalte 6 der Anlage I). Das mit der fortgeschriebenen
Haushaltsplanung auszuweisende Defizit von 6.308.298 € erhöht sich somit auf rd. 6.857.380 € (siehe Spalte 8 der
Anlage I) und müsste in dieser Höhe aus Mitteln der Ausgleichsrücklage gedeckt werden.
Vorlage Nr.: 388/2011 . Seite 3 / 3