Daten
Kommune
Brühl
Größe
26 kB
Erstellt
30.10.12, 07:14
Aktualisiert
30.10.12, 07:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
32/3
50 00 40
22.08.2012
56/2012
()
Betreff
Wahl einer Vertreterin / eines Vertreters als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss
Beratungsfolge
Integrationsausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Ausgabe Sachkonto / Kostenstelle
Begründung:
Ja
X Nein
Beschlussentwurf:
Der Integrationsausschuss wählt aus seiner Mitte ein beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Brühl sowie eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter wie folgt:
Beratendes Mitglied des Integrationsausschusses im Jugendhilfeausschuss:
________________________________________
Stellvertreterin/Stellvertreter des beratenden Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss:
________________________________________
Erläuterungen:
Unter Artikel 4 des Integrations- und Teilhabegesetzes NRW erfolgte eine Änderung des
Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in der Form, dass an den
Sitzungen des Jugendhilfeausschusses ein beratendes Mitglied des Integrationsausschusses teilnimmt.
Die Wahl des beratenden Mitgliedes ist notwendig, da bisher eine Vertretung des Integrationsausschusses im Jugendhilfeausschuss noch nicht erfolgte.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14