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Vorlage (Stand der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
128 kB
Erstellt
30.10.12, 07:14
Aktualisiert
30.10.12, 07:14
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/3 66.40.02 23.08.2012 48/2012 (67/02) Betreff Stand der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Brühl Beratungsfolge Ausschuss für Lokale Agenda und Umwelt Finanzielle Auswirkungen Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Ausgabe Sachkonto / Kostenstelle Begründung: Ja x Nein Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Lokale Agenda und Umwelt nimmt den Bericht zur Kenntnis. Erläuterungen: Stand der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Brühl Einleitung Diesem Ausschuss wurden bereits 2005 und 2009 Sachstandsberichte zur EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geliefert. Die WRRL gibt allgemein vor, dass die Gewässer bis Ende 2015 in einen „guten Zustand“ zu bringen sind. Diese Vorgaben wurden durch die Einführung in das (Bundes-) Wasserhaushaltsgesetz und unser Landeswassergesetz unmittelbar geltendes Recht. Für bereits erheblich veränderte Gewässer ist das „gute ökologische Potential“ und ein „guter chemischer Zustand“ die Zielvorgabe. Für die erheblich veränderten Gewässer sind zur Zielerreichung Verlängerungen bis 2027 vorgesehen. Obwohl die WRRL grundsätzlich für alle Gewässer gilt, müssen der EU-Kommission nur Berichte über Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet über 10 km² Einzugsgebiet und Seen über 50 ha Größe berichtet werden. Bei der Umsetzung der WRRL werden daher vorrangig die berichtspflichtigen Gewässer berücksichtigt. Im Stadtgebiet von Brühl gibt es 4 berichtspflichtige Gewässer: Dickopsbach mit Geildorfer Bach, Palmersdorfer Bach, Bleibtreusee und das Grundwasser. Der Bleibtreusee verfügt als künstliches Gewässer über ein gutes ökologisches Potential und hat bereits die Vorgaben der WRRL erfüllt. Alle berichtspflichtigen Bäche sind mit Stand 2009 als „erheblich verändert“ ausgewiesen, verfügen über ein schlechtes ökologisches Potential; der chemische Zustand wird hingegen als gut bezeichnet. Die Brühler Bäche dienen in ca. 40 % des Stadtgebietes als Vorfluter städtischer Regenwasserkanäle. Trotz des guten chemischen Zustandes der Bäche muss die Stadt zur Erreichung eines guten ökologischen Potentials weitere Maßnahmen zur Rückhaltung und Behandlung von Regenwasser als Maßnahmen- und Kostenträger umsetzen. Über die Mitgliedschaft in den Wasserverbänden Palmersdorfer Bachverband (73 % der Beiträge) und Wasserverband Dickopsbach (20,5 % der Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 48/2012 Beiträge) ist die Stadt finanziell auch an Maßnahmen zur Erreichung eines guten ökologischen Potentials, hier insbesondere einer guten Gewässerstruktur beteiligt. Maßnahmen gegen Belastungen der Fließgewässer durch städtische Regenwassereinleitungen Die konkrete Umsetzung der WRRL bezüglich des guten chemischen Zustandes der Gewässer erfolgt konzeptionell durch die Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK), die die Stadt als Abwasserbeseitigungspflichtige alle 6 Jahre der Bezirksregierung Köln vorlegen muss. Die Regenwasserbehandlung musste erstmals in einem integrierten Niederschlagswasserbeseitigungskonzept dargelegt werden, in dem die Umsetzung des sogenannten Trennerlasses (Runderlass „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“: Klassifizierung des Regenwassers nach Verschmutzungskategorien mit vorgeschriebenen Behandlungsmaßnahmen) dargestellt wird. Konkret geht es darum, dass das Regenwasser belasteter Verkehrsflächen vor der Einleitung in die Bäche vorbehandelt werden muss. Das unter Berücksichtigung des Trennerlasses erstellte ABK wurde einschließlich der Kostenschätzungen am 11.07.2011 nach vorheriger Beratung im Ausschuss Tiefbau und Abwasser vom Rat einstimmig beschlossen. Das ABK ist derzeit noch nicht endgültig genehmigt, da die BR Köln im Januar 2012 weitere Unterlagen gefordert hatte. Diese liegen der BR Köln seit April 2012 vor, eine Reaktion steht noch aus. Da das ABK dem Ausschuss für Tiefbau und Abwasser bereits ausführlich vorgestellt wurde, wird hier nur noch chronologisch auf die wichtigsten Punkte eingegangen: 1. Ab 2012 wird im Rahmen der geplanten Deckenbaumaßnahmen des Landesbetriebes Straßen NRW der Schmutzwasserkanal auf der Euskirchener Straße (Höhe Badorfer Straße) gegebenenfalls in einen Mischwasserkanal umgestaltet und in die Badorfer Straße abgeleitet. Dadurch wird das belastete Regenwasser in der Kläranlage behandelt. 2013 wird der verkehrsbelastete Abschnitt in der Badorfer Straße zwischen der Euskirchener Straße und Vorgebirgsstraße ebenfalls in einen Mischwasserkanal umgestaltet. Alternativ können auch Straßeneinläufe mit Vorbehandlungseinsatz eingebaut werden. 2. 2014 wird ein Abscheider in der Berggeiststraße vor der Einleitung des Regenwasserkanals in den Lenterbach eingebaut. 3. 2016 wird der Regenwasserkanal in der Pingsdorfer Straße vom Donnerbach abgeklemmt und an den Regenwasserkanal zum vorhandenen Regenklärbecken Schlossparkstadion angeschlossen. Weiterhin werden zur Vorbehandlung von belastetem Regenwasser Abscheider am Schnorrenberg, Euskirchener Straße (Höhe „Am Hülderberg“) und an der Alten Bonnstraße (Höhe Geildorfer Straße) eingebaut. 4. 2017 wird der Schmutzwasserkanal in der Römerstraße zwischen dem Rodderweg und der Clemens-August-Straße durch einen Mischwasserkanal ersetzt. Das Regenwasser der Verkehrsflächen wird an den neuen Mischwasserkanal angeschlossen und der dort verrohrte Donnerbach somit entlastet. In der Euskirchener Straße werden im Bereich oberhalb Wehrbachsweg / Untermühle die vorhandenen Straßeneinläufe durch neue Einläufe mit Vorbehandlungseinsatz ersetzt. Die Kosten der Vorbehandlung des Regenwassers liegen im Zeitraum von 2012-2017 bei rund 650.000 €. In vielen Fällen wird die Regenwasserbehandlung bei der Behebung baulicher und hydraulischer Probleme in der Kanalisation „miterledigt“. Im Zeitraum 2018-2024 sind Regenwasserbehandlungsmaßnahmen in Höhe von rund 900.000 € vorgesehen. Die Stadt wird andererseits rund 20.000 € Abwasserabgabe jährlich an das Land sparen, wenn sämtliches belastetes Regenwasser nach den anerkannten Regeln der Technik vorbehandelt würde. Eine konzeptionelle Forderung aus dem ABK ist in die Erstellung von BWK-M3-Nachweisen für sämtliche Bäche im Stadtgebiet. Hier sind nicht nur die vorgenannten berichtspflichtigen Bäche zu untersuchen, sondern auch alle Oberläufe (Mühlenbach, Donnerbach, Pingsdorfer Bach, Wehrbach), in die eingeleitet wird. Vereinfacht gesagt ist dieser Nachweis erbracht, wenn die Einleitungen aus der Kanalisation den fiktiv natürlichen einjährigen Hochwasserabfluss nicht über Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 48/2012 10 % steigern. Es handelt es sich hier nicht in erster Linie um Hochwasserschutz, sondern um Schutz des Biotops Fließgewässer vor hydraulischem Stress. Diese Nachweise müssen laut ABK bis Ende 2012 vorliegen. Weiterhin erteilen oder verlängern die Wasserbehörden nur noch Einleiterlaubnisse aus der Regenwasserkanalisation, wenn diese Nachweise vorliegen. Der Nachweis für den Geildorfer Bach wurde bereits erbracht. Für den Pingsdorfer Bach müssen allerdings 3 Rückhaltebecken bzw. –kanäle errichtet werden, für den Wehrbach ein Rückhaltebecken. Die Kosten liegen bei ca. 900.000 €, der Zeitplan zur Umsetzung wird noch in das ABK eingearbeitet. Es wird zumindest im Bereich der Euskirchener Straße angestrebt, Regenwasserbehandlungsmaßnahmen aus dem Trennerlass mit Rückhaltemaßnahmen aus dem M3-Nachweis zu verknüpfen. Für den Mühlenbach, den Donnerbach und den Palmersdorfer Bach wurde der M3-Nachweis gerade beauftragt und wird bis Jahresende vorliegen. Maßnahmen gegen der Belastungen der Fließgewässer durch die Landwirtschaft Insbesondere der Dickopsbach ist durch Schädlingsbekämpfungsmittel und Nitrat belastet. Das Land NRW hat in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer ein umfassendes Beratungsprogramm gestartet. Die Stadt Brühl und die Wasserverbände sollten im Rahmen ihrer Zuständigkeit auf möglichst großzügige Gewässerrandstreifen von 5 m achten. Maßnahmen gegen Belastungen der Fließgewässer durch naturferne Gewässermorphologie Im Gegensatz zu Regenwasserbehandlungsmaßnahmen, die wasserrechtlich vorgeschrieben sind und von denen die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse abhängen, fehlt dieses Instrument zur Verbesserung der Gewässerstrukturen. Hier wurde seitens des Landes mit dem Programm „Lebendige Gewässer“ eine bis zu 90 %ige Förderung für Renaturierungs- und Durchgängigkeitsmaßnahmen in Aussicht gestellt. Bei den unten dargestellten Kosten wird sicherheitshalber nur von einer 70%igen Förderung ausgegangen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass einige Maßnahmen von Erschließungsträgern und Grundstückseigentümern entweder direkt oder über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen finanziert werden. In einem kooperativen Prozess haben sich die Bachverbände Wasserverband Dickopsbach, Palmersdorfer Bachverband und der Unterhaltungsverband Pulheimer Bach (Brühl ist hier nicht Mitglied!) zur Kooperation „Rheinzuflüsse Ville“ zusammengeschlossen. Der Rhein-Erft-Kreis hat als Aufsichtsbehörde auf Wunsch der Bachverbände die Kooperationsleitung übernommen und den Umsetzungsfahrplan für die Bachverbände ausgeschrieben und vergeben. Das beauftragte Ingenieurbüro hat den Umsetzungsfahrplan Ende März 2012 fertig gestellt und bei der Datenbank des Landes eingepflegt. Die Berichte können unter dem Link http://www.gewaesser-experten.de/images/stories/UFP_KOE49/Bericht_UFP_Dickopsbach.pdf bzw. http://www.gewaesserexperten.de/images/stories/UFP_KOE49/Bericht_UFP_PalmersdorferBach.pdf eingesehen und heruntergeladen werden. Bei beiden berichtspflichtigen Bächen Palmersdorfer Bach und Dickopsbach (enthält auch den Geildorfer Bach und den Lenterbach) wurden große Strukturdefizite festgestellt. Palmersdorfer Bach Der Palmersdorfer Bach bildet den Ablauf des Großen Inselweihers östlich vom Schlosspark. Die Schlossteiche werden ihrerseits von den Bächen Pingsdorfer Bach, Donnerbach und Mühlenbach gespeist. Er fließt oberirdisch in östlicher Richtung und verlässt das Stadtgebiet unmittelbar an der Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 4 – Drucksache 48/2012 Autobahnausfahrt Brühl-Ost Richtung Wesseling. Im weiteren Verlauf nimmt er das gereinigte Abwasser der Brühler Kläranlage auf und mündet in Wesseling verrohrt in den Rhein. Auf Brühler Stadtgebiet wurde der Palmersdorfer Bach durchgängig mit der schlechtesten Strukturgüteklasse 7 (vollständig verändert) eingestuft, obwohl der Bach oberflächlich betrachtet nicht so naturfern aussieht. Allerdings sind fast auf der gesamten Lauflänge die Sohle und das Ufer mit Rasengittersteinen befestigt. Bis 2018 sollen auf der Höhe des Polizeiausbildungsinstitut diese Befestigungen entfernt, das Gerinne aufgeweitet werden, ein Absturz entfernt, standortuntypische Gehölze (in der Regel Pappeln) entfernt werden, um die Entwicklung eines naturnahen Uferstreifens zu ermöglichen. Ab 2018 soll auch der Abschnitt vom Schlosspark bis zum Polizeiausbildungsinstitut entsprechend umgestaltet werden. Die Palmersdorfer Teiche (Motte) sollen dabei zur Entwicklung von Sekundärbiotopen berücksichtigt werden. Da Brühl mit Abstand über den größten Anteil am Gesamteinzugsgebiet verfügt, trägt die Stadt über die Verbandsbeiträge 73 % der Kosten. Die Kosten der Umsetzung im gesamten Einzugsgebiet (mit Wesseling) liegen bei rund 600.000 €, bei einer 70 %igen Förderung durch das Land bei 180.000 €, somit liegt der Anteil der Stadt Brühl bei ca. 130.000 €. Dickopsbach (mit Geildorfer Bach und Lenterbach) Der Dickopsbach entsteht als Lenterbach durch den Zusammenfluss der Abläufe des Berggeistweihers und des Lucretiasees in einem Schacht am Parkplatz des Phantasialandes. Er unterquert überwiegend verrohrt das Phantasialand, durchfließt als Geildorfer Bach oberirdisch Eckdorf und fließt in Schwadorf mit dem Rheindorfer Bach zusammen und bildet ab dann den Dickopsbach. Er fließt dann östlicher Richtung nach Wesseling und mündet dort verrohrt in den Rhein. Als Nebengewässer fließt ihm in Brühl noch der Hennebach zu, der jedoch fast nie Wasser führt. Nur im Bereich unterhalb des Phantasialandes bis Bebauung Spielmannsgasse befindet sich der Bach in einem guten Zustand. Bis zur Stadtgrenze nach Wesseling ist der Bach in den Strukturklassen 4-7 (deutlich verändert – vollständig verändert) eingestuft. Bereits im Jahr 2001 wurde im Rahmen der Erschließung Eckdorfer Mühlenweg eine Renaturierung umgesetzt. Im Falle der Entwicklung eines Bebauungsplanes südlich der Geildorfer Straße, ist für den Zeitraum 2013-2018 eine naturnahe Neutrassierung des Geildorfer Baches vorgesehen. Das Kastenprofil und die Verrohrung an der Geildorfer Straße können dann entfallen. Für 2019-2027 sind naturnahe Neutrassierungen nördlich der Spielmannsgasse, für den Dickopsbach an der Schwadorfer Burg und nördlich der Weiherhofstraße geplant. Westlich von Schwadorf bis zur Stadtgrenze nach Wesseling sind Aufweitungen des Gerinnes vorgesehen. Bezüglich der Kosten ist die Stadt Brühl mit 20,5 % an den Aufwändungen des Wasserverbandes Dickopsbach beteiligt, auch wenn sie außerhalb des Stadtgebietes (Bornheim, Wesseling) liegen. Die Kosten im gesamten Einzugsgebiet liegen bei rund 1,8 Mio €, bei einer 70 %igen Förderung durch das Land bei 360.000 €, somit liegt der Anteil der Stadt Brühl bei ca. 95.000 €. Belastungen des Grundwassers Das Grundwasser in Brühl ist sowohl durch Nitrat als auch Sulfat belastet und ist somit in einem chemisch schlechten Zustand. Bezüglich des Nitrats gelten o. g. Beratungsmaßnahmen der Landwirtschaft. Bezüglich des Sulfats existiert ein Messprogramm der Stadt, welches die Daten jährlich der Unteren Wasserbehörde mitteilt. 10 Einleitungen aus der Regenwasserkanalisation erfolgen über Versickerungsbecken in das Grundwasser. Diesen Becken sind Schlammfänge vorgeschaltet, so dass diese Einleitungen nicht die Ursache der Grundwasserbelastung sein dürften. Insofern ist mit keinen weiteren Forderungen seitens der Wasserbehörde zu rechnen. Fazit und Ausblick Die bereits 2000 beschlossene EG-Wasserrahmenrichtlinie geht nun bezüglich der Zielerreichung „guter Zustand“ in die konkrete Umsetzung. Nunmehr sind auch die Kommunen gefordert über von den Aufsichtsbehörden kontrollierten Abwasserbeseitigungskonzepten und Umsetzungsfahrplänen aktiv an der Erreichung des guten Zustandes unserer Gewässer mitzuwirken, beispielsweiBgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 5 – Drucksache 48/2012 se die Finanzierung sicherzustellen und die Bauleitplanung anzupassen. Die Stadt Brühl hat mit dem 2011 erstellten Abwasserbeseitigungskonzept viele Synergien genutzt, um baulichhydraulische Mängel in der Kanalisation mit einer Regenwasserbehandlung zu verknüpfen. Ebenso hat sie bei den Umsetzungsfahrplänen der Wasserverbände mitgewirkt und insbesondere ihr lokales Wissen eingebracht. Durch die vorgeschriebene jährliche Berichterstattung bei den Abwasserbeseitigungskonzepten und der Erfolgskontrolle 2014 bei den Umsetzungsfahrplänen, ist die WRRL nun bei allen städtebaulichen und siedlungswasserwirtschaftlichen Planungen zu berücksichtigen. Die Umsetzungsstand wird auf der Seite www.rheingraben-nord.nrw.de regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht, so dass Versäumnisse und Rückstände schnell publik werden. Mit diesen beiden Konzepten, die Investitionen in den Gewässerschutz in Höhe von rund 2,7 Mio € bis 2027 vorsehen, ist die Stadt Brühl bei der Umsetzung der WRRL für die nächsten Jahre gut aufgestellt. Ergänzend zu dieser Vorlage erfolgt im Ausschuss eine kurze Präsentation. Fragen werden bei Bedarf in der Sitzung beantwortet. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14