Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
30.10.12, 07:14
Aktualisiert
30.10.12, 07:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
61/1
Datum
Vorlagen-Nr.
14.08.2012
44/2012
(200/85)
Betreff
Sanierung Innenstadt - Umgestaltung der Ost-West-Achse
hier: Sachstandsbericht zur Planung Balthasar-Neumann-Platz
Beratungsfolge
04.09.2012 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
x Ja
x Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 783200 / 54 01 99 00
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Ausgabe Sachkonto / Kostenstelle
Begründung:
Nein
Beschlussentwurf:
Der PStA nimmt
1. den Sachstandbericht der Verwaltung zum Umbau des Balthasar-Neumann-Platzes zur
Kenntnis und beschließt:
2. vorbehaltlich eines korrespondierenden Mehrheitsbeschlusses der privaten Wohnungseigentümergemeinschaft Balthasar Neumann Platz (Tiefgarage), im Verlaufe des Septembers, dem Rat im Zuge der Haushaltsaufstellung 2013/2014 die Einstellung der gutachterlich ermittelten Mehrkosten für die öffentliche Hand zur Realisierung eines bautechnisch sinnvollen und nachhaltigen Umbaus in Höhe von ca. 550.000 € mit der Maßgabe
zu empfehlen, diese Summe im Zuge des Landesprogramms zur Förderung (60%) anzumelden.
Erläuterungen:
Nach Beschlussfassung der Entwurfsplanung zum Balthasar-Neumann-Platz durch den
PStA 2010/11 und nach Erhalt des Zuschussbescheids zur Landesförderung in Höhe von
1.711.983 € (Baukosten = 2.854.000 €) am 21.09.2011, hat sich im September 2011 eine
neue Beurteilungslage zur bautechnischen Ausgestaltung der Platzfläche im Verhältnis zu
der Sanierung der privaten Tiefgarage darunter ergeben
Nach umfangreichen, gutachterlichen Untersuchungen und Verhandlungen, sind die
Stadtverwaltung und die private Eigentümergemeinschaft zu der Überzeugung gekommen, dass die einzige sinnvolle und nachhaltige Lösung ein Platzausbau in gebundener
Bauweise sein kann, der für die Stadt zunächst erhöhte anteilige Investitionskosten von
ca. 550.000 € (∑ = 3.404.000 €) mit sich bringt, aber für die Zukunft die einzige nachhaltiBgm.
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Drucksache 44/2012
ge Lösung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der künftigen Folgekosten (Reparaturen, Unterhaltung…etc.) darstellt.
In der Sitzung der Lenkungsgruppe „Innenstadtrahmenplanung“ am 05.07.2012 ist diese
Problematik ausführlich dargestellt und die Bereitschaft erklärt worden, diesen Weg, einschließlich der erforderlichen Mehrkosten, mitzutragen.
Da nunmehr zum 31.08.2012 der Förderantrag zur Innenstadt der Bezirksregierung zugestellt wird, muss der neue Sachverhalt, inhaltlich und kostenmäßig, seitens der Stadt beschlussmäßig hinterlegt werden, um die erhöhten Baukosten möglicherweise im Rahmen
einer Landesförderung zu 60% (330.000 €) bezuschusst zu bekommen.
Die Eilbedürftigkeit des vorgelegten Beschlussentwurfes (31.08.2012/04.092012 PStA)
ergibt sich aus vorgenannten Abläufen.
Wie in der Lenkungsgruppe am 21.08.2012 seitens der Verwaltung schon mitgeteilt, hat
sich die private Wohnungseigentümergemeinschaft nach einem langwierigen Entscheidungsprozess nunmehr bereiterklärt, zum einen, die nicht unerheblichen Mehrkosten auf
privater Seite ebenfalls mitzutragen und zum anderen, Mitte September einen Beschluss
zur gemeinsamen Sanierung und Finanzierung abschließend herbeizuführen.
Insofern legt die Verwaltung einen „Bevorratungsbeschluss“ vor, um die verbindliche Absichtserklärung für den Förderantrag kurzfristig und ergänzend zum 31.08.2012 der Bezirksregierung nachzureichen. Gleiches gilt zeitversetzt für den WEG-Beschluss.
Eine kassenwirksame Finanzierung im städtischen Haushalt kann dann voraussichtlich
über die Haushaltsplanung 2013/2014 sichergestellt werden.
Weitere Informationen können in der Sitzung mündlich erfolgen.
Bgm.
Zust. Dez.
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