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Vorlage (Umsetzung der Rahmenplanung Brühl-Innenstadt - Umgestaltung der Ost-West-Achse hier: Sachstandsbericht zur Planung Balthasar-Neumann-Platz )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
30.10.12, 07:14
Aktualisiert
30.10.12, 07:14
Vorlage (Umsetzung der Rahmenplanung Brühl-Innenstadt - Umgestaltung der Ost-West-Achse
hier: Sachstandsbericht zur Planung Balthasar-Neumann-Platz
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen 61/1 Datum Vorlagen-Nr. 14.08.2012 44/2012 (200/85) Betreff Sanierung Innenstadt - Umgestaltung der Ost-West-Achse hier: Sachstandsbericht zur Planung Balthasar-Neumann-Platz Beratungsfolge 04.09.2012 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen x Ja x Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 783200 / 54 01 99 00 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Ausgabe Sachkonto / Kostenstelle Begründung: Nein Beschlussentwurf: Der PStA nimmt 1. den Sachstandbericht der Verwaltung zum Umbau des Balthasar-Neumann-Platzes zur Kenntnis und beschließt: 2. vorbehaltlich eines korrespondierenden Mehrheitsbeschlusses der privaten Wohnungseigentümergemeinschaft Balthasar Neumann Platz (Tiefgarage), im Verlaufe des Septembers, dem Rat im Zuge der Haushaltsaufstellung 2013/2014 die Einstellung der gutachterlich ermittelten Mehrkosten für die öffentliche Hand zur Realisierung eines bautechnisch sinnvollen und nachhaltigen Umbaus in Höhe von ca. 550.000 € mit der Maßgabe zu empfehlen, diese Summe im Zuge des Landesprogramms zur Förderung (60%) anzumelden. Erläuterungen: Nach Beschlussfassung der Entwurfsplanung zum Balthasar-Neumann-Platz durch den PStA 2010/11 und nach Erhalt des Zuschussbescheids zur Landesförderung in Höhe von 1.711.983 € (Baukosten = 2.854.000 €) am 21.09.2011, hat sich im September 2011 eine neue Beurteilungslage zur bautechnischen Ausgestaltung der Platzfläche im Verhältnis zu der Sanierung der privaten Tiefgarage darunter ergeben Nach umfangreichen, gutachterlichen Untersuchungen und Verhandlungen, sind die Stadtverwaltung und die private Eigentümergemeinschaft zu der Überzeugung gekommen, dass die einzige sinnvolle und nachhaltige Lösung ein Platzausbau in gebundener Bauweise sein kann, der für die Stadt zunächst erhöhte anteilige Investitionskosten von ca. 550.000 € (∑ = 3.404.000 €) mit sich bringt, aber für die Zukunft die einzige nachhaltiBgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 44/2012 ge Lösung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der künftigen Folgekosten (Reparaturen, Unterhaltung…etc.) darstellt. In der Sitzung der Lenkungsgruppe „Innenstadtrahmenplanung“ am 05.07.2012 ist diese Problematik ausführlich dargestellt und die Bereitschaft erklärt worden, diesen Weg, einschließlich der erforderlichen Mehrkosten, mitzutragen. Da nunmehr zum 31.08.2012 der Förderantrag zur Innenstadt der Bezirksregierung zugestellt wird, muss der neue Sachverhalt, inhaltlich und kostenmäßig, seitens der Stadt beschlussmäßig hinterlegt werden, um die erhöhten Baukosten möglicherweise im Rahmen einer Landesförderung zu 60% (330.000 €) bezuschusst zu bekommen. Die Eilbedürftigkeit des vorgelegten Beschlussentwurfes (31.08.2012/04.092012 PStA) ergibt sich aus vorgenannten Abläufen. Wie in der Lenkungsgruppe am 21.08.2012 seitens der Verwaltung schon mitgeteilt, hat sich die private Wohnungseigentümergemeinschaft nach einem langwierigen Entscheidungsprozess nunmehr bereiterklärt, zum einen, die nicht unerheblichen Mehrkosten auf privater Seite ebenfalls mitzutragen und zum anderen, Mitte September einen Beschluss zur gemeinsamen Sanierung und Finanzierung abschließend herbeizuführen. Insofern legt die Verwaltung einen „Bevorratungsbeschluss“ vor, um die verbindliche Absichtserklärung für den Förderantrag kurzfristig und ergänzend zum 31.08.2012 der Bezirksregierung nachzureichen. Gleiches gilt zeitversetzt für den WEG-Beschluss. Eine kassenwirksame Finanzierung im städtischen Haushalt kann dann voraussichtlich über die Haushaltsplanung 2013/2014 sichergestellt werden. Weitere Informationen können in der Sitzung mündlich erfolgen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14