Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
17.09.2012
Erstellt
17.09.12, 18:57
Aktualisiert
17.09.12, 18:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40/3
41 10 01 Pu/Ov
13.08.2012
39/2012
()
Betreff
Städtepartnerschaftsjubiläen 2013 und 2014;
hier: Zwischenfinanzierung
Bezug: HA 27.8.2012
Beratungsfolge
27.08.2012 Hauptausschuss
17.09.2012 Rat
Finanzielle Auswirkungen
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
x Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Ausgabe Sachkonto / Kostenstelle
Begründung:
x Ja
Nein
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 (1) Satz 1 GO
NRW, für die Feierlichkeiten anlässlich der 40-jährigen Städtepartnerschaft mit Royal
Leamington Spa im Jahr 2013 und der 50-jährigen Städtepartnerschaft mit Sceaux im
Jahr 2014 einen Gesamtbetrag in Höhe von max. 75.000 € in den Haushaltsjahren 2013
und 2014 bei KKK 11070800/531800 – Zuweisung lfd. übrige Bereiche - als Vorfinanzierung zur Verfügung zu stellen und die anfallenden Zinsen der Zwischenfinanzierung zu
übernehmen.
Die Bereitstellung steht unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung aus dem Programm
„Europa für Bürgerinnen und Bürger“ in Gesamthöhe von max. 150.000 Euro.
Erläuterungen:
Der Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus wurde in der Mitteilungsvorlage
vom 29.05.2012 (Nr.: 61/02 S) informiert, dass zurzeit ein Gemeinschaftsantrag auf EUFördermittel zur Planung eines gemeinschaftlichen Netzwerkes und der zukünftigen Bürgerbegegnungen in den Jahren 2013 und 2014 durch den Verein Brühler Städtefreundschaften e.V. in Zusammenarbeit mit den Städten Royal Leamington Spa, Sceaux und
Kunice gestellt wird. Der Vorsitzende des Vereins, Herr Georg Wilhelm, berichtete dem
Fachausschuss am 28.06.2012 über die geplanten Aktivitäten und die bevorstehende Antragsstellung.
Der Antrag wird fristgerecht zum 01.09.2012 bei der Europäischen Kommission in Brüssel
eingereicht.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 39/2012
Dieser Förderantrag zur Bezuschussung im Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ wird mit einem maximalen Gesamtzuschuss in Höhe von 150.000 € für
das beantragte Maßnahmenpaket gefördert. Laut EU-Förderrichtlinien werden die Mittel in
Höhe von 50 % (75.000 €) voraussichtlich Ende 2012/Anfang 2013 vor Maßnahmenbeginn bewilligt und ausgezahlt. Nach Abschluss aller durchgeführten Veranstaltungen im
Jahr 2014 erfolgt dann die Auszahlung des Restbetrages in Höhe von den weiteren
75.000 €. Der Verein Brühler Städtefreundschaften e.V. kann diese Vorfinanzierung nicht
übernehmen. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass die Stadt Brühl den Restbetrag von 75.000 € im Rahmen einer Vorfinanzierung übernimmt und die entsprechende
Refinanzierung dieses Betrages in voller Höhe über die Auszahlung des Restzuschusses
erfolgt. Diese Mittelbereitstellung erfolgt nur unter dem Vorbehalt, dass entsprechende
EU-Fördermittel tatsächlich bewilligt werden.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14