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Beschlussvorlage (Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Inden-Schophoven (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB))

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Inden-Schophoven (§ 34  Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB))

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 181/99/...... Der Bürgermeister Planungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung Aktenzeichen Termin Datum 20.12.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 20.01.2000 Betrifft: Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil IndenSchophoven (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) Beschlußentwurf: Zur weiteren Bearbeitung des Satzungsentwurfes wird für die Flächen im Bereich der Krauthausener Straße zur Beurteilung der Regenentwässerung in den Schlichbach ein hydraulisches Gutachten erstellt. Begründung: In der Sitzung des Bau-, Vergabe-, Landschafts- und Umweltschutzausschusses am 10.03.1998 wurde auf der Grundlage des Entwurfes zur o.a. Satzung die Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange haben ergeben, dass für den weiteren Abwägungsprozess zur Beurteilung der Niederschlagsentwässerung nach § 51 a LWG für die Flächen im Bereich der Krauthausener Straße ein hydraulisches Gutachten erstellt werden muss, welches eine mögliche Regenwasserentwässerung über den hier vorhandenen Schlichbach überprüft. Die anderen im Entwurf vorhandenen Flächen wurden nicht in Frage gestellt. Einer eingegangenen Anregungen eines betroffenen Bürgers, eine Fläche im Bereich der Viehövener Straße, die zum jetzigen Zeitpunkt außerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Viehövener Straße liegt, in die Satzung miteinzubeziehen, kann nicht entsprochen werden, da seitens der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren eine Befreiung des hier vorhandenen Landschaftsschutzes nicht in Aussicht gestellt werden kann. Ein Einbezug dieser Fläche in die Ortsbereichsabgrenzung widerspräche somit geltendem Recht. Da der Verwaltung im Bereich der unkritischen Flächen zum jetzigen Zeitpunkt kein Bauwunsch bekannt ist, besteht nicht die Notwendigkeit, Planungsrecht unter Ausschluss der kritischen Flächen im Bereich der Krauthausener Straße vorzeitig zu schaffen. Aus diesem Grund wird empfohlen, den vorliegenden Entwurf weiterhin in Gänze zu bearbeiten und nach Klärung der offenstehenden Fragen diesen auch in Gänze als Satzung zu beschließen. T400.DOC .. .