Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 181/99/......
Der Bürgermeister
Planungsamt
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeplanung
Aktenzeichen
Termin
Datum
20.12.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
20.01.2000
Betrifft:
Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil IndenSchophoven (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
(§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB)
Beschlußentwurf:
Zur weiteren Bearbeitung des Satzungsentwurfes wird für die Flächen im Bereich der Krauthausener
Straße zur Beurteilung der Regenentwässerung in den Schlichbach ein hydraulisches Gutachten
erstellt.
Begründung:
In der Sitzung des Bau-, Vergabe-, Landschafts- und Umweltschutzausschusses am 10.03.1998
wurde auf der Grundlage des Entwurfes zur o.a. Satzung die Beteiligung der betroffenen Bürger und
der berührten Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die eingegangenen Anregungen der Träger
öffentlicher Belange haben ergeben, dass für den weiteren Abwägungsprozess zur Beurteilung der
Niederschlagsentwässerung nach § 51 a LWG für die Flächen im Bereich der Krauthausener Straße
ein
hydraulisches
Gutachten
erstellt
werden
muss,
welches
eine
mögliche
Regenwasserentwässerung über den hier vorhandenen Schlichbach überprüft. Die anderen im
Entwurf vorhandenen Flächen wurden nicht in Frage gestellt.
Einer eingegangenen Anregungen eines betroffenen Bürgers, eine Fläche im Bereich der Viehövener
Straße, die zum jetzigen Zeitpunkt außerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Viehövener
Straße liegt, in die Satzung miteinzubeziehen, kann nicht entsprochen werden, da seitens der unteren
Landschaftsbehörde des Kreises Düren eine Befreiung des hier vorhandenen Landschaftsschutzes
nicht in Aussicht gestellt werden kann. Ein Einbezug dieser Fläche in die Ortsbereichsabgrenzung
widerspräche somit geltendem Recht. Da der Verwaltung im Bereich der unkritischen Flächen zum
jetzigen Zeitpunkt kein Bauwunsch bekannt ist, besteht nicht die Notwendigkeit, Planungsrecht unter
Ausschluss der kritischen Flächen im Bereich der Krauthausener Straße vorzeitig zu schaffen. Aus
diesem Grund wird empfohlen, den vorliegenden Entwurf weiterhin in Gänze zu bearbeiten und nach
Klärung der offenstehenden Fragen diesen auch in Gänze als Satzung zu beschließen.
T400.DOC
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