Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
02.11.2010
Erstellt
02.09.10, 11:15
Aktualisiert
02.09.10, 11:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 370/2009 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 24.03.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Bemerkungen
15.04.2010
vorberatend
Ausschuss für Stadtentwicklung
16.09.2010
vorberatend
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
02.11.2010
beschließend
Betrifft:
Anregung bzgl. Einrichtung einer Außengastronomie auf dem Marktplatz Lechenich
durch den "Lechenicher Hof"
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.03.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Ausschuss öffentliche Ordnung und Verkehr hat in der letzten Sitzung die Verwaltung beauftragt,
gemeinsam mit der Inhaberin der Gaststätte Lechenicher Hof, nach einer anderen Möglichkeit zu suchen,
um eine Außengastronomie betreiben zu können.
Die Inhaberin ist daran interessiert, die Außengastronomie, zumindest auf Sichtweite, zum Stammlokal
einzurichten. Unter Berücksichtigung dieses Aspektes käme die Einrichtung einer Außengastronomie auf
dem Marktplatz Lechenich auf der Ecke Frenzenstraße/Markt, nördlich und westlich der historischen Pumpe
in Betracht. Die Antragstellerin hat dazu einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet, der als Anlage
beigefügt ist. Strom soll von einem Baustromkasten, der für die Dauer der Sommermonate seitens des RWE
auf dem Marktplatz aufgebaut wird, bezogen werden. Die Wasserlieferung ist derzeit noch etwas
problematisch. Die Frischwasserzufuhr kann nur von einem ca. 8 Meter entfernten Hydranten erfolgen. Ein
Schlauch soll von diesem Hydranten aus zur Spültheke gelegt werden. Der Schlauch wird jeden Tag aufund abgebaut und für die Dauer der Nutzung mit einer Schiene geschützt. Diese Lösung ist jedoch nicht
geeignet- hier müsste die Gaststättenbetreiberin noch einen anderen Vorschlag unterbreiten.
Man muss sehen, dass eine Außengastronomie an der Stelle attraktiv sein kann, aber auch Probleme mit
sich bringen kann. Eine solche Außengastronomie muss wegen der damit verbundenen Investitionen auf
Jahre angelegt sein, die Antragstellerin braucht also Planungssicherheit.
Der Ausschuss wird um eine Beschlussfassung gebeten.
In Vertretung
(Erner)
Erster Beigeordneter
(Dr. Rips)
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