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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung einer Außengastronomie auf dem Marktplatz Lechenich durch den "Lechenicher Hof")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
02.11.2010
Erstellt
02.09.10, 11:15
Aktualisiert
02.09.10, 11:15
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung einer Außengastronomie auf dem Marktplatz Lechenich durch den "Lechenicher Hof") Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung einer Außengastronomie auf dem Marktplatz Lechenich durch den "Lechenicher Hof")

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 370/2009 1. Ergänzung Az.: Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 24.03.2010 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin Bemerkungen 15.04.2010 vorberatend Ausschuss für Stadtentwicklung 16.09.2010 vorberatend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 02.11.2010 beschließend Betrifft: Anregung bzgl. Einrichtung einer Außengastronomie auf dem Marktplatz Lechenich durch den "Lechenicher Hof" Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.03.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Der Ausschuss öffentliche Ordnung und Verkehr hat in der letzten Sitzung die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Inhaberin der Gaststätte Lechenicher Hof, nach einer anderen Möglichkeit zu suchen, um eine Außengastronomie betreiben zu können. Die Inhaberin ist daran interessiert, die Außengastronomie, zumindest auf Sichtweite, zum Stammlokal einzurichten. Unter Berücksichtigung dieses Aspektes käme die Einrichtung einer Außengastronomie auf dem Marktplatz Lechenich auf der Ecke Frenzenstraße/Markt, nördlich und westlich der historischen Pumpe in Betracht. Die Antragstellerin hat dazu einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet, der als Anlage beigefügt ist. Strom soll von einem Baustromkasten, der für die Dauer der Sommermonate seitens des RWE auf dem Marktplatz aufgebaut wird, bezogen werden. Die Wasserlieferung ist derzeit noch etwas problematisch. Die Frischwasserzufuhr kann nur von einem ca. 8 Meter entfernten Hydranten erfolgen. Ein Schlauch soll von diesem Hydranten aus zur Spültheke gelegt werden. Der Schlauch wird jeden Tag aufund abgebaut und für die Dauer der Nutzung mit einer Schiene geschützt. Diese Lösung ist jedoch nicht geeignet- hier müsste die Gaststättenbetreiberin noch einen anderen Vorschlag unterbreiten. Man muss sehen, dass eine Außengastronomie an der Stelle attraktiv sein kann, aber auch Probleme mit sich bringen kann. Eine solche Außengastronomie muss wegen der damit verbundenen Investitionen auf Jahre angelegt sein, die Antragstellerin braucht also Planungssicherheit. Der Ausschuss wird um eine Beschlussfassung gebeten. In Vertretung (Erner) Erster Beigeordneter (Dr. Rips) -2-