Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
23 kB
Datum
02.11.2010
Erstellt
02.09.10, 11:15
Aktualisiert
02.09.10, 11:15
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Inhalt der Datei
B 370/2009 1. Ergänzung; Anlage 1
Anregung bzgl. Einrichtung einer Außengastronomie auf dem Marktplatz Lechenich
durch den „Lechenicher Hof“
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 15.04.2010 den
o.a. Antrag B 370/2009 vertagt. Künftig sollen Entscheidungen über die Zulassung von
Außengastronomie auf dem Marktplatz von Lechenich auf der Grundlage eines
Gesamtkonzeptes getroffen werden. Die Verwaltung wurde daher beauftragt, zunächst
Vorschläge für eine entsprechende Änderung der Sondernutzungssatzung zu erarbeiten und
zur weiteren politischen Beratung vorzulegen.
Die Situation der (Sonder)Nutzungen auf dem Marktplatz in Lechenich stellt sich zur Zeit
insgesamt als nicht einheitlich und wenig geordnet dar. Dies gilt insbesondere für die
Außengastronomie. Die Sondernutzungssatzung der Stadt Erftstadt macht derzeit für diese
Nutzungen keine Vorgaben zur Gestaltung und es gibt kein Konzept, auf welchen Flächen
des Platzes die gastronomische Nutzung städtebaulich vertretbar und mit dem Ortsbild
vereinbar ist. Das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt hat darüber hinaus keine rechtliche
Handhabe, einen Antrag auf Sondernutzung abzulehnen, solange nicht die Sicherheit oder
Ordnung des Verkehrs auf dem Marktplatz beeinträchtigt sind.
Auf dem Marktplatz Lechenich befindet sich derzeit die genehmigte Außengastronomie von
insgesamt sieben Betreibern; davon sind sechs räumlich unmittelbar mit ihrem sich in einem
Gebäude befindlichen (Haupt-)Betrieb verbunden (s. Anlageplan 1).
Ein Betreiber („Haus Bosen“) unterhält eine Außengastronomie nicht in direktem Bezug zu
seiner Gaststätte - da vor dieser durch die dort verlaufende L 162 kein Platz ist - sondern
isoliert auf der Platzmitte, unmittelbar westlich an das denkmalgeschützte „Historische
Rathaus“ Lechenich angrenzend. Die Speisen und Getränke werden nicht in der Küche der
Gaststätte zubereitet und über die stark befahrenen Straßen zur Außengastronomie
transportiert, sondern vor Ort in einer mobilen Küchentheke, welche sich bei nicht geöffneter
Außengastronomie als ein massiver, mit Aluminium ummantelter Kasten mit einer
Ausdehnung von ca. 6 m Länge, 3 m Breite und 1,20 m Höhe präsentiert. Dieser
beeinträchtigt die Wirkung der Westfassade des Rathauses erheblich. Um diese Anlage vor
Witterungseinflüssen zu schützen, wurde im Jahr 2009 ein pavillonartiges Dach aufgestellt,
welches jedoch aus bauordnungsrechtlichen Gründen wieder abgebaut werden musste;
auch aus städtebaulicher Sicht hat diese Überdachung zu einer Beeinträchtigung des
Erscheinungsbildes des Platzes beigetragen. Durch den Abbau hat der Betreiber nun wieder
bei einsetzendem Regen Probleme, seine Anlagen zu schützen und behilft sich mit einer
improvisierten Lösung mit Sonnenschirmen. Zudem kann, aus stadtgestalterischer Sicht
beurteilt, die Einfriedung (Eingrenzung) mit Pflanzkübeln und Rankgittern aus
kesseldruckimprägniertem Holz im „Baumarktdesign“ den Qualitätsansprüchen nicht
entsprechen; sie wirkt darüber hinaus wie eine optische Barriere auf dem Platz, welcher
ohnehin nicht sparsam möbliert ist (Kunstwerk, Pumpe, Schaukästen etc). Ebenfalls eher
negativ in Erscheinung treten die massiven Werbesymbole auf den Sonnenschirmen. Die
Möblierung mit Biergartentischen- und Stühlen aus Eisen und Holz ist dagegen angemessen.
Die anderen Außengastronomieeinrichtungen sind, was die Möblierung betrifft, ebenfalls
angemessen, sie bieten allerdings insgesamt kein einheitliches Bild. Durch die Versorgung
mit Speisen und Getränken aus den direkt anliegenden Gaststätten fällt jedoch bei diesen
Betrieben die optische Beeinträchtigung durch eine mobile Küchenzeile weg. Die Bandbreite
der Möblierung reicht hier von weißlackierten, filigranen, schmiedeeisernen Stühlen und
Tischen über graue Stahlgittermöbel bis hin zu dunkelbraunen Korbsesseln aus
Kunststoffgeflecht. Allerdings sind auch hier bei einigen Betrieben störende Umfriedungen
mit unpassenden Holzzaunelementen festzustellen. Ein Betrieb (Pizzeria Serenissima)
zeichnet sich durch eine recht zurückhaltende Umfriedung durch bepflanzte Töpfe aus
Terrakotta bzw. aus Terrakottaimitat aus. Ein farblich nicht aufeinander abgestimmtes Bild
bieten auch die Sonnenschirme. Diese sind bei den meisten Betrieben mit großflächigen
Werbeaufschriften verschiedener Getränkehersteller versehen und in unterschiedlichen
Farben gehalten; die Farbpalette reicht hier von weiß über weiß/grün und orange bis braun.
Derzeit existieren für die Sondernutzungen des Marktplatzes, wie auch für die anderen
Außengastronomien in der Stadt, öffentlich-rechtliche Verträge der Betreibers mit der Stadt.
In den Verträgen ist unter anderem geregelt, wie lange die Erlaubnis erteilt wird und dass die
Einrichtung abgebaut werden muss, um für bestimmte Veranstaltungen Platz zu schaffen,
was bisher jedoch noch nicht eingetreten ist. Auch zum Erscheinungsbild der Gastronomie
wurden in den Verträgen Festlegungen getroffen, so sind z.B. Stühle aus weißem
Weichplastik grundsätzlich ausgeschlossen, zudem dürfen keine zusätzlichen Bodenbeläge
auf dem Platz verlegt werden. Allerdings werden einige Bestandteile der Verträge nicht
eingehalten, so z.B. die Nichterlaubnis großflächiger Werbung auf Schirmen.
Zur Zeit liegt der Stadt ein Antrag bzgl. der Einrichtung einer Außengastronomie
(„Lechenicher Hof“) auf dem Marktplatz vor. Zunächst plante der Betreiber eine
Außengastronomie auf der Parkplatzfläche am südwestlichen Platzrand (Ecke
Klosterstraße/Markt), was jedoch wegen der Verminderung des Parkraums auf wenig
Akzeptanz stieß und wieder verworfen wurde. Danach sollte nach Möglichkeiten gesucht
werden, nach dem Vorbild von „Haus Bosen“ eine Außengastronomie auf der Fläche neben
der Pumpe auf der westlichen Platzmitte einzurichten. Dieser Antrag wurde zunächst
zurückgestellt (B 370/2009), bis Aussagen der Verwaltung vorliegen, wie sich die gesamte
Außengastronomie auf dem Platz in Zukunft, der Bedeutung des Ortes angemessen,
präsentieren könnte.
Zudem ist vor einigen Jahren auch vom Betreiber der Gaststätte „Amtsgericht“ ebenfalls
Interesse an einer autarken Außengastronomie auf dem Marktplatz gezeigt worden. Hier war
eine Fläche östlich des Rathauses von Interesse, welche allerdings zum Teil vom
Wochenmarkt in Anspruch genommen wird und somit zunächst abgelehnt wurde.
Insgesamt gestaltet sich derzeit die Situation für weitere Außengastronomie auf dem
Marktplatz sowohl durch die verschiedenen Nutzungsansprüche bedingt als auch aus
städtebaulicher Sicht als sehr problematisch. Der Platz ist einerseits auf bestimmten Teilen
als Parkplatz genutzt, auf anderen Teilen zeitweise als Wochenmarkt (mittwochs und
samstags) sowie an einigen Tagen im Jahr für besondere Veranstaltungen oder Feste. Bei
den Marktständen stoßen Verschiebungen von Verkaufswagenstandorten von Seiten der
Marktbeschicker auf große Ablehnung; bei einer Reduzierung der Anzahl der Parkplätze ist
ebenfalls mit Widerstand von Geschäftsinhabern zu rechnen. Als einzige größere und
dauerhaft freie Fläche kann daher derzeit nur der Bereich um die Pumpe im Westen des
Platzes angesehen werden.
Während die betriebene Außengastronomie des „Haus Bosen“ mit den Tischen und Stühlen
den Platz auch optisch bereichert, kann bei der derzeitigen Küchentheke bei nicht geöffneter
Außengastronomie von einer Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Platzraums
gesprochen werden. Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass diese Einrichtung
praktisch während der gesamten warmen Jahreszeit besteht, aber nur unter günstigen
Witterungsbedingungen auch wirklich genutzt wird, da das Auf- und Abbauen der
Küchentheke jeweils bis zu 1,5 Std. dauert und der Betreiber dafür gesondertes Personal für
die Bedienung abstellen muss. Diese optische Beeinträchtigung muss auch vor dem
Hintergrund betrachtet werden, dass wenige Meter weiter östlich auf der Bonner Straße mit
hohem finanziellen Aufwand eine hochwertige Straßenraumgestaltung realisiert wurde, die
durch eine vernachlässigte Gestaltung der Nutzungen des Marktplatzes in ihrer Wirkung zum
Teil wieder entwertet wird. Dennoch sollte an dieser Form der Außengastronomie solange
festgehalten werden, bis sich gegebenenfalls eine entsprechende Nutzungsmöglichkeit im
Erdgeschoss des „Historischen Rathauses“ ergibt, da die Außengastronomie zweifellos zu
einer erwünschten Belebung des Marktplatzes beiträgt und die bestehenden Verträge
aufgrund der hohen Investitionskosten des Betreibers ohnehin auch eine Option auf
Verlängerung beinhalten. Zudem bezieht sich diese Außengastronomie mit Ihrer
Flächenausdehnung auf das angrenzende Rathaus und steht nicht isoliert im freien Raum,
was städtebaulich ungünstiger wäre. Es sollte aber durch Gespräche mit dem Betreiber auf
eine Verbesserung des Erscheinungsbildes der Einrichtungen hingewirkt werden. So könnte
möglicherweise die Küchentheke durch das Vorstellen von Pflanztöpfen während der
Nichtöffnungszeiten dekoriert („verdeckt“) werden und die derzeitige Umfriedung der
Sitzbereiche durch hochwertigere Pflanztöpfe nach Vorgabe eines noch zu erarbeitenden
Gestaltungsleitfadens ersetzt werden.
Eine weitere autarke Außengastronomie mit einer ebenfalls separaten Küchentheke kann
von der Verwaltung nicht befürwortet werden. Der Marktplatz ist aus städtebaulicher Sicht
ohnehin übermöbliert. Ein Platz entfaltet seine Wirkung dann, wenn er als größerer Freiraum
empfunden wird, also „Platz“ bietet; dieser Freiraum befindet sich im Normalfall in der Mitte
eines Platzes, dies insbesondere beim historischen Marktplatz in Lechenich. Die Fläche
neben der Pumpe eignet sich daher für eine Außengastronomie nicht. Weitere
Gastronomieschirme und massive Küchenbauten verstellen zudem die Sichtachse zwischen
den beiden Stadttoren. Eine solche gastronomische Einrichtung würde auch an allen bisher
vorgeschlagenen Stellen auf der Platzfläche nur durch provisorische Anschlüsse an die
Wasser- und Stromversorgung zu erschließen sein. Die nicht vorhandene Infrastruktur
bedingt, dass das Erscheinungsbild der Platzfläche während der warmen Jahreszeit durch
oberirdisch verlegte Stromkabel und Schläuche mit ihren Schutzschienen noch weiter
beeinträchtigt wäre. Auch sind die von der jetzigen Außengastronomie genutzten öffentlichen
Toiletten des Rathauses für eine weitere Gastronomie nicht mehr ausreichend. Die Nutzung
der Toiletten von anderen Gebäuden am Platz ist ungünstig, insbesondere, wenn diese
jenseits der starkbefahrenen Straßen liegen; die jetzigen Verkehrsverhältnisse lassen ein
Überqueren der Klosterstraße und der Bonner Straße/Markt aus Sicherheitsgründen nicht
zu. Als zusätzliche Einschränkung für weitere Betriebe kommt hinzu, dass ein größerer Teil
Platzfläche an einigen Tagen im Jahr für größere Veranstaltungen und Feste gebraucht wird,
so dass der Betreiber seine Anlagen für diese Zeiträume auch wieder abbauen müsste. Dies
ist zwar auch bei der bestehenden Außengastronomie vertraglich so festgelegt, bisher wurde
diese Lage jedoch noch nicht für größere Veranstaltungen gebraucht, im Gegensatz zu
anderen angedachten Außengastronomieflächen (östlich des Rathauses).
Anders stellt sich die Situation der Außengastronomie an den Platzrändern dar. Zur
Bebauung hin sind auf die Gebäude bezogene Sitzgelegenheiten grundsätzlich zu
befürworten, wenn sich die Gestaltung an vorzugebende Leitlinien hält und ein aufeinander
abgestimmtes, einheitliches Bild abgibt. Dafür soll in Zukunft ein Gestaltungsleitfaden mit
positiven Beispielen als Anhang an die Sondernutzungssatzung angefügt werden, auf die in
den Einzelverträgen zu den Sondernutzungsverträgen verwiesen werden kann. Aus
städtebaulicher Sicht ist es zudem sinnvoll, zwischen den Gebäuden und der Bestuhlung
eine 2m-2,5m breite freie Durchgangszone vorzuhalten und die Bestuhlung an der Linie der
Bäume an der nördlichen und südlichen Platzseite zu beginnen und sich in Richtung der
Platzränder ausbreiten zu lassen, so dass sich eine gerade Kante zur freien Platzfläche in
der Mitte des Marktes ergibt. Die südöstliche Platzecke kann dabei weiterhin davon
ausgenommen werden, da sich dort im Gegensatz zur Südwestecke keine Parkplätze
nördlich der Baumreihe befinden. In Höhe der Bushaltestelle lässt sich aus Platzgründen auf
der Südseite keine Außengastronomie einrichten.
Beim Erscheinungsbild der Außengastronomie sollte grundsätzlich auf ein möglichst
einheitliches Bild geachtet werden. Dazu schlägt die Verwaltung vor, einen Leitfaden mit
positiven Beispielen zu erstellen, der den Gastronomen bei der Anfrage zur Genehmigung
einer Außengastronomie vorgestellt wird. Als Anhang zur Sondernutzungssatzung der Stadt
Erftstadt sollen Materialien und Farben vorgeschrieben bzw. ausgeschlossen werden. Auf
Umfriedungen soll mit Ausnahme von Pflanztöpfen bis zu einer bestimmten Größe verzichtet
werden. Auch die Farbgebung der Sonnenschirme und die Größe der Webelogos auf den
Schirmen sollen in der Satzung geregelt werden. Diese Gestaltungsregeln sollten zudem
Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Verträge der Stadt Erftstadt mit den Gastronomen sein.
Es wird daher vorgeschlagen, die Sondernutzungssatzung der Stadt Erftstadt durch einen
gesonderten Absatz für den Geltungsbereich des Marktplatzes (s. Anlageplan 2) zu
ergänzen, welcher bestimmte Flächen des Marktplatzes für die Nutzung durch
Außengastronomie vorsieht und andere Flächen von einer solchen Nutzung ausschließt. Der
Sondernutzungssatzung soll ein Gestaltungsleitfaden (s. Anlage Entwurf) beigefügt werden,
der Beispiele für eine angemessene Möblierung der Außengastronomie auf dem Marktplatz
aufzeigt.
Bei dieser Gelegenheit sollte die Sondernutzungssatzung insgesamt auf der Grundlage einer
aktuellen Sondernutzungsmustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW, welche in
Abstimmung mit dem NRW-Ministerium für Bauen und Verkehr sowie dem NRWInnenministerium erarbeitet wurde, neu aufgestellt werden.
(Dr. Rips)