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Bürgerantrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
23 kB
Datum
02.11.2010
Erstellt
02.09.10, 11:15
Aktualisiert
02.09.10, 11:15
Bürgerantrag (Anlage 1) Bürgerantrag (Anlage 1) Bürgerantrag (Anlage 1) Bürgerantrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

B 370/2009 1. Ergänzung; Anlage 1 Anregung bzgl. Einrichtung einer Außengastronomie auf dem Marktplatz Lechenich durch den „Lechenicher Hof“ Der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 15.04.2010 den o.a. Antrag B 370/2009 vertagt. Künftig sollen Entscheidungen über die Zulassung von Außengastronomie auf dem Marktplatz von Lechenich auf der Grundlage eines Gesamtkonzeptes getroffen werden. Die Verwaltung wurde daher beauftragt, zunächst Vorschläge für eine entsprechende Änderung der Sondernutzungssatzung zu erarbeiten und zur weiteren politischen Beratung vorzulegen. Die Situation der (Sonder)Nutzungen auf dem Marktplatz in Lechenich stellt sich zur Zeit insgesamt als nicht einheitlich und wenig geordnet dar. Dies gilt insbesondere für die Außengastronomie. Die Sondernutzungssatzung der Stadt Erftstadt macht derzeit für diese Nutzungen keine Vorgaben zur Gestaltung und es gibt kein Konzept, auf welchen Flächen des Platzes die gastronomische Nutzung städtebaulich vertretbar und mit dem Ortsbild vereinbar ist. Das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt hat darüber hinaus keine rechtliche Handhabe, einen Antrag auf Sondernutzung abzulehnen, solange nicht die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs auf dem Marktplatz beeinträchtigt sind. Auf dem Marktplatz Lechenich befindet sich derzeit die genehmigte Außengastronomie von insgesamt sieben Betreibern; davon sind sechs räumlich unmittelbar mit ihrem sich in einem Gebäude befindlichen (Haupt-)Betrieb verbunden (s. Anlageplan 1). Ein Betreiber („Haus Bosen“) unterhält eine Außengastronomie nicht in direktem Bezug zu seiner Gaststätte - da vor dieser durch die dort verlaufende L 162 kein Platz ist - sondern isoliert auf der Platzmitte, unmittelbar westlich an das denkmalgeschützte „Historische Rathaus“ Lechenich angrenzend. Die Speisen und Getränke werden nicht in der Küche der Gaststätte zubereitet und über die stark befahrenen Straßen zur Außengastronomie transportiert, sondern vor Ort in einer mobilen Küchentheke, welche sich bei nicht geöffneter Außengastronomie als ein massiver, mit Aluminium ummantelter Kasten mit einer Ausdehnung von ca. 6 m Länge, 3 m Breite und 1,20 m Höhe präsentiert. Dieser beeinträchtigt die Wirkung der Westfassade des Rathauses erheblich. Um diese Anlage vor Witterungseinflüssen zu schützen, wurde im Jahr 2009 ein pavillonartiges Dach aufgestellt, welches jedoch aus bauordnungsrechtlichen Gründen wieder abgebaut werden musste; auch aus städtebaulicher Sicht hat diese Überdachung zu einer Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Platzes beigetragen. Durch den Abbau hat der Betreiber nun wieder bei einsetzendem Regen Probleme, seine Anlagen zu schützen und behilft sich mit einer improvisierten Lösung mit Sonnenschirmen. Zudem kann, aus stadtgestalterischer Sicht beurteilt, die Einfriedung (Eingrenzung) mit Pflanzkübeln und Rankgittern aus kesseldruckimprägniertem Holz im „Baumarktdesign“ den Qualitätsansprüchen nicht entsprechen; sie wirkt darüber hinaus wie eine optische Barriere auf dem Platz, welcher ohnehin nicht sparsam möbliert ist (Kunstwerk, Pumpe, Schaukästen etc). Ebenfalls eher negativ in Erscheinung treten die massiven Werbesymbole auf den Sonnenschirmen. Die Möblierung mit Biergartentischen- und Stühlen aus Eisen und Holz ist dagegen angemessen. Die anderen Außengastronomieeinrichtungen sind, was die Möblierung betrifft, ebenfalls angemessen, sie bieten allerdings insgesamt kein einheitliches Bild. Durch die Versorgung mit Speisen und Getränken aus den direkt anliegenden Gaststätten fällt jedoch bei diesen Betrieben die optische Beeinträchtigung durch eine mobile Küchenzeile weg. Die Bandbreite der Möblierung reicht hier von weißlackierten, filigranen, schmiedeeisernen Stühlen und Tischen über graue Stahlgittermöbel bis hin zu dunkelbraunen Korbsesseln aus Kunststoffgeflecht. Allerdings sind auch hier bei einigen Betrieben störende Umfriedungen mit unpassenden Holzzaunelementen festzustellen. Ein Betrieb (Pizzeria Serenissima) zeichnet sich durch eine recht zurückhaltende Umfriedung durch bepflanzte Töpfe aus Terrakotta bzw. aus Terrakottaimitat aus. Ein farblich nicht aufeinander abgestimmtes Bild bieten auch die Sonnenschirme. Diese sind bei den meisten Betrieben mit großflächigen Werbeaufschriften verschiedener Getränkehersteller versehen und in unterschiedlichen Farben gehalten; die Farbpalette reicht hier von weiß über weiß/grün und orange bis braun. Derzeit existieren für die Sondernutzungen des Marktplatzes, wie auch für die anderen Außengastronomien in der Stadt, öffentlich-rechtliche Verträge der Betreibers mit der Stadt. In den Verträgen ist unter anderem geregelt, wie lange die Erlaubnis erteilt wird und dass die Einrichtung abgebaut werden muss, um für bestimmte Veranstaltungen Platz zu schaffen, was bisher jedoch noch nicht eingetreten ist. Auch zum Erscheinungsbild der Gastronomie wurden in den Verträgen Festlegungen getroffen, so sind z.B. Stühle aus weißem Weichplastik grundsätzlich ausgeschlossen, zudem dürfen keine zusätzlichen Bodenbeläge auf dem Platz verlegt werden. Allerdings werden einige Bestandteile der Verträge nicht eingehalten, so z.B. die Nichterlaubnis großflächiger Werbung auf Schirmen. Zur Zeit liegt der Stadt ein Antrag bzgl. der Einrichtung einer Außengastronomie („Lechenicher Hof“) auf dem Marktplatz vor. Zunächst plante der Betreiber eine Außengastronomie auf der Parkplatzfläche am südwestlichen Platzrand (Ecke Klosterstraße/Markt), was jedoch wegen der Verminderung des Parkraums auf wenig Akzeptanz stieß und wieder verworfen wurde. Danach sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, nach dem Vorbild von „Haus Bosen“ eine Außengastronomie auf der Fläche neben der Pumpe auf der westlichen Platzmitte einzurichten. Dieser Antrag wurde zunächst zurückgestellt (B 370/2009), bis Aussagen der Verwaltung vorliegen, wie sich die gesamte Außengastronomie auf dem Platz in Zukunft, der Bedeutung des Ortes angemessen, präsentieren könnte. Zudem ist vor einigen Jahren auch vom Betreiber der Gaststätte „Amtsgericht“ ebenfalls Interesse an einer autarken Außengastronomie auf dem Marktplatz gezeigt worden. Hier war eine Fläche östlich des Rathauses von Interesse, welche allerdings zum Teil vom Wochenmarkt in Anspruch genommen wird und somit zunächst abgelehnt wurde. Insgesamt gestaltet sich derzeit die Situation für weitere Außengastronomie auf dem Marktplatz sowohl durch die verschiedenen Nutzungsansprüche bedingt als auch aus städtebaulicher Sicht als sehr problematisch. Der Platz ist einerseits auf bestimmten Teilen als Parkplatz genutzt, auf anderen Teilen zeitweise als Wochenmarkt (mittwochs und samstags) sowie an einigen Tagen im Jahr für besondere Veranstaltungen oder Feste. Bei den Marktständen stoßen Verschiebungen von Verkaufswagenstandorten von Seiten der Marktbeschicker auf große Ablehnung; bei einer Reduzierung der Anzahl der Parkplätze ist ebenfalls mit Widerstand von Geschäftsinhabern zu rechnen. Als einzige größere und dauerhaft freie Fläche kann daher derzeit nur der Bereich um die Pumpe im Westen des Platzes angesehen werden. Während die betriebene Außengastronomie des „Haus Bosen“ mit den Tischen und Stühlen den Platz auch optisch bereichert, kann bei der derzeitigen Küchentheke bei nicht geöffneter Außengastronomie von einer Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Platzraums gesprochen werden. Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass diese Einrichtung praktisch während der gesamten warmen Jahreszeit besteht, aber nur unter günstigen Witterungsbedingungen auch wirklich genutzt wird, da das Auf- und Abbauen der Küchentheke jeweils bis zu 1,5 Std. dauert und der Betreiber dafür gesondertes Personal für die Bedienung abstellen muss. Diese optische Beeinträchtigung muss auch vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass wenige Meter weiter östlich auf der Bonner Straße mit hohem finanziellen Aufwand eine hochwertige Straßenraumgestaltung realisiert wurde, die durch eine vernachlässigte Gestaltung der Nutzungen des Marktplatzes in ihrer Wirkung zum Teil wieder entwertet wird. Dennoch sollte an dieser Form der Außengastronomie solange festgehalten werden, bis sich gegebenenfalls eine entsprechende Nutzungsmöglichkeit im Erdgeschoss des „Historischen Rathauses“ ergibt, da die Außengastronomie zweifellos zu einer erwünschten Belebung des Marktplatzes beiträgt und die bestehenden Verträge aufgrund der hohen Investitionskosten des Betreibers ohnehin auch eine Option auf Verlängerung beinhalten. Zudem bezieht sich diese Außengastronomie mit Ihrer Flächenausdehnung auf das angrenzende Rathaus und steht nicht isoliert im freien Raum, was städtebaulich ungünstiger wäre. Es sollte aber durch Gespräche mit dem Betreiber auf eine Verbesserung des Erscheinungsbildes der Einrichtungen hingewirkt werden. So könnte möglicherweise die Küchentheke durch das Vorstellen von Pflanztöpfen während der Nichtöffnungszeiten dekoriert („verdeckt“) werden und die derzeitige Umfriedung der Sitzbereiche durch hochwertigere Pflanztöpfe nach Vorgabe eines noch zu erarbeitenden Gestaltungsleitfadens ersetzt werden. Eine weitere autarke Außengastronomie mit einer ebenfalls separaten Küchentheke kann von der Verwaltung nicht befürwortet werden. Der Marktplatz ist aus städtebaulicher Sicht ohnehin übermöbliert. Ein Platz entfaltet seine Wirkung dann, wenn er als größerer Freiraum empfunden wird, also „Platz“ bietet; dieser Freiraum befindet sich im Normalfall in der Mitte eines Platzes, dies insbesondere beim historischen Marktplatz in Lechenich. Die Fläche neben der Pumpe eignet sich daher für eine Außengastronomie nicht. Weitere Gastronomieschirme und massive Küchenbauten verstellen zudem die Sichtachse zwischen den beiden Stadttoren. Eine solche gastronomische Einrichtung würde auch an allen bisher vorgeschlagenen Stellen auf der Platzfläche nur durch provisorische Anschlüsse an die Wasser- und Stromversorgung zu erschließen sein. Die nicht vorhandene Infrastruktur bedingt, dass das Erscheinungsbild der Platzfläche während der warmen Jahreszeit durch oberirdisch verlegte Stromkabel und Schläuche mit ihren Schutzschienen noch weiter beeinträchtigt wäre. Auch sind die von der jetzigen Außengastronomie genutzten öffentlichen Toiletten des Rathauses für eine weitere Gastronomie nicht mehr ausreichend. Die Nutzung der Toiletten von anderen Gebäuden am Platz ist ungünstig, insbesondere, wenn diese jenseits der starkbefahrenen Straßen liegen; die jetzigen Verkehrsverhältnisse lassen ein Überqueren der Klosterstraße und der Bonner Straße/Markt aus Sicherheitsgründen nicht zu. Als zusätzliche Einschränkung für weitere Betriebe kommt hinzu, dass ein größerer Teil Platzfläche an einigen Tagen im Jahr für größere Veranstaltungen und Feste gebraucht wird, so dass der Betreiber seine Anlagen für diese Zeiträume auch wieder abbauen müsste. Dies ist zwar auch bei der bestehenden Außengastronomie vertraglich so festgelegt, bisher wurde diese Lage jedoch noch nicht für größere Veranstaltungen gebraucht, im Gegensatz zu anderen angedachten Außengastronomieflächen (östlich des Rathauses). Anders stellt sich die Situation der Außengastronomie an den Platzrändern dar. Zur Bebauung hin sind auf die Gebäude bezogene Sitzgelegenheiten grundsätzlich zu befürworten, wenn sich die Gestaltung an vorzugebende Leitlinien hält und ein aufeinander abgestimmtes, einheitliches Bild abgibt. Dafür soll in Zukunft ein Gestaltungsleitfaden mit positiven Beispielen als Anhang an die Sondernutzungssatzung angefügt werden, auf die in den Einzelverträgen zu den Sondernutzungsverträgen verwiesen werden kann. Aus städtebaulicher Sicht ist es zudem sinnvoll, zwischen den Gebäuden und der Bestuhlung eine 2m-2,5m breite freie Durchgangszone vorzuhalten und die Bestuhlung an der Linie der Bäume an der nördlichen und südlichen Platzseite zu beginnen und sich in Richtung der Platzränder ausbreiten zu lassen, so dass sich eine gerade Kante zur freien Platzfläche in der Mitte des Marktes ergibt. Die südöstliche Platzecke kann dabei weiterhin davon ausgenommen werden, da sich dort im Gegensatz zur Südwestecke keine Parkplätze nördlich der Baumreihe befinden. In Höhe der Bushaltestelle lässt sich aus Platzgründen auf der Südseite keine Außengastronomie einrichten. Beim Erscheinungsbild der Außengastronomie sollte grundsätzlich auf ein möglichst einheitliches Bild geachtet werden. Dazu schlägt die Verwaltung vor, einen Leitfaden mit positiven Beispielen zu erstellen, der den Gastronomen bei der Anfrage zur Genehmigung einer Außengastronomie vorgestellt wird. Als Anhang zur Sondernutzungssatzung der Stadt Erftstadt sollen Materialien und Farben vorgeschrieben bzw. ausgeschlossen werden. Auf Umfriedungen soll mit Ausnahme von Pflanztöpfen bis zu einer bestimmten Größe verzichtet werden. Auch die Farbgebung der Sonnenschirme und die Größe der Webelogos auf den Schirmen sollen in der Satzung geregelt werden. Diese Gestaltungsregeln sollten zudem Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Verträge der Stadt Erftstadt mit den Gastronomen sein. Es wird daher vorgeschlagen, die Sondernutzungssatzung der Stadt Erftstadt durch einen gesonderten Absatz für den Geltungsbereich des Marktplatzes (s. Anlageplan 2) zu ergänzen, welcher bestimmte Flächen des Marktplatzes für die Nutzung durch Außengastronomie vorsieht und andere Flächen von einer solchen Nutzung ausschließt. Der Sondernutzungssatzung soll ein Gestaltungsleitfaden (s. Anlage Entwurf) beigefügt werden, der Beispiele für eine angemessene Möblierung der Außengastronomie auf dem Marktplatz aufzeigt. Bei dieser Gelegenheit sollte die Sondernutzungssatzung insgesamt auf der Grundlage einer aktuellen Sondernutzungsmustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW, welche in Abstimmung mit dem NRW-Ministerium für Bauen und Verkehr sowie dem NRWInnenministerium erarbeitet wurde, neu aufgestellt werden. (Dr. Rips)