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Informationsvorlage (Unterstützung von EU-Bürgerinnen und Bürgern, die nach Brühl zuziehen hier: Antrag der FDP Fraktion vom 05.06.2012)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Erstellt
30.10.12, 07:14
Aktualisiert
30.10.12, 07:14
Informationsvorlage (Unterstützung von EU-Bürgerinnen und Bürgern, die nach Brühl zuziehen
hier: Antrag der FDP Fraktion vom 05.06.2012) Informationsvorlage (Unterstützung von EU-Bürgerinnen und Bürgern, die nach Brühl zuziehen
hier: Antrag der FDP Fraktion vom 05.06.2012)

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Stadt Brühl öffentliche Informationsvorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32/3 50 97 40 10.08.2012 8/2012 () Betreff Unterstützung von EU-Bürgerinnen und Bürgern, die nach Brühl zuziehen hier: Antrag der FDP Fraktion vom 05.06.2012 Beratungsfolge 03.09.2012 Integrationsausschuss Finanzielle Auswirkungen X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Ausgabe Sachkonto / Kostenstelle Information: Erläuterungen: Mit Antrag vom 05.06.2012 (Vorlagen-Nr. 7/2012) hat die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Brühl den Bürgermeister gebeten zu prüfen, ob und wie Staatsbürger/innen der EU, die in Folge der europäischen Wirtschaftskrise nach Brühl zugezogen sind, Unterstützung gewährt werden kann. Aus der Jahresstatistik 2011 der Stadt Brühl ist ersichtlich, dass sich die Anzahl der Ausländerinnen und Ausländer, die in Brühl gemeldet sind (inkl. Nebenwohnsitze), von 5.311 (2010) auf 5.409 (2011) erhöht hat. Aus Europa stammen 4.624 (2010) bzw. 4.712 (2011) Personen. Die höchsten Veränderungswerte zeigen sich bei Personen aus Polen (+ 64), Griechenland (+ 26), Kosovo (+ 22), Ungarn (+ 15) und Frankreich (+12). Da es sich bei den Zahlen der Jahresstatistik lediglich um Bestandszahlen zum 31.12. eines Jahres handelt, wurde über die KDVZ ausgewertet, wie viele Personen mit griechischer Staatsangehörigkeit sich im Verlaufe des Jahres 2011 erstmals in Brühl angemeldet haben. Dies waren 65 Personen (42 männlich, 23 weiblich). Im Zeitraum vom 01.01. bis 31.05.2012 sind 43 Griechen (24 männlich, 19 weiblich) zugezogen. In Bezug auf die im Antrag der FDPFraktion genannten Nationalitäten Spanien und Portugal sind die Zahlen ungleich geringer. So sind im Jahr 2011 8 Spanier und 2 Portugiesen, im Zeitraum 01.01. bis 31.05.2012 2 Spanier und 4 Portugiesen zugezogen. Statistisch auswertbar sind nur die Personen, die sich in Brühl melderechtlich angemeldet haben. Erkenntnisse darüber, wie viele Personen aus EU-Ländern sich in Brühl aufhalten, ohne ihrer Meldepflicht nachzukommen, gibt es nicht. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 8/2012 Es kann davon ausgegangen werden, dass die Zuzüge nicht alle unmittelbar aus dem Heimatland erfolgten, sondern dass auch Umzüge innerhalb der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden haben. Insofern wird die Zahl der zugezogenen Griechen, die nicht über deutsche Sprachkenntnisse verfügen, geringer sein. EU-Bürger haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann eine Zulassung zum Integrationskurs erfolgen, wenn die Personen nicht ausreichend Deutsch sprechen, besonders integrationsbedürftig sind und es freie Kursplätze gibt. Von der Volkshochschule Rhein-Erft, Herrn Dr. Mittelstedt, wurde bestätigt, dass in den letzten Monaten verstärkt auch Griechen die Sprachkurse der VHS nutzen. Herr Dr. Mittelstedt hat auch mitgeteilt, dass bislang jeder Interessent an der VHS den gewünschten Sprachkurs absolvieren konnte, gelegentlich muss auf den Beginn des nächsten Kurses gewartet werden. Da es in Brühl weitere Anbieter von Integrationskursen gibt, kann davon ausgegangen werden, dass es keine Unterversorgung mit entsprechenden Kursplätzen gibt. EU-Bürger, die nach Deutschland einreisen, haben die Möglichkeit, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Die Möglichkeiten der Arbeitsvermittler orientieren sich maßgeblich an den Voraussetzungen, die der EU-Bürger mitbringt (Sprachkenntnisse, berufliche Qualifikation). In diesem Rahmen können die Vermittlungen auf dem Arbeitsmarkt erfolgen. Diese Qualifikationen zu fördern ist bei allem Verständnis für die Neubürgerinnen und Neubürger Brühls keine kommunale Aufgabe. Sofern die infrage kommenden Personen anspruchsberechtigt sind und einen BrühlPasses erhalten, ermäßigt die Volkshochschule die für den Besuch eines Sprachkurses anfallenden Gebühren um 50%. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14