Daten
Kommune
Pulheim
Größe
183 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
10.10.11, 18:47
Aktualisiert
10.10.11, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
378/2011
Erstellt am:
13.09.2011
Aktenzeichen:
III / 20 - gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
18.10.2011
Rat
X
08.11.2011
Betreff
Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2012
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
107.130 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2012
2013 ff*
107.130 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel für den städtischen Eigenanteil von 15% der
Friedhofsunterhaltungskosten zur Finanzierung des öffentlichen Grüns müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012
bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 013.011.001 Öffentliches Grün und Biotope. Gegenüber dem
Jahr 2011 ergibt sich ein Mehrbedarf von 720 €.
* Eine Aussage für die Jahre ab 2013 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der
Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 378/2011 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Friedhofsgebühren 2012 und die für das Jahr 2012 nachfolgend
aufgeführten Gebührensätze:
Gebührensätze für den Erwerb der Nutzungsrechte an Wahl- und Reihengrabstätten sowie anonymen Grabstätten
- Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle
1.314,00 €
- Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle
65,70 €
- Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle
1.150,00 €
- Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle
57,50 €
- Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren
460,00 €
- Reihengrab, Personen ab 6 Jahren
1.126,00 €
- Urnenreihengrab
1.016,00 €
- Anonymes Urnengrab
1.130,00 €
- Pflegegrab Sarg (neu)
2.294,00 €
- Pflegegrab Urne (neu)
1.877,00 €
Gebührensätze für Grabanfertigung und Bestattung
- Kinder bis zu 5 Jahren
- Personen ab 6 Jahren
- Urnenbeisetzung
- Anonyme Urnenbeisetzung
- Tiefbestattung
- Tieferlegung ohne Beisetzung
- Tieferlegung mit Beisetzung
- Ausgrabung Sarg
- Ausgrabung Urne
- Wiederbeisetzung Sarg
- Wiederbeisetzung Urne
Gebührensatz für die Trägergestellung je Träger
Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen
- Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier
- Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier
- Aufbewahrung einer Leiche
- Aufbewahrung Urne / Kindersarg
343,30 €
726,80 €
305,10 €
305,10 €
1.144,10 €
1.372,90 €
1.906,80 €
1.372,90 €
305,10 €
610,20 €
228,90 €
41,20 €
396,50 €
198,30 €
119,00 €
59,50 €
Genehmigungsgebühren
- Genehmigung von stehenden Grabmälern
- Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je
- ein liegendes Denkmal
- eine Grabeinfassung
- eine Teilabdeckung
- eine Ganzabdeckung
61,10 €
36,60 €
36,60 €
36,60 €
36,60 €
Vorlage Nr.: 378/2011 . Seite 3 / 4
- Zulassung von Gewerbetreibenden
- Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten
36,60 €
24,40 €
Erläuterungen
2011 / €
Nutzungsrechte
Wahlgrab 20 Jahre
Änderung
2012 / €
1.328,00
-1,1%
1.314,00
66,40
-1,1%
65,70
Urnenwahlgrab 20 Jahre
Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr
1.165,00
58,25
-1,3%
-1,3%
1.150,00
57,50
Reihengrab Kinder
Reihengrab
470,00
1.139,00
-2,1%
-1,1%
460,00
1.126,00
Urnenreihengrab
1.029,00
-1,3%
1.016,00
Anonyme Urnengrabstätte
Pflegegrab Sarg
1.147,00
2.325,00
-1,5%
-1,3%
1.130,00
2.294,00
Pflegegrab Urne
Grabanfertigung / Bestattung
Kinder bis 5 Jahre
Personen über 5 Jahre
Urnenbeisetzung
Anonyme Urnenbeisetzung
1.904,00
-1,4%
1.877,00
302,80
673,00
269,20
269,20
13,4%
13,3%
13,3%
13,3%
343,30
762,80
305,10
305,10
Tiefbestattung
Tieferlegung ohne Beisetzung
Tieferlegung mit Beisetzung
Ausgrabung Sarg
Ausgrabung Urne
Wiederbeisetzung Sarg
1.009,50
1.211,40
1.682,40
1.211,40
269,20
538,40
13,3%
13,3%
13,3%
13,3%
13,3%
13,3%
1.144,10
1.372,90
1.906,80
1.372,90
305,10
610,20
Wiederbeisetzung Urne
Gestellung eines Trägers
Benutzung der Trauerhallen
Aufbahrung
201,90
44,50
13,4%
-7,42%
228,90
41,20
353,00
12,32%
396,50
Aufbahrung Sinnersdorf, alt
176,50
12,35%
198,30
Aufbewahrung Leichnam
105,90
12,37%
119,00
Aufbewahrung Urne
Genehmigungsgebühren
Denkmal stehend
Genehmigung sonstiger Grabgestaltung
Zulassung von Gewerbetreibenden
53,00
12,26%
59,50
60,40
36,20
36,20
1,16%
1,10%
1,10%
61,10
36,60
36,60
Ausstellung Zufahrtberechtigung
24,20
0,83%
24,40
Verlängerung Wahlgrab pro Jahr
Die Gebührensätze für den Erwerb der Nutzungsrechte können geringfügig gesenkt werden, da die Kostenstellenrechnung und
die Fallzahlenentwicklung nur zu geringen Abweichungen im Vergleich zum Jahr 2011 führt.
Aufgrund der Fallzahlenentwicklungen im Jahr 2011 müssen die Bestattungsgebühren dagegen angehoben werden.
Vorlage Nr.: 378/2011 . Seite 4 / 4
Die kalkulierten Fallzahlen (s. Seite 6) liegen auch bei Grabanfertigungen und Trauerhallennutzungen aufgrund der Ergebnisse
der letzten Jahre unterhalb der Kalkulationswerte des Jahres 2011. Da auch die Kostenstellenrechnung zu einer Mehrbelastung
führt, müssen diese Gebührensätze angehoben werden. Die Fallzahlen bei der Trägergestellung sind zwar rückläufig, in
Verbindung mit einer Entlastung der Kostenstelle kann der Gebührensatz dennoch gesenkt werden.
Die bereinigten Kosten nach Abzug der Nebenerträge liegen mit 1.012.156 € um 16.050 € (1,61%) über den
gebührenrelevanten Kosten des Jahres 2011 (s. Seiten 1 und 2). Dies liegt im Wesentlichen an höheren Abschreibungs- und
Zinskosten aufgrund einiger notwendiger Ersatzbeschaffungen von Maschinen und Geräten sowie der ansteigenden
Indexentwicklung bezüglich der Wiederbeschaffungswerte. Zudem erhöht sich der Kostenaufwand für den
Unterdeckungsausgleich von Vorjahren um rund 10.700 €.