Daten
Kommune
Inden
Größe
15 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 178/99/......
Der Bürgermeister
Planungsamt
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeplanung
Rat
Aktenzeichen
IV/RD/schi
Termin
Datum
17.12.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
01.03.2000
13.04.2000
Betrifft:
Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Inden-Frenz
unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
- Satzungsbeschluss
Beschlußentwurf:
Über die eingegangenen Anregungen der berührten Träger öffentlicher Belange wird gemäß
den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen.
- Der auf der Grundlage der eingegangenen Anregungen geänderte Entwurf wird als Satzung
beschlossen.
- Die Satzung wird der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
- Für den Entwurf zu einer Satzung über den Einbezug einzelner Au ßenbereichsflächen im
Zusammenhang der bebauten Ortslage Frenz im Bereich Goldsteins Hof wird ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt.
Begründung:
In der Sitzung des Bau-, Vergabe-, Landschafts- und Umweltschutzausschusses am 10.03.1998
wurde beschlossen, auf der Grundlage des o.a. Entwurfes zur Satzung die betroffenen Bürger und
die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Der Entwurf zur Satzung beinhaltet die Einbeziehung
einzelner Au ßenbereichsflächen nordöstlich und südwestlich der Friedhofsstraße, im Bereich des
Goldsteins Hofes und die Flächen südwestlich und nordöstlich der Langerweher Straße. Als Ergebnis
der Abwägung über die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange ist festzuhalten,
dass eine Entwicklung der Flächen südwestlich der Langerweher Straße als Bauland gesetzlich nicht
zulässig ist. Um die Flächen im Bereich des Goldsteins Hofes als Bauland ausweisen zu können,
muss ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet werden. Diesbezüglich ist ein Angebot der
Städtebaulichen Arbeitsgemeinschaft Dr. Thünker, Meckenheim, eingeholt worden. Die Flächen im
Bereich der Friedhofsstraße und nordöstlich der Langerweher Straße sind unkritisch. Für die Fläche
nordöstlich der Langerweher Straße liegt der Gemeinde Inden eine Bauvoranfrage vor. Nach
Absprache mit den betroffenen Stellen beim Kreis Düren und bei der Bezirksregierung Köln ist trotz
vorliegendem Entwurf zur Satzung und der bekannten Abwägung eine Baugenehmigung nicht
möglich. Um möglichst schnell ein planungsrechtliches Baurecht zu verwirklichen, sollten die
kritischen Flächen südwestlich der Langerweher Straße und am Goldsteins Hof aus dem Entwurf der
Satzung gestrichen werden.
Auf dieser Grundlage kann dann der vorliegende Entwurf als Satzung beschlossen werden. Da die
Flächen nicht den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden entsprechen,
muss die Satzung der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt werden. Da für die Flächen
im Bereich des Goldsteins Hofes nach Erstellung eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages die
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Ausweisung als Bauland Aussicht auf Erfolg hat, sollte hier dann ein separater Satzungsentwurf
erarbeitet werden.
Der Tagesordnungspunkt ist in der letzten Sitzung vertagt worden. Grundsätzlich sollten die
Sachstände bezüglich der Immissionen von der Bundesautobahn A 4 und der möglichen Reaktivierung der Bahnlinie nochmals überdacht werden.
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