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Beschlussvorlage (BPL Nr. 28 "Waagmühle")

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,3 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (BPL Nr. 28 "Waagmühle")

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 199/2002 Datum Bauverwaltungsamt 03.05.2002 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 19.06.2002 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 28 „Waagmühle“ - Errichtung einer Lärmschutzanlage Beschlussentwurf: Zum Schutz des Plangebietes „Waagmühle“ gegen die Lärmimmission an der Bundesautobahn BAB 4 wird im Anschluss an den vorhandenen Lärmschutzwall eine 5,50 m hohe Lärmschutzwand in einer Länge von ca. 600 m errichtet. Begründung: Für die Erschließung des Neubaugebietes „Waagmühle“ muss entlang der Bundesautobahn A 4 eine Lärmschutzanlage errichtet werden. Die Ausführung kann in Form eines Walles oder in Form einer Wand erfolgen. Zwischenzeitlich sind die Ausführungsmöglichkeiten auch auf Grundlage der eingegangenen Anregungen und Bedenken im vorgezogenen Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 28 „Waagmühle“ überprüft worden. So ist im 1. Abschnitt im Anschluss an den vorhandenen Lärmschutzwall bis zum ersten Wirtschaftsweg aus liegenschaftlichen Gründen hier nur die Errichtung einer Lärmschutzwand möglich. In Abstimmung mit Vertretern des Landesbetriebes Straßenbau NRW – Niederlassung Aachen – ist allerdings auch im weiteren Verlauf eine Lärmschutzwand empfehlenswert. Es müssen bei Errichtung der Lärmschutzwand die Bewässerungsanlagen, die im Zuge des 6-spurigen Ausbaues der Bundesautobahn errichtet worden sind, nicht geändert werden. Auch sind die voraussichtlichen Kosten geringer als die Kosten einer Lärmschutzwand. Des weiteren kann auf Grunderwerb und evtl. archäologische Prospektion verzichtet werden. Die Maßnahmen können vergleichsweise in der Sitzung dargelegt und erörtert werden.