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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
199/2002
Datum
Bauverwaltungsamt
03.05.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
19.06.2002
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 28 „Waagmühle“
- Errichtung einer Lärmschutzanlage
Beschlussentwurf:
Zum Schutz des Plangebietes „Waagmühle“ gegen die Lärmimmission an der Bundesautobahn
BAB 4 wird im Anschluss an den vorhandenen Lärmschutzwall eine 5,50 m hohe Lärmschutzwand
in einer Länge von ca. 600 m errichtet.
Begründung:
Für die Erschließung des Neubaugebietes „Waagmühle“ muss entlang der Bundesautobahn A 4 eine
Lärmschutzanlage errichtet werden. Die Ausführung kann in Form eines Walles oder in Form einer
Wand erfolgen. Zwischenzeitlich sind die Ausführungsmöglichkeiten auch auf Grundlage der
eingegangenen Anregungen und Bedenken im vorgezogenen Beteiligungsverfahren zum
Bebauungsplan Nr. 28 „Waagmühle“ überprüft worden.
So ist im 1. Abschnitt im Anschluss an den vorhandenen Lärmschutzwall bis zum ersten
Wirtschaftsweg aus liegenschaftlichen Gründen hier nur die Errichtung einer Lärmschutzwand
möglich. In Abstimmung mit Vertretern des Landesbetriebes Straßenbau NRW – Niederlassung
Aachen – ist allerdings auch im weiteren Verlauf eine Lärmschutzwand empfehlenswert. Es müssen
bei Errichtung der Lärmschutzwand die Bewässerungsanlagen, die im Zuge des 6-spurigen
Ausbaues der Bundesautobahn errichtet worden sind, nicht geändert werden. Auch sind die
voraussichtlichen Kosten geringer als die Kosten einer Lärmschutzwand. Des weiteren kann auf
Grunderwerb und evtl. archäologische Prospektion verzichtet werden.
Die Maßnahmen können vergleichsweise in der Sitzung dargelegt und erörtert werden.