Daten
Kommune
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10 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Feuerwehr
37 12 04
19.02.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
07.03.2002
Rat
21.03.2002
TOP Ein Ja
Nein
188/2002
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörige
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrfunktionsträger ab 01.01.2002 wie folgt festzusetzen:
Gemeindebrandmeister
Stellvertr. Gemeindebrandmeister
Gerätewarte: Inden/Altdorf jeweils
Gerätewarte: Lucherberg jeweils
Gerätewarte: Lamersdorf, Pier, Schophoven jeweils
Gerätewart: Frenz
128,00 €
75,00 €
38,50 €
26,00 €
26,00 €
38,50 €
(bei 2 Fahrzeugen LF 8 + MTW, sonst wie Lamersdorf, Pier und Schophoven)
Löschzug-/-gruppenführer
Stellvertr. Löschzug-/-gruppenführer
Jugendwart
26,00 €
13,00 €
26,00 €.
Der Auslagenersatz gem. § 12 Abs. 5 FSHG wird für den Gemeindebrandmeister auf jährlich pauschal 930,00 €, für den 1. stellvertretenden Gemeindebrandmeister auf jährlich 155,00 € und für den
2. stellvertretenden Gemeindebrandmeister auf jährlich 77,50 € festgesetzt.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 21.02.2001 für die Zeit ab 01.01.2001 die Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörige angepasst, da die letzte Anpassung zum 01.01.1987 erfolgt war. Nicht
erhöht wurde die Pauschale für den Gemeindebrandmeister, da diese zuletzt zum 01.07.1997 erhöht
wurde.
Gleichzeitig mit der Anpassung der Aufwandsentschädigungen wurde die Höhe der Aufwandsentschädigung in Euro-Beträgen zum 01.01.2002 beschlossen. Dabei wurden die Beträge im Verhältnis
1 zu 2 umgerechnet. Das führte zu dem Ergebnis, dass die Aufwandsentschädigungen zwar zum
01.01.2001 erhöht wurden, weil eine Anpassung seit 1987 nicht mehr erfolgt war.
Vorlage: 188/2002
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Gleichzeitig wurden durch die Umrechnung 1 zu 2 die Entschädigungen zum 01.01.2002 wieder
verringert. Hierbei handelt es sich um Beträge zwischen 0,28 € und 2,78 € je nach Höhe der bisherigen Entschädigung.
Da dies nicht mit der ursprünglich beabsichtigten Erhöhung der Entschädigungen vereinbar ist, wird
vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigungen ab dem 01.01.2002 wie aus dem Beschlussvorschlag
ersichtlich zu erhöhen. Dabei wurden die DM-Beträge umgerechnet und auf 0,50 € - Beträge oder
volle € - Beträge aufgerundet.
Gemäß Ratsbeschluss vom 16.06.1994 wird dem 1. stellvertretenden Gemeindebrandmeister ein
Auslagenersatz nach § 12 Abs. 5 FSHG als Pauschale in Höhe von bisher monatlich 25,00 DM,
jährlich 300,00 DM (153,39 €) gewährt. Der 2. stellvertretende Gemeindebrandmeister erhält eine
Pauschale in Höhe von 12,50 DM, jährlich 150,00 DM (76,69 €).
Für den Gemeindebrandmeister beträgt die Pauschale gemäß Ratsbeschluss vom 25.06.1997 mtl.
150,00 DM, jährlich 1.800,00 DM (920,33 €).
Es wird vorgeschlagen auch diese € - Beträge zu runden. Da diese Pauschalen bisher als Jahresbeträge gezahlt wurden, sollte die Höhe ab 01.01.2002 auf jährlich 930,00 € für den Gemeindebrandmeister, 155,00 € für den 1. stellvertretenden Gemeindebrandmeister und 77,50 € für den 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeister festgesetzt werden.