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Beschlussvorlage (Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörige)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörige) Beschlussvorlage (Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörige)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Feuerwehr 37 12 04 19.02.2002 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 07.03.2002 Rat 21.03.2002 TOP Ein Ja Nein 188/2002 Ent Bemerkungen Betrifft: Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörige Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrfunktionsträger ab 01.01.2002 wie folgt festzusetzen: Gemeindebrandmeister Stellvertr. Gemeindebrandmeister Gerätewarte: Inden/Altdorf jeweils Gerätewarte: Lucherberg jeweils Gerätewarte: Lamersdorf, Pier, Schophoven jeweils Gerätewart: Frenz 128,00 € 75,00 € 38,50 € 26,00 € 26,00 € 38,50 € (bei 2 Fahrzeugen LF 8 + MTW, sonst wie Lamersdorf, Pier und Schophoven) Löschzug-/-gruppenführer Stellvertr. Löschzug-/-gruppenführer Jugendwart 26,00 € 13,00 € 26,00 €. Der Auslagenersatz gem. § 12 Abs. 5 FSHG wird für den Gemeindebrandmeister auf jährlich pauschal 930,00 €, für den 1. stellvertretenden Gemeindebrandmeister auf jährlich 155,00 € und für den 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeister auf jährlich 77,50 € festgesetzt. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 21.02.2001 für die Zeit ab 01.01.2001 die Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörige angepasst, da die letzte Anpassung zum 01.01.1987 erfolgt war. Nicht erhöht wurde die Pauschale für den Gemeindebrandmeister, da diese zuletzt zum 01.07.1997 erhöht wurde. Gleichzeitig mit der Anpassung der Aufwandsentschädigungen wurde die Höhe der Aufwandsentschädigung in Euro-Beträgen zum 01.01.2002 beschlossen. Dabei wurden die Beträge im Verhältnis 1 zu 2 umgerechnet. Das führte zu dem Ergebnis, dass die Aufwandsentschädigungen zwar zum 01.01.2001 erhöht wurden, weil eine Anpassung seit 1987 nicht mehr erfolgt war. Vorlage: 188/2002 Seite - 2 - Gleichzeitig wurden durch die Umrechnung 1 zu 2 die Entschädigungen zum 01.01.2002 wieder verringert. Hierbei handelt es sich um Beträge zwischen 0,28 € und 2,78 € je nach Höhe der bisherigen Entschädigung. Da dies nicht mit der ursprünglich beabsichtigten Erhöhung der Entschädigungen vereinbar ist, wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigungen ab dem 01.01.2002 wie aus dem Beschlussvorschlag ersichtlich zu erhöhen. Dabei wurden die DM-Beträge umgerechnet und auf 0,50 € - Beträge oder volle € - Beträge aufgerundet. Gemäß Ratsbeschluss vom 16.06.1994 wird dem 1. stellvertretenden Gemeindebrandmeister ein Auslagenersatz nach § 12 Abs. 5 FSHG als Pauschale in Höhe von bisher monatlich 25,00 DM, jährlich 300,00 DM (153,39 €) gewährt. Der 2. stellvertretende Gemeindebrandmeister erhält eine Pauschale in Höhe von 12,50 DM, jährlich 150,00 DM (76,69 €). Für den Gemeindebrandmeister beträgt die Pauschale gemäß Ratsbeschluss vom 25.06.1997 mtl. 150,00 DM, jährlich 1.800,00 DM (920,33 €). Es wird vorgeschlagen auch diese € - Beträge zu runden. Da diese Pauschalen bisher als Jahresbeträge gezahlt wurden, sollte die Höhe ab 01.01.2002 auf jährlich 930,00 € für den Gemeindebrandmeister, 155,00 € für den 1. stellvertretenden Gemeindebrandmeister und 77,50 € für den 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeister festgesetzt werden.