Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
175/2002
Datum
Planungsamt
05.02.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
28.02.2002
Rat
21.03.2002
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil IndenSchophoven (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
(§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB)
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
-
Über die eingegangenen Anregungen der berührten Träger öffentlicher Belange und eines
betroffenen Bürgers wird gemäß den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen
beschlossen.
-
Der auf der Grundlage der eingegangenen Anregungen geänderte Entwurf wird als Satzung
beschlossen.
-
Die Satzung wird der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
Begründung:
In der Sitzung des Bau-, Vergabe-, Landschafts- und Umweltausschusses am 25.03.1998 und des
Rates am 26.03.1998 wurde beschlossen, auf der Grundlage des in den Sitzungen dargelegten
Entwurfes zur Satzung die betroffenen Bürger und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Der Entwurf beinhaltet die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen an der Fuchsstraße, am
Kalkweg und entlang der Krauthausener Straße.
Die eingegangenen Anregungen und Bedenken legen dar, dass die Flächen insbesondere entlang der
Krauthausener Straße, aber auch Flächen, die der Feststellungssatzung zugeordnet wurden, entlang
des Feldweges zwischen Lehrer-Steffens-Straße und Fuchsstraße bezüglich der Regenentwässerung
gemäß § 51a Landeswassergesetz mit dem vorhandenem Kanalsystem in Schophoven nicht gelöst
werden kann. Entsprechend wurde ein hydrologisches Gutachten zur Überprüfung möglicher
Regenwasserversickerungen auf den betroffenen Grundstücken beauftragt. Das Ergebnis legt dar,
dass auf den Grundstücken eine dezentrale Versickerung nicht möglich ist. Für die Grundstücke im
Bereich der Krauthausener Straße ist zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls eine
Oberflächenentwässerung in den Schlichbach nicht möglich.
Vorlage: 175/2002
Seite - 2 -
Die Bebauung der Grundstücke entlang der Krauthausener Straße und eine entsprechende
Entwässerung soll nun im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ geklärt werden.
Entsprechend können diese Flächen der Satzung entnommen werden. Ein Ausbau des Feldweges
zwischen Lehrer-Steffens-Straße und Fuchsstraße erscheint zum jetzigen Zeitpunkt als nicht
sinnvoll. Eine mögliche Erschließung kann mit dem Ausbau der Lehrer-Steffens-Straße vorgesehen
werden. Diese Grundstücke sind aus diesen Gründen ebenfalls dem Satzungsentwurf zu entnehmen.
Die weiteren Einbeziehungen einzelner Außenbereichsflächen am Kalkweg und in der Fuchsstraße
sind unkritisch und können mit den festgestellten Flächen als Satzung beschlossen werden.
Da diese Flächen nicht der Ausweisung des Flächennutzungsplanes entsprechen, ist die Satzung der
Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.