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Beschlussvorlage (Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Inden-Schophoven (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) unter Einbeziehung einzelner Außbenbereichsflächen (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Inden-Schophoven (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) unter Einbeziehung einzelner Außbenbereichsflächen  (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) 
- Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Inden-Schophoven (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) unter Einbeziehung einzelner Außbenbereichsflächen  (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) 
- Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 175/2002 Datum Planungsamt 05.02.2002 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 28.02.2002 Rat 21.03.2002 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil IndenSchophoven (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) - Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: - Über die eingegangenen Anregungen der berührten Träger öffentlicher Belange und eines betroffenen Bürgers wird gemäß den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. - Der auf der Grundlage der eingegangenen Anregungen geänderte Entwurf wird als Satzung beschlossen. - Die Satzung wird der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Begründung: In der Sitzung des Bau-, Vergabe-, Landschafts- und Umweltausschusses am 25.03.1998 und des Rates am 26.03.1998 wurde beschlossen, auf der Grundlage des in den Sitzungen dargelegten Entwurfes zur Satzung die betroffenen Bürger und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Der Entwurf beinhaltet die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen an der Fuchsstraße, am Kalkweg und entlang der Krauthausener Straße. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken legen dar, dass die Flächen insbesondere entlang der Krauthausener Straße, aber auch Flächen, die der Feststellungssatzung zugeordnet wurden, entlang des Feldweges zwischen Lehrer-Steffens-Straße und Fuchsstraße bezüglich der Regenentwässerung gemäß § 51a Landeswassergesetz mit dem vorhandenem Kanalsystem in Schophoven nicht gelöst werden kann. Entsprechend wurde ein hydrologisches Gutachten zur Überprüfung möglicher Regenwasserversickerungen auf den betroffenen Grundstücken beauftragt. Das Ergebnis legt dar, dass auf den Grundstücken eine dezentrale Versickerung nicht möglich ist. Für die Grundstücke im Bereich der Krauthausener Straße ist zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls eine Oberflächenentwässerung in den Schlichbach nicht möglich. Vorlage: 175/2002 Seite - 2 - Die Bebauung der Grundstücke entlang der Krauthausener Straße und eine entsprechende Entwässerung soll nun im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ geklärt werden. Entsprechend können diese Flächen der Satzung entnommen werden. Ein Ausbau des Feldweges zwischen Lehrer-Steffens-Straße und Fuchsstraße erscheint zum jetzigen Zeitpunkt als nicht sinnvoll. Eine mögliche Erschließung kann mit dem Ausbau der Lehrer-Steffens-Straße vorgesehen werden. Diese Grundstücke sind aus diesen Gründen ebenfalls dem Satzungsentwurf zu entnehmen. Die weiteren Einbeziehungen einzelner Außenbereichsflächen am Kalkweg und in der Fuchsstraße sind unkritisch und können mit den festgestellten Flächen als Satzung beschlossen werden. Da diese Flächen nicht der Ausweisung des Flächennutzungsplanes entsprechen, ist die Satzung der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.