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Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden und Altdorf -Tagebaugebiet Inden-)

Daten

Kommune
Inden
Größe
14 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden und Altdorf
-Tagebaugebiet Inden-) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden und Altdorf
-Tagebaugebiet Inden-)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 168/2002 Datum Bauverwaltungsamt 29.01.2002 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 27.02.2002 Rat 21.03.2002 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden und Altdorf -Tagebaugebiet IndenBeschlussentwurf: Der von der Firma RWE Rheinbraun AG beantragten Wegeeinziehung wird zugestimmt. Gleichzeitig wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Inden – Rezess J 21/1926 - und in der Gemarkung Altdorf – Rezess A 44/1926 – beschlossen. Begründung: Die Firma RWE Rheinbraun AG teilt mit Schreiben vom 14.12.2001 mit, dass im Zeitraum 01.11.2002 bis 31.12.2003 weitere Wirtschaftswege bergbaulich in Anspruch genommen werden müssen. Sie beantragt deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege: Gemarkung Flur Flurstück Altdorf 4 57 einzuziehende Fläche ha 0,0494 Altdorf 4 59 0,1404 Altdorf 4 60 0,0240 Altdorf 4 61 0,1223 Altdorf 4 63 0,1502 Altdorf 4 108 0,1592 Altdorf 4 129 0,0008 Altdorf 4 139 0,0379 Altdorf 4 143 0,1097 Altdorf 4 144 0,0381 Altdorf 4 145 0,0274 Altdorf 4 146 0,0499 Vorlage: 168/2002 Seite - 2 - Altdorf 5 24 0,1395 (Rest) Altdorf 5 26 0,0205 (Rest) Altdorf 5 27 0,1075 Altdorf 5 28 0,2739 (Rest) Altdorf 7 199 0,0470 (Rest) Altdorf 7 204 0,0356 (Rest) Altdorf 9 554 0,0871 Inden 1 190 0,1042 (Rest) Inden 1 191 0,1055 Inden 1 195 0,1100 tlw. Inden 1 208/196 0,0700 tlw. Inden 3 305 0,0160 tlw. Inden 3 560 0,0661 Inden 3 563 0,1037 Inden 3 564 0,1196 Inden 3 451/303 0,1200 tlw. Inden 3 452/304 0,0200 tlw. Inden 3 453/306 0,1076 Inden 3 465/307 0,2050 tlw. Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezess des Gemeindebezirks Inden – Rezess J 21/1926 – sowie im Rezess des Gemeindebezirks Altdorf – Rezess A 44/1926 – als öffentliche Wege aufgeführt. Diese Rezesse haben für die Festsetzungen, die im gemeinschaftlichen Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung. Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden. Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich des für verbindlich erklärten Tagebaugebietes Inden. Die vor der Wegeeinziehung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Düren, und des Ortslandwirten Josef Wirtz, Schlichstraße 17, Inden-Schophoven ist zwischenzeitlich erfolgt. Bedenken gegen die geplanten Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht. Die Firma RWE Rheinbraun AG sichert schriftlich zu, dass den Anliegern ermöglicht wird, die Wege bis zu ihrer betrieblichen Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, dass die anliegenden Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße Zufahrt behalten. Die Lagepläne, in denen die zu entwidmenden Wege kenntlich gemacht sind, können in der Bauverwaltung eingesehen werden.