Daten
Kommune
Inden
Größe
14 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
168/2002
Datum
Bauverwaltungsamt
29.01.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
27.02.2002
Rat
21.03.2002
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden und Altdorf
-Tagebaugebiet IndenBeschlussentwurf:
Der von der Firma RWE Rheinbraun AG beantragten Wegeeinziehung wird zugestimmt.
Gleichzeitig wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in
der Gemarkung Inden – Rezess J 21/1926 - und in der Gemarkung Altdorf – Rezess A 44/1926 –
beschlossen.
Begründung:
Die Firma RWE Rheinbraun AG teilt mit Schreiben vom 14.12.2001 mit, dass im Zeitraum
01.11.2002 bis 31.12.2003 weitere Wirtschaftswege bergbaulich in Anspruch genommen werden
müssen.
Sie beantragt deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege:
Gemarkung
Flur
Flurstück
Altdorf
4
57
einzuziehende Fläche
ha
0,0494
Altdorf
4
59
0,1404
Altdorf
4
60
0,0240
Altdorf
4
61
0,1223
Altdorf
4
63
0,1502
Altdorf
4
108
0,1592
Altdorf
4
129
0,0008
Altdorf
4
139
0,0379
Altdorf
4
143
0,1097
Altdorf
4
144
0,0381
Altdorf
4
145
0,0274
Altdorf
4
146
0,0499
Vorlage: 168/2002
Seite - 2 -
Altdorf
5
24
0,1395 (Rest)
Altdorf
5
26
0,0205 (Rest)
Altdorf
5
27
0,1075
Altdorf
5
28
0,2739 (Rest)
Altdorf
7
199
0,0470 (Rest)
Altdorf
7
204
0,0356 (Rest)
Altdorf
9
554
0,0871
Inden
1
190
0,1042 (Rest)
Inden
1
191
0,1055
Inden
1
195
0,1100 tlw.
Inden
1
208/196
0,0700 tlw.
Inden
3
305
0,0160 tlw.
Inden
3
560
0,0661
Inden
3
563
0,1037
Inden
3
564
0,1196
Inden
3
451/303
0,1200 tlw.
Inden
3
452/304
0,0200 tlw.
Inden
3
453/306
0,1076
Inden
3
465/307
0,2050 tlw.
Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezess des Gemeindebezirks Inden
– Rezess J 21/1926 – sowie im Rezess des Gemeindebezirks Altdorf – Rezess A 44/1926 – als
öffentliche Wege aufgeführt. Diese Rezesse haben für die Festsetzungen, die im gemeinschaftlichen
Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung.
Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit Zustimmung
der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden.
Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich des für verbindlich erklärten
Tagebaugebietes Inden.
Die vor der Wegeeinziehung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland,
Kreisstelle Düren, und des Ortslandwirten Josef Wirtz, Schlichstraße 17, Inden-Schophoven ist
zwischenzeitlich erfolgt.
Bedenken gegen die geplanten Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht.
Die Firma RWE Rheinbraun AG sichert schriftlich zu, dass den Anliegern ermöglicht wird, die
Wege bis zu ihrer betrieblichen Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, dass
die anliegenden Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße
Zufahrt behalten.
Die Lagepläne, in denen die zu entwidmenden Wege kenntlich gemacht sind, können in der
Bauverwaltung eingesehen werden.