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Beschlussvorlage (Neuorganisation der Wirtschaftsförderung im Kreis Düren)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,9 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Neuorganisation der Wirtschaftsförderung im Kreis Düren)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum ------------------------- BM/Schr. 17.01.2002 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 31.01.2002 TOP Ein Ja Nein 166/2002 Ent Bemerkungen Betrifft: Neuorganisation der Wirtschaftsförderung im Kreis Düren Beschlussentwurf: Die Ausführungen des Bürgermeisters zu der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der „Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS)“ werden zur Kenntnis genommen. Begründung: In der 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden am 24.10.2001 wurde dem seinerzeit vorliegenden Entwurf für einen Gesellschaftsvertrag für eine „Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS)“ zugestimmt. Dieser Entwurf entsprach dem im Kreistag am 26.06.2001 beschlossenen Exemplar. Am 20. Dezember 2001 wurde vor Notar Dr. Römer die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der „Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS)“ unterzeichnet. Die Gemeinde Inden wurde dabei vollmachtlos vertreten. Die endgültige rechtskräftige Zustimmung der Gemeinde Inden steht noch aus. Das Vertragswerk vom 20.12.2001 weicht in einigen Passagen von dem am 24.10.2001 mehrheitlich gebilligten Entwurf ab. Wesentliche Abweichungen sind bedingt durch die Tatsache, dass die Stadt Jülich bisher keinen entsprechenden Beitrittsbeschluss gefasst hat. Die der Stadt Jülich zukommenden Gesellschaftsanteile werden bis zu deren Beitritt vom Kreis Düren treuhänderisch gehalten. Daraus resultierend sind Veränderungen des Gesellschaftskapitals der einzelnen Gesellschafter sowie Auswirkungen auf das Stimmverhalten von Belang. Meinerseits werden die Abweichungen für rechtlich unerheblich und redaktioneller Art eingeschätzt. Eine erneute Beschlussfassung erübrigt sich daher. Ich füge ein Exemplar des vor dem Notar unterzeichneten Gesellschaftsvertrages vom 20.12.2001 bei. Die von dem Ihnen bekannten Vertragsentwurf abweichenden Stellen sind schwarz markiert. Der auf die Gemeinde Inden entfallende Gesellschafteranteil in Höhe von 38.500 € muss nicht tatsächlich geleistet werden. Vielmehr wird der Kreistag in seiner nächsten Sitzung beschließen, die auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden entfallenden Anteile seitens des Kreises zu stunden und mit künftigen Überschüssen der Gesellschaft zu verrechnen.