Daten
Kommune
Inden
Größe
8,9 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
-------------------------
BM/Schr.
17.01.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
31.01.2002
TOP Ein Ja
Nein
166/2002
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Neuorganisation der Wirtschaftsförderung im Kreis Düren
Beschlussentwurf:
Die Ausführungen des Bürgermeisters zu der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der
„Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS)“ werden zur
Kenntnis genommen.
Begründung:
In der 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden am 24.10.2001 wurde dem seinerzeit vorliegenden
Entwurf für einen Gesellschaftsvertrag für eine „Gesellschaft für Wirtschafts- und
Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS)“ zugestimmt.
Dieser Entwurf entsprach dem im Kreistag am 26.06.2001 beschlossenen Exemplar.
Am 20. Dezember 2001 wurde vor Notar Dr. Römer die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der
„Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS)“ unterzeichnet.
Die Gemeinde Inden wurde dabei vollmachtlos vertreten. Die endgültige rechtskräftige
Zustimmung der Gemeinde Inden steht noch aus.
Das Vertragswerk vom 20.12.2001 weicht in einigen Passagen von dem am 24.10.2001
mehrheitlich gebilligten Entwurf ab.
Wesentliche Abweichungen sind bedingt durch die Tatsache, dass die Stadt Jülich bisher keinen
entsprechenden Beitrittsbeschluss gefasst hat. Die der Stadt Jülich zukommenden
Gesellschaftsanteile werden bis zu deren Beitritt vom Kreis Düren treuhänderisch gehalten. Daraus
resultierend sind Veränderungen des Gesellschaftskapitals der einzelnen Gesellschafter sowie
Auswirkungen auf das Stimmverhalten von Belang.
Meinerseits werden die Abweichungen für rechtlich unerheblich und redaktioneller Art
eingeschätzt. Eine erneute Beschlussfassung erübrigt sich daher.
Ich füge ein Exemplar des vor dem Notar unterzeichneten Gesellschaftsvertrages vom 20.12.2001
bei. Die von dem Ihnen bekannten Vertragsentwurf abweichenden Stellen sind schwarz markiert.
Der auf die Gemeinde Inden entfallende Gesellschafteranteil in Höhe von 38.500 € muss nicht
tatsächlich geleistet werden. Vielmehr wird der Kreistag in seiner nächsten Sitzung beschließen, die
auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden entfallenden Anteile seitens des Kreises zu stunden
und mit künftigen Überschüssen der Gesellschaft zu verrechnen.