Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Sozialamt
51 39 00 Wa:
15.01.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
TOP Ein Ja
Nein
162/2002
Ent Bemerkungen
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 21.02.2002
Betrifft:
Seniorenfahrt 2002;
hier: Kostenbeteiligungsregelung
Beschlussentwurf:
Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss beschließt, die Kostenbeteiligung bei Schifffahrten ab
2002 für alle teilnehmenden Personen, die im jeweiligen Veranstaltungsjahr das 65. Lebensjahr
vollenden oder älter sind, auf 11,00 € festzulegen. Alle anderen Teilnehmer zahlen einen Beitrag in
Höhe von 26,00 €.
Weiterhin beschließt der Ausschuss, dass die Teilnehmer des Deutschen Roten Kreuzes, die
Ortsvorsteher sowie die Mitglieder des Rates und die teilnehmenden Mitarbeiter der Verwaltung der
Gemeinde Inden zukünftig von der Kostenbeteiligung freigestellt werden.
Begründung:
Aufgrund der positiven Ergebnisse der letzten Seniorenfahrten beschloss der Rat der Gemeinde
Inden in seiner Sitzung am 10.10.2000, zukünftig wieder jährliche Seniorenfahrten durchzuführen.
Über Art und Umfang der Veranstaltungen sollte im zuständigen Fachausschuss beraten werden.
Auf Beschluss des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses wurde in 2001 eine kostengünstige Fahrt
nach Schleiden-Gemünd durchgeführt. Eine grundsätzliche Entscheidung, in welcher Form die
Fahrten in den nächsten Jahren durchzuführen sind, wurde nicht getroffen.
Um für die Senioren eine Abwechslung beim Programm der angebotenen Fahrten zu erreichen,
findet daher 2002 wiederum eine Schifffahrt auf dem Rhein statt, da diese bei den Senioren auf eine
äußerst positive Resonanz gestoßen ist. Die Seniorenfahrt findet am 05.09.2002 statt.
Weiterhin wurde keine grundsätzliche Entscheidung über eine Kostenbeteiligung der Senioren
getroffen, so dass diese für 2002 neu zu beschließen ist. Auf der Basis der bisherigen
Kostenbeteiligungen wird daher vorgeschlagen, von Personen, die in 2002 65 Jahre werden oder
älter sind, einen Betrag von 11,00 € und von allen anderen Personen einen Betrag von 26,00 € zu
erheben. Die Teilnehmer des Deutschen Roten Kreuzes, die Ortsvorsteher und die Mitglieder des
Rates sowie die teilnehmenden Mitarbeiter der Verwaltung werden von einer Kostenbeteiligung
befreit.
Vorlage: 162/2002
Seite - 2 -
Sofern für 2003 wieder eine Entscheidung für eine Fahrt in die nähere Umgebung getroffen werden
sollte, muss über den Zeitraum der Veranstaltung sowie den Ort des Abschlusses neu entschieden
werden.
Die Ausführung der Seniorenfahrt für 2001 hat gezeigt, dass es trotz sehr frühzeitiger Planung
schwierig ist, ein entsprechendes Programm für die Abschlussveranstaltung zu erhalten. In Frage
kommende Künstler aus der Region Eifel stehen, außer einem Überangebot an Zauberern,
überwiegend nicht mehr zur Verfügung. Aber auch in der Gemeinde Inden sind nur wenige
Vereine in der Lage, an einem entsprechenden Programm gestaltend teilzunehmen.
Das ist zum einen in der Zahl der zur Verfügung stehenden Vereinsmitglieder begründet, zum
anderen darin, dass bei den wenigen in Frage kommenden Vereinen die Mitglieder aufgrund ihrer
Berufstätigkeit nicht zu dieser frühen Zeit zur Verfügung stehen können.
Es wird daher von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, eventuell einmal eine ganz andere Form
der Seniorenveranstaltung zu wählen. Dies könnte darin bestehen, dass man in einer größeren Halle
in der näheren Umgebung, z. B. der Festhalle in Birkesdorf oder Weisweiler, einen gemütlichen
Abend mit Programm durchführt, ohne vorherige Fahrt in die nähere Umgebung. Beginn sollte
gegen 16.30 Uhr und Ende spätestens gegen 21.00 Uhr (Ankunft im Heimatort) sein. Hier könnte
eventuell in Zusammenarbeit mit einer Künstleragentur und hiesigen Vereinen ein buntes
Programm angeboten werden.