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Beschlussvorlage (Bauvorhaben zur Errichtung von 4 Einfamilienreihenhäusern auf dem Grundstück Gemarkung Frenz, Flur 5, Flurstücke Nr. 289 und 169 - Langerweher Straße)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,9 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Bauvorhaben zur Errichtung von 4 Einfamilienreihenhäusern auf dem Grundstück Gemarkung Frenz, Flur 5, Flurstücke Nr. 289 und 169  - Langerweher Straße)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Fa 08.01.2002 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 24.01.2002 TOP Ein Ja Nein 159/2002 Ent Bemerkungen Betrifft: Bauvorhaben zur Errichtung von 4 Einfamilienreihenhäusern auf dem Grundstück Gemarkung Frenz, Flur 5, Flurstücke Nr. 289 und 169 - Langerweher Straße Beschlussentwurf: Das Einvernehmen zur Errichtung von 4 Einfamilienreihenhäusern auf dem Grundstück Gemarkung Frenz, Flur 5, Flurstücke Nr. 289 und 169 wird nicht hergestellt. Begründung: Im November 2000 wurde von der Eigentümerin des o.a. Grundstückes schon einmal eine Bauvoranfrage zur Bebauung dieser Grundstücke gestellt. Die Sachlage wurde in der Sitzung am 16.11.2000 vorgestellt und erörtert. Auch damals wurde unter Berücksichtigung der Rechtslage das Einvernehmen nicht hergestellt. So ist das Bauvorhaben gemäß § 35 BauGB – Bauen im Außenbereich – zu beurteilen. Vorhaben sind u.a. zulässig, wenn diese „privilegiert“ sind. Das Vorhaben ist den Kriterien dieser sogenannten „Privilegierung“ nicht zuzuordnen. Sonstige Vorhaben können im Einzelnen zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung kann zwar als gesichert angesehen werden – ein Anschluss an das Kanalnetz im Bereich der K 34 über eine Druckleitung wäre möglich -, allerdings liegt eine Beeinträchtigung der öffentlichen Belange vor, da das Bauvorhaben den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden und der Satzung zur Ortsbereichsabgrenzung der Ortslage Frenz widerspricht. In Abstimmung mit dem Bauordnungsamt des Kreises Düren wurde die Bauvoranfrage zurückgezogen, da eine Genehmigung nicht in Aussicht gestellt werden konnte. Zwischenzeitlich wurden mit dem Eigentümer und ihrem Architekten weitere Gespräche bzgl. einer möglichen Bebauung geführt. So ist dargelegt worden, dass ein Anbau in untergeordneter Größe zum vorhandenen Gebäude genehmigungsfähig ist. Des weiteren wurde ausführlich erörtert, dass die Ausweisungen des Entwurfes zur Ortsbereichsabgrenzung aus rechtlichen Gründen, die im Verfahren seitens der Träger öffentlicher Belange geäußert wurden, um den Bereich südwestlich der Langerweher Straße vor Satzungsbeschluss reduziert wurden. Trotzdem wird das Vorhaben vom Eigentümer weiter verfolgt. Da sich an der Rechtslage zwischenzeitlich nichts geändert hat wird empfohlen, weiterhin das Einvernehmen nicht zu erteilen.