Daten
Kommune
Inden
Größe
9,8 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
155/2001
Datum
Bauverwaltungsamt
18.12.2001
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
27.02.2002
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Rückbau von Straßen in den Ortschaften Inden und Altdorf
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss stimmt dem vorzeitigen Rückbau der in den als Anlage beigefügten Lageplänen
gekennzeichneten Straßen bzw. Straßenteilen zu.
Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Zusicherung zur Übernahme der
Verkehrssicherungspflicht seitens der RWE Rheinbraun AG.
Begründung:
Seitens der Gemeinde Inden wird die Auffassung vertreten, dass die in ihrer Baulast liegenden
Straßen in den Ortschaften Inden und Altdorf in einem Verfahren einzuziehen sind.
Unabhängig von diesem Straßeneinziehungsverfahren sollen nunmehr auf Antrag der Firma RWE
Rheinbraun AG im Vorfeld vereinzelt Straßen rückgebaut werden.
Es handelt sich hier um die im westlichen Teil von Altdorf liegenden Straßen, deren Rückbau durch
den Tagebaufortschritt im ersten Halbjahr bzw. in einem zweiten Schritt Ende diesen Jahres
erforderlich wird.
Folgende Straßen bzw. Straßenteile sind betroffen:
Auf dem Berg
Chlodwigstraße
Friedrichskamp (teilweise)
Gartenstraße
Im Schlehental
Die Räumung des in diesem Bereich noch vorhandenen Wohnanwesens „Im Schlehental 5“ soll bis
Ende Februar 2002 abgeschlossen sein.
Darüber hinaus sollen in Inden auch solche Straßen bereits vorab zurückgebaut werden, die von den
Durchfahrtsstraßen schlecht einzusehen sind und sich infolgedessen zu extrem „wilden Müllkippen“
entwickeln.
Vorlage: 155/2001
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Es handelt sich hier um folgende Straßen:
Am Bahnhof
Buschweg (teilweise)
Friedensstraße (teilweise)
Haldenstraße (teilweise)
Hinsichtlich des Umfanges der rückzubauenden Straßen bestehen seitens der Firma RWE
Rheinbraun AG weitergehende Forderungen. Einem Rückbau sollte allerdings nur ausnahmsweise
und nur für eine eng begrenzte Anzahl von Straßen zugestimmt werden.
Vorbehaltlich einer rechtzeitigen Räumung des derzeit noch vorhandenen und bewohnten
Anwesens „Im Schlehental 5“, sollte dem beantragten Rückbau der betreffenden Straßen
zugestimmt werden.