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Beschlussvorlage (Rückbau von Straßen in den Ortschaften Inden und Altdorf)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,8 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Rückbau von Straßen in den Ortschaften Inden und Altdorf) Beschlussvorlage (Rückbau von Straßen in den Ortschaften Inden und Altdorf)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 155/2001 Datum Bauverwaltungsamt 18.12.2001 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 27.02.2002 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Rückbau von Straßen in den Ortschaften Inden und Altdorf Beschlussentwurf: Der Ausschuss stimmt dem vorzeitigen Rückbau der in den als Anlage beigefügten Lageplänen gekennzeichneten Straßen bzw. Straßenteilen zu. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Zusicherung zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht seitens der RWE Rheinbraun AG. Begründung: Seitens der Gemeinde Inden wird die Auffassung vertreten, dass die in ihrer Baulast liegenden Straßen in den Ortschaften Inden und Altdorf in einem Verfahren einzuziehen sind. Unabhängig von diesem Straßeneinziehungsverfahren sollen nunmehr auf Antrag der Firma RWE Rheinbraun AG im Vorfeld vereinzelt Straßen rückgebaut werden. Es handelt sich hier um die im westlichen Teil von Altdorf liegenden Straßen, deren Rückbau durch den Tagebaufortschritt im ersten Halbjahr bzw. in einem zweiten Schritt Ende diesen Jahres erforderlich wird. Folgende Straßen bzw. Straßenteile sind betroffen: Auf dem Berg Chlodwigstraße Friedrichskamp (teilweise) Gartenstraße Im Schlehental Die Räumung des in diesem Bereich noch vorhandenen Wohnanwesens „Im Schlehental 5“ soll bis Ende Februar 2002 abgeschlossen sein. Darüber hinaus sollen in Inden auch solche Straßen bereits vorab zurückgebaut werden, die von den Durchfahrtsstraßen schlecht einzusehen sind und sich infolgedessen zu extrem „wilden Müllkippen“ entwickeln. Vorlage: 155/2001 Seite - 2 - Es handelt sich hier um folgende Straßen: Am Bahnhof Buschweg (teilweise) Friedensstraße (teilweise) Haldenstraße (teilweise) Hinsichtlich des Umfanges der rückzubauenden Straßen bestehen seitens der Firma RWE Rheinbraun AG weitergehende Forderungen. Einem Rückbau sollte allerdings nur ausnahmsweise und nur für eine eng begrenzte Anzahl von Straßen zugestimmt werden. Vorbehaltlich einer rechtzeitigen Räumung des derzeit noch vorhandenen und bewohnten Anwesens „Im Schlehental 5“, sollte dem beantragten Rückbau der betreffenden Straßen zugestimmt werden.