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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
-------------------------
BM/Schr.
28.11.2001
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
13.12.2001
Bau- und Vergabeausschuss
27.02.2002
TOP Ein Ja
Nein
151/2001
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Müllentsorgung;
hier: Einführung von Windelmüllsäcken
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.10.2001
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss beschließt, den Antrag abzulehnen.
Begründung:
Mit dem individuell wählbaren Behältervolumen der Restmüllabfuhr erfüllt die Gemeinde die
Vorgaben des § 9 des Landesabfallgesetzes NRW, welches wirksame Anreize zur Abfallvermeidung fordert. Mit der Benutzung von Einwegwindeln wird das Gegenteil erreicht, daher können
die Kosten für Windelsäcke nicht in die Abfallgebühren einfließen. Soziale Aspekte finden im
LabfG NW jedoch keine Berücksichtigung.
Die Einführung von Windelsäcken wäre eine freiwillige Leistung der Gemeinde, die Kosten können
entsprechend nur mit allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden. Mit Blick auf die bestehende
staatliche finanzielle Förderung der betroffenen Personengruppen – der Gerechtigkeit wegen
müssen neben jungen Familien auch pflegebedürftige Erwachsene berücksichtigt werden - kann
dies der Allgemeinheit nicht angelastet werden.
Von den 15 Kommunen des Kreises Düren haben sieben vor Jahren Windelsäcke eingeführt. Keine
dieser Kommunen würde dies auf Nachfrage nochmals tun.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.10.2001 ist beigefügt.