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Beschlussvorlage (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Gemeinbedarfsflächen Merödgen" - Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der betroffenen Bürger und der Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Gemeinbedarfsflächen Merödgen"
- Aufstellungsbeschluss
- Beteiligung der betroffenen Bürger und der Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Gemeinbedarfsflächen Merödgen"
- Aufstellungsbeschluss
- Beteiligung der betroffenen Bürger und der Träger öffentlicher Belange)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 13.11.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 04.12.2003 TOP Ein Ja Nein 413/2003 Ent Bemerkungen Betrifft: 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ - Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der betroffenen Bürger und der Träger öffentlicher Belange Beschlussentwurf: Die Aufstellung der 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ wird beschlossen. Der Bebauungsplan ist wie folgt zu ändern: Auf den Grundstücken Gemarkung Lamersdorf, Flur 3, Flurstück 625, 626, 627, 628, 629, 630, 632 und 633 ist die Ausweisung „Flächen für Gemeinschaftsstellplätze“ zu streichen. In den textlichen Festsetzungen sind unter I. Planungsrechtliche Festsetzungen, 4. Nebenanlagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB sowie § 14 BauNVO) die Punkte 4.2 und 4.3 zu streichen. Statt dessen ist die in Anlage beigefügte textliche Festsetzung zu ergänzen. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. Der vorliegende Vorentwurf wird gem. 13 BauGB den von der Änderung betroffenen Bürgern sowie den berührten Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist unter Fristsetzung von 4 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Begründung: Wegen der öfter diskutierten Problematik der Errichtung von Garagen und Carports im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ soll die Zulässigkeit von Garagen, überdachten Stellplätzen (offenen Garagen) und Stellplätzen städtebaulich neu geordnet werden. So soll die grundsätzliche Zulässigkeit von Stellplätzen dinglich geregelt werden wie in den Baugebieten „Gut Müllenark“ oder „Waagmühle“. Es wird Wert darauf gelegt, dass die Stellplätze und Garagen in den sogenannten Vorgartenbereichen nicht zulässig sind, dafür aber variabel grundsätzlich zulässig auf den überbaubaren Grundstücksflächen und in den Bereichen zwischen den überbaubaren Grundstücksflächen und den seitlichen Grenzabständen. Aus diesen Gründen sollen die textlichen Festsetzungen, wie in Anlage dargelegt, geändert werden. Des weiteren werden die besonders ausgewiesenen Flächen für Gemeinschaftsstellplätze in den Bereichen, in denen mit den neuen textlichen Festsetzungen sowieso Stellplätze und Garagen zulässig sind, gestrichen. Vorlage: 413/2003 Seite - 2 - Anlage zu Vorlage Nr. 413/2003 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ I. Planungsrechtliche Festsetzungen 4. Nebenanlagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB sowie § 14 BauNVO) neu: 4.2 Garagen, offene Garagen (überdachte Stellplätze) und Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und deren geradlinier Verlängerung zur seitlichen Grundstücksgrenze sowie bis 6,0 m rückseitig des vorgenannten Bereiches und in den hierfür vorgesehenen Flächen zulässig. Stellplätze sind auch in Verlängerung des Bauwiches an der straßenseitigen Baugrenze zulässig.