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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2003 und Haushaltssicherungskonzept 2003 - 2007; hier: Versagung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2003 und Haushaltssicherungskonzept 2003 - 2007;
hier: Versagung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2003 und Haushaltssicherungskonzept 2003 - 2007;
hier: Versagung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 409/2003 Datum Kämmerei 11.11.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 27.11.2003 Rat 10.12.2003 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Haushaltssatzung 2003 und Haushaltssicherungskonzept 2003 - 2007; hier: Versagung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, dass die Gemeinde Inden keinen Widerspruch gegen die Verfügung des Landrats des Kreises Düren als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 06.11.2003 einlegt. Die in dieser Verfügung enthaltenen Auflagen und Hinweise werden beachtet. Begründung: In der Ratssitzung am 15.10.2003 hatte ich bereits ausführlich einen Bericht über den Sachstand des Genehmigungsverfahrens für den Haushaltsplan 2003 und das Haushaltssicherungskonzept 2003 bis 2007 abgegeben. Aus der dieser Vorlage beigefügten Verfügung der Kommunalaufsicht des Kreises Düren ist zu entnehmen, dass die beantragte Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts 2003 – 2007 versagt wird. Dies wird damit begründet, dass zwar in dem vorgelegten Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2007 ein Haushaltsausgleich ausgewiesen sei, dieser Ausgleich aber nur durch eine Rückzuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt erreicht würde. Somit sei der in § 75 Abs. 4 GO NRW und dem Handlungsrahmen geforderte strukturelle Ausgleich nicht eingehalten worden. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind aus der Verfügung zu ersehen. Wie weiterhin aus der Verfügung entnommen werden kann, konnte erreicht werden, dass wegen der besonderen Situation der Gemeinde Inden für bestimmte Investitionsmaßnahmen bzw. Investitionsförderungsmaßnahmen die Aufnahme von Krediten in Höhe von insgesamt 1.737.150 € genehmigt wurde. Hierzu habe ich Ihnen die entsprechende Liste vom 01.10.2003 zu Ihrer Information beigefügt. Vorlage: 409/2003 Seite - 2 - Des Weiteren möchte ich Ihnen mitteilen, dass am 04.11.2003 ein interfraktionelles Gespräch stattgefunden hat, in dem eingehend über die Gründe der Nichtgenehmigung und die in der Verfügung enthaltenen Auflagen und Hinweise sowie die weitere Vorgehensweise gesprochen wurde. Als Ergebnis dieses Gespräches ist festzuhalten, dass die finanzielle Situation der Gemeinde Inden sich in absehbarer Zeit nicht ändern wird, da auch unter Beachtung und Einhaltung der aufsichtsbehördlichen Auflagen und Hinweise ein struktureller Ausgleich des Verwaltungshaushalts nicht erreicht werden kann. Inwieweit es möglich sein wird, durch die anstehende Gemeindefinanzreform aus dieser finanziellen Schieflage wieder herauszukommen, muss abgewartet werden. Damit jedoch möglichst bald mit der Erschließung des Baugebietes „Roter Acker“ bzw. mit den veranschlagten Investitionsmaßnahmen begonnen werden kann, war man einhellig der Meinung, keine weiteren Zeitverzögerungen zuzulassen. Aus diesem Grund sollte auch kein Widerspruch gegen die aufsichtsbehördliche Verfügung eingelegt und auf die Rechtsmittelfrist verzichtet werden. Die Gesprächsteilnehmer kamen überein, dass die Verwaltung von einer Stellungnahme gem. § 28 VwVfG absehen sollte. Dies wurde der Kommunalaufsicht des Kreises Düren zwischenzeitlich mitgeteilt. Wie aus dem Beschlussvorschlag zu ersehen ist, sollte der Rat beschließen, keinen Widerspruch gegen die Verfügung des Landrats des Kreises Düren als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 06.11.2003 einzulegen. Außerdem sollte beschlossen werden, dass die in dieser Verfügung enthaltenen Auflagen und Hinweise beachtet werden.