Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
409/2003
Datum
Kämmerei
11.11.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
27.11.2003
Rat
10.12.2003
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Haushaltssatzung 2003 und Haushaltssicherungskonzept 2003 - 2007;
hier: Versagung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, dass die Gemeinde Inden keinen Widerspruch gegen die Verfügung des
Landrats des Kreises Düren als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 06.11.2003 einlegt.
Die in dieser Verfügung enthaltenen Auflagen und Hinweise werden beachtet.
Begründung:
In der Ratssitzung am 15.10.2003 hatte ich bereits ausführlich einen Bericht über den Sachstand des
Genehmigungsverfahrens für den Haushaltsplan 2003 und das Haushaltssicherungskonzept 2003
bis 2007 abgegeben.
Aus der dieser Vorlage beigefügten Verfügung der Kommunalaufsicht des Kreises Düren ist zu
entnehmen, dass die beantragte Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts 2003 – 2007
versagt wird. Dies wird damit begründet, dass zwar in dem vorgelegten
Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2007 ein Haushaltsausgleich ausgewiesen sei, dieser
Ausgleich aber nur durch eine Rückzuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt
erreicht würde. Somit sei der in § 75 Abs. 4 GO NRW und dem Handlungsrahmen geforderte
strukturelle Ausgleich nicht eingehalten worden.
Die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind aus der Verfügung zu ersehen.
Wie weiterhin aus der Verfügung entnommen werden kann, konnte erreicht werden, dass wegen der
besonderen Situation der Gemeinde Inden für bestimmte Investitionsmaßnahmen bzw.
Investitionsförderungsmaßnahmen die Aufnahme von Krediten in Höhe von insgesamt 1.737.150 €
genehmigt wurde.
Hierzu habe ich Ihnen die entsprechende Liste vom 01.10.2003 zu Ihrer Information beigefügt.
Vorlage: 409/2003
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Des Weiteren möchte ich Ihnen mitteilen, dass am 04.11.2003 ein interfraktionelles Gespräch
stattgefunden hat, in dem eingehend über die Gründe der Nichtgenehmigung und die in der
Verfügung enthaltenen Auflagen und Hinweise sowie die weitere Vorgehensweise gesprochen
wurde.
Als Ergebnis dieses Gespräches ist festzuhalten, dass die finanzielle Situation der Gemeinde Inden
sich in absehbarer Zeit nicht ändern wird, da auch unter Beachtung und Einhaltung der
aufsichtsbehördlichen Auflagen und Hinweise ein struktureller Ausgleich des Verwaltungshaushalts
nicht erreicht werden kann. Inwieweit es möglich sein wird, durch die anstehende
Gemeindefinanzreform aus dieser finanziellen Schieflage wieder herauszukommen, muss
abgewartet werden.
Damit jedoch möglichst bald mit der Erschließung des Baugebietes „Roter Acker“ bzw. mit den
veranschlagten Investitionsmaßnahmen begonnen werden kann, war man einhellig der Meinung,
keine weiteren Zeitverzögerungen zuzulassen. Aus diesem Grund sollte auch kein Widerspruch
gegen die aufsichtsbehördliche Verfügung eingelegt und auf die Rechtsmittelfrist verzichtet
werden.
Die Gesprächsteilnehmer kamen überein, dass die Verwaltung von einer Stellungnahme gem. § 28
VwVfG absehen sollte.
Dies wurde der Kommunalaufsicht des Kreises Düren zwischenzeitlich mitgeteilt.
Wie aus dem Beschlussvorschlag zu ersehen ist, sollte der Rat beschließen, keinen Widerspruch
gegen die Verfügung des Landrats des Kreises Düren als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom
06.11.2003 einzulegen.
Außerdem sollte beschlossen werden, dass die in dieser Verfügung enthaltenen Auflagen und
Hinweise beachtet werden.