Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Kostenreduzierungen im Bereich der Straßenbeleuchtung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Kostenreduzierungen im Bereich der Straßenbeleuchtung) Beschlussvorlage (Kostenreduzierungen im Bereich der Straßenbeleuchtung)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 401/2003 Datum Bauverwaltungsamt 05.11.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 20.11.2003 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Kostenreduzierungen im Bereich der Straßenbeleuchtung Beschlussentwurf: Mit den Fragen von Kostenreduzierungsmöglichkeiten im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtung soll sich ein zu bildender Arbeitskreis beschäftigen. Begründung: Erläuterungen zum Problembereich der weiteren Senkung von Ausgaben Aufgrund der Tatsache, dass sich schon jetzt erkennen lässt, dass sich auch mittelfristig keine wesentliche Verbesserung der Gemeindefinanzen im allgemeinen und für die Gemeinde Inden im besonderen abzeichnet, sind dringend Überlegungen erforderlich, wie Kosteneinsparungspotentiale erkannt und genutzt werden können. Die Straßenbeleuchtung bildet einen Kostenblock, der bisher nur eingeschränkt in die Konsolidierungsüberlegungen einbezogen wurde. Kosten fallen hier in drei verschiedenen Bereichen an: - einmalige Baukosten laufende Unterhaltungskosten laufende Betriebskosten – Strom – Der Bereich der (einmaligen) Baukosten, die im Bereich des Vermögenshaushaltes anfallen, ist nur im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen zu beeinflussen. Hier ist in jedem Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden, inwieweit eine Beleuchtungsanlage installiert werden kann, die unterhalb der einschlägigen DIN-Vorschrift – DIN 5044 - liegt. Dies kann durch eine Verringerung der Mastanzahlen oder durch eine Verringerung der Lampenstärke erreicht werden. Mit dem für den Bereich der Gemeinde Inden tätigen Versorgungsträger sind diesbezüglich bereits eingehende Gespräche geführt worden. Hier zeichnet sich eine konstruktive Zusammenarbeit ab, die für die Zukunft sicherlich positive Ergebnisse bringen wird. Über diesen Teil einer möglichen Strategie sind jedoch nur sehr langfristig Einsparungen im Verwaltungshaushalt zu realisieren. Bei der derzeitig angespannten Lage im Bereich des Verwaltungshaushaltes, aus dem bekanntlich die laufenden Kosten im Zusammenhang mit den Aufwändungen für die Straßenbeleuchtung zu leisten sind, kommt dem Bereich der Unterhaltungskosten und der Stromkosten eine wesentlich größere Bedeutung zu. Vorlage: 401/2003 Seite - 2 - Bei der Frage, wie viel Straßenbeleuchtung sich eine Gemeinde leistet, sind verschiedene Bereiche zu berücksichtigen. Dabei ergeben sich die Anforderungen an eine kommunale Straßenbeleuchtung aus - Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Fahrzeug- und Personenverkehr Unterstützung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gestalterische Elemente Hier ist zunächst die Frage zu stellen, in welchem Umfang ist sie rechtlich zum Betrieb einer Straßenbeleuchtung verpflichtet. Die Verkehrssicherungspflicht beschränkt sich inhaltlich auf die Beleuchtungspflicht gefährlicher Fahrstrecken und räumlich auf die geschlossene Ortslage. Eine Begrenzung der Verkehrssicherungspflicht liegt in der finanziellen Zumutbarkeit von Beleuchtungsmaßnahmen. Der vollständige Verzicht auf eine Beleuchtung aus finanziellen Gründen ist unzulässig. Im Einzelfall können Schadensersatzansprüche aus einer wesentlichen Unterschreitung der Werte der DIN 5044 abgeleitet werden. Neben einer möglichen rechtlichen Verpflichtung ist, wie vorstehend dargestellt, zu beachten, inwieweit sonstige Gründe für den Betrieb einer Straßenbeleuchtung sprechen können. Hier ist vor allem auf ein gesteigertes Sicherheitsgefühl der Bevölkerung abzustellen. Neben diesen Fragen, die sicherlich auch mit der Frage der Akzeptanz in der Bevölkerung zusammenhängen, ist auch zu klären, welche Einsparpotentiale überhaupt vorhanden sind. Generell gibt es bei vorhandenen Beleuchtungssystemen drei Möglichkeiten zur Reduzierung der Kosten: - Umrüstung auf Energiesparlampen - Dauerhafte Außerbetriebnahme von Lampen - Zeitweise Abschaltung von Lampen Die mit einer Umrüstung verbundenen Möglichkeiten werden schon seit mehreren Jahren erfolgreich genutzt. In Abstimmung mit dem Versorgungsträger wurden im Rahmen der regelmäßigen Wartungsarbeiten die Leuchtmittel ausgetauscht. Durch die Verknüpfung mit den Wartungsarbeiten fallen nur geringe zusätzliche Kosten für die Gemeinde an, die meist schon nach 1 – 2 Jahren über Einsparungseffekte ausgeglichen sind. - Siehe Ausführungen RWE Net vom 19.3.2003 - Die vorstehend gemachten Ausführungen und die bisher erarbeiteten Unterlagen zu diesem Themenbereich sind in ihrer Umsetzung unproblematisch. Anders stellt sich die Situation sicherlich bei weitergehenden Überlegungen hinsichtlich von „dauerhaften Außerbetriebnahmen“ oder „zeitweiligen Abschaltungen“ dar. Für die Möglichkeiten „dauerhafte Außerbetriebnahme“ und „zeitweise Abschaltung“ wurden am Beispiel der Ortschaft Lamersdorf Modellberechnungen angestellt. Diese sind als Anlage beigefügt und sollen die Möglichkeit bieten, einen Kosten-Nutzen- Vergleich zu ermöglichen. Bei diesen Möglichkeiten ist eine Einzelbetrachtung jeder Lampe und jeder baulichen Situation notwendig. Pauschale Überlegungen führen hier nicht zum Ziel. Eine Weiterentwicklung dieser Gedanken, auch vor dem Hintergrund der bisher erarbeiteten Unterlagen kann zweckmäßigerweise in einer Arbeitsgruppe erfolgen, die sich mit der Problematik beschäftigen und Empfehlungen aussprechen kann.