Daten
Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
401/2003
Datum
Bauverwaltungsamt
05.11.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
20.11.2003
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Kostenreduzierungen im Bereich der Straßenbeleuchtung
Beschlussentwurf:
Mit den Fragen von Kostenreduzierungsmöglichkeiten im Bereich der öffentlichen
Straßenbeleuchtung soll sich ein zu bildender Arbeitskreis beschäftigen.
Begründung:
Erläuterungen zum Problembereich der weiteren Senkung von Ausgaben
Aufgrund der Tatsache, dass sich schon jetzt erkennen lässt, dass sich auch mittelfristig keine
wesentliche Verbesserung der Gemeindefinanzen im allgemeinen und für die Gemeinde Inden im
besonderen abzeichnet, sind dringend Überlegungen erforderlich, wie Kosteneinsparungspotentiale
erkannt und genutzt werden können. Die Straßenbeleuchtung bildet einen Kostenblock, der bisher
nur eingeschränkt in die Konsolidierungsüberlegungen einbezogen wurde.
Kosten fallen hier in drei verschiedenen Bereichen an:
-
einmalige Baukosten
laufende Unterhaltungskosten
laufende Betriebskosten – Strom –
Der Bereich der (einmaligen) Baukosten, die im Bereich des Vermögenshaushaltes anfallen, ist nur
im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen zu beeinflussen. Hier ist in jedem Einzelfall zu prüfen
und zu entscheiden, inwieweit eine Beleuchtungsanlage installiert werden kann, die unterhalb der
einschlägigen DIN-Vorschrift – DIN 5044 - liegt. Dies kann durch eine Verringerung der
Mastanzahlen oder durch eine Verringerung der Lampenstärke erreicht werden.
Mit dem für den Bereich der Gemeinde Inden tätigen Versorgungsträger sind diesbezüglich bereits
eingehende Gespräche geführt worden. Hier zeichnet sich eine konstruktive Zusammenarbeit ab,
die für die Zukunft sicherlich positive Ergebnisse bringen wird.
Über diesen Teil einer möglichen Strategie sind jedoch nur sehr langfristig Einsparungen im
Verwaltungshaushalt zu realisieren.
Bei der derzeitig angespannten Lage im Bereich des Verwaltungshaushaltes, aus dem bekanntlich
die laufenden Kosten im Zusammenhang mit den Aufwändungen für die Straßenbeleuchtung zu
leisten sind, kommt dem Bereich der Unterhaltungskosten und der Stromkosten eine wesentlich
größere Bedeutung zu.
Vorlage: 401/2003
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Bei der Frage, wie viel Straßenbeleuchtung sich eine Gemeinde leistet, sind verschiedene Bereiche
zu berücksichtigen.
Dabei ergeben sich die Anforderungen an eine kommunale Straßenbeleuchtung aus
-
Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Fahrzeug- und Personenverkehr
Unterstützung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
gestalterische Elemente
Hier ist zunächst die Frage zu stellen, in welchem Umfang ist sie rechtlich zum Betrieb einer
Straßenbeleuchtung verpflichtet.
Die Verkehrssicherungspflicht beschränkt sich inhaltlich auf die Beleuchtungspflicht gefährlicher
Fahrstrecken und räumlich auf die geschlossene Ortslage. Eine Begrenzung der
Verkehrssicherungspflicht liegt in der finanziellen Zumutbarkeit von Beleuchtungsmaßnahmen. Der
vollständige Verzicht auf eine Beleuchtung aus finanziellen Gründen ist unzulässig. Im Einzelfall
können Schadensersatzansprüche aus einer wesentlichen Unterschreitung der Werte der DIN 5044
abgeleitet werden.
Neben einer möglichen rechtlichen Verpflichtung ist, wie vorstehend dargestellt, zu beachten,
inwieweit sonstige Gründe für den Betrieb einer Straßenbeleuchtung sprechen können. Hier ist vor
allem auf ein gesteigertes Sicherheitsgefühl der Bevölkerung abzustellen.
Neben diesen Fragen, die sicherlich auch mit der Frage der Akzeptanz in der Bevölkerung
zusammenhängen, ist auch zu klären, welche Einsparpotentiale überhaupt vorhanden sind.
Generell gibt es bei vorhandenen Beleuchtungssystemen drei Möglichkeiten zur Reduzierung der
Kosten:
- Umrüstung auf Energiesparlampen
- Dauerhafte Außerbetriebnahme von Lampen
- Zeitweise Abschaltung von Lampen
Die mit einer Umrüstung verbundenen Möglichkeiten werden schon seit mehreren Jahren
erfolgreich genutzt. In Abstimmung mit dem Versorgungsträger wurden im Rahmen der
regelmäßigen Wartungsarbeiten die Leuchtmittel ausgetauscht. Durch die Verknüpfung mit den
Wartungsarbeiten fallen nur geringe zusätzliche Kosten für die Gemeinde an, die meist schon nach
1 – 2 Jahren über Einsparungseffekte ausgeglichen sind. - Siehe Ausführungen RWE Net vom
19.3.2003 - Die vorstehend gemachten Ausführungen und die bisher erarbeiteten Unterlagen zu
diesem Themenbereich sind in ihrer Umsetzung unproblematisch. Anders stellt sich die Situation
sicherlich bei weitergehenden Überlegungen hinsichtlich von „dauerhaften Außerbetriebnahmen“
oder „zeitweiligen Abschaltungen“ dar.
Für die Möglichkeiten „dauerhafte Außerbetriebnahme“ und „zeitweise Abschaltung“ wurden
am Beispiel der Ortschaft Lamersdorf Modellberechnungen angestellt. Diese sind als Anlage
beigefügt und sollen die Möglichkeit bieten, einen Kosten-Nutzen- Vergleich zu ermöglichen. Bei
diesen Möglichkeiten ist eine Einzelbetrachtung jeder Lampe und jeder baulichen Situation
notwendig. Pauschale Überlegungen führen hier nicht zum Ziel. Eine Weiterentwicklung dieser
Gedanken, auch vor dem Hintergrund der bisher erarbeiteten Unterlagen kann zweckmäßigerweise
in einer Arbeitsgruppe erfolgen, die sich mit der Problematik beschäftigen und Empfehlungen
aussprechen kann.