Daten
Kommune
Inden
Größe
9,7 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
398/2003 vom 04.11.2003
Dringlichkeitsbeschluss
gem. § 60 GO NW
Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Halfenberg
Fraktionsvorsitzender Karl Schavier, CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Termin
Rat
10.12.2003
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Neuordnung der Versorgungswirtschaft im Kreis Aachen;
hier: Übertragung eines Geschäftsanteils der Stadt Stolberg an der WdKA auf den Kreis Aachen
und Übertragung eines Geschäftsanteils des Kreises Aachen auf die Stadt Stolberg
Beschluss:
Der Rat beschließt wie folgt:
Die Gesellschafter stimmen der Teilung des vom Kreis Aachen gehaltenen Geschäftsanteils im
Nennwert von 1.876.800 € in zwei Teilgeschäftsanteile im Nennwert von 1.679.300 € und 197.500
€ zu.
Des Weiteren stimmen die Gesellschafter unter Verzicht jedes einzelnen Gesellschafters auf sein
Vorerwerbsrecht der Übertragung des Teilgeschäftsanteils des Gesellschafters Kreis Aachen auf
den Gesellschafter Stadt Stolberg zum Nominalwert in Höhe von 197.500 € zu.
Begründung:
Im Rahmen der Neuordnung der Versorgungswirtschaft im Kreis Aachen beabsichtig die Stadt
Stolberg, ihren gesamten Geschäftsanteil an der WdKA auf den Kreis Aachen zu übertragen. Im
Gegenzug will der Kreis Aachen von seinem Geschäftsanteil an der EWV in Höhe von insgesamt
1.876.800 €, entspricht 10,34 % vom Stammkapital der Gesellschaft, einen Teil des gesamten Geschäftsanteils und zwar 197.487,78 €, entspricht 1,088 % vom Stammkapital der Gesellschaft, auf
die Stadt Stolberg übertragen.
Gemäß § 4 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages bedarf die Veräußerung eines Geschäftsanteils der
Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Nach § 4 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages ist die
Gesellschafterversammlung verpflichtet, die nach Ziffer 1 erforderliche Zustimmung zu erteilen,
sofern – wie im vorliegenden Fall – ein Gesellschafter einen Geschäftsanteil ganz oder teilweise
erwerben will.
Die Geschäftsführung bittet die Gesellschafter im Wege der schriftlichen Beschlussfassung – gemäß § 13 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages – um Einverständnis zur Anteilsübertragung zum 01.
Januar 2004.
Vorlage: 398/2003 vom 04.11.2003
Seite - 2 -
Die besondere Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass der unterschriebene Umlaufbeschluss bis zum
01. Dezember 2003 zurückgereicht werden soll. Die nächste Ratssitzung findet aber erst am
10.12.2003 statt.
Halfenberg
Bürgermeister
Schavier
CDU-Fraktionsvorsitzender