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Dringlichkeitsentscheidungen (Neuordnung der Versorgungswirtschaft im Kreis Aachen; hier: Übertragung eines Geschäftsanteils der Stadt Stolberg an der WdKA auf den Kreis Aachen und Übertragung eines Geschäftsanteils des Kreises Aachen auf die Stadt Stolberg)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,7 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Dringlichkeitsentscheidungen (Neuordnung der Versorgungswirtschaft im Kreis Aachen;
hier: Übertragung eines Geschäftsanteils der Stadt Stolberg an der WdKA auf den Kreis Aachen und Übertragung eines Geschäftsanteils des Kreises Aachen auf die Stadt Stolberg) Dringlichkeitsentscheidungen (Neuordnung der Versorgungswirtschaft im Kreis Aachen;
hier: Übertragung eines Geschäftsanteils der Stadt Stolberg an der WdKA auf den Kreis Aachen und Übertragung eines Geschäftsanteils des Kreises Aachen auf die Stadt Stolberg)

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Vorlagen-Nr. 398/2003 vom 04.11.2003 Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 GO NW Anwesend sind: Bürgermeister Manfred Halfenberg Fraktionsvorsitzender Karl Schavier, CDU-Fraktion Beratungsfolge Termin Rat 10.12.2003 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Neuordnung der Versorgungswirtschaft im Kreis Aachen; hier: Übertragung eines Geschäftsanteils der Stadt Stolberg an der WdKA auf den Kreis Aachen und Übertragung eines Geschäftsanteils des Kreises Aachen auf die Stadt Stolberg Beschluss: Der Rat beschließt wie folgt: Die Gesellschafter stimmen der Teilung des vom Kreis Aachen gehaltenen Geschäftsanteils im Nennwert von 1.876.800 € in zwei Teilgeschäftsanteile im Nennwert von 1.679.300 € und 197.500 € zu. Des Weiteren stimmen die Gesellschafter unter Verzicht jedes einzelnen Gesellschafters auf sein Vorerwerbsrecht der Übertragung des Teilgeschäftsanteils des Gesellschafters Kreis Aachen auf den Gesellschafter Stadt Stolberg zum Nominalwert in Höhe von 197.500 € zu. Begründung: Im Rahmen der Neuordnung der Versorgungswirtschaft im Kreis Aachen beabsichtig die Stadt Stolberg, ihren gesamten Geschäftsanteil an der WdKA auf den Kreis Aachen zu übertragen. Im Gegenzug will der Kreis Aachen von seinem Geschäftsanteil an der EWV in Höhe von insgesamt 1.876.800 €, entspricht 10,34 % vom Stammkapital der Gesellschaft, einen Teil des gesamten Geschäftsanteils und zwar 197.487,78 €, entspricht 1,088 % vom Stammkapital der Gesellschaft, auf die Stadt Stolberg übertragen. Gemäß § 4 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages bedarf die Veräußerung eines Geschäftsanteils der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Nach § 4 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung verpflichtet, die nach Ziffer 1 erforderliche Zustimmung zu erteilen, sofern – wie im vorliegenden Fall – ein Gesellschafter einen Geschäftsanteil ganz oder teilweise erwerben will. Die Geschäftsführung bittet die Gesellschafter im Wege der schriftlichen Beschlussfassung – gemäß § 13 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages – um Einverständnis zur Anteilsübertragung zum 01. Januar 2004. Vorlage: 398/2003 vom 04.11.2003 Seite - 2 - Die besondere Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass der unterschriebene Umlaufbeschluss bis zum 01. Dezember 2003 zurückgereicht werden soll. Die nächste Ratssitzung findet aber erst am 10.12.2003 statt. Halfenberg Bürgermeister Schavier CDU-Fraktionsvorsitzender