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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
II/Hall
28.10.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
03.12.2003
Rat
10.12.2003
TOP Ein Ja
Nein
393/2003
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2001
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Grabbereitung bzw. Bestattungen“ in Höhe von 7.270
DM ( 3.717 € ) angesichts der ohnehin schon gegenüber dem Vorjahr erheblich gestiegenen
Kosten durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen,
2. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 70.290 DM
( 35.939 € ) durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen und
3. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ in
Höhe von 7.167 DM ( 3.664 € ) ebenfalls durch allgemeine Haushaltsmittel
auszugleichen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden
Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen
werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden.
Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für das
Jahr 2001 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die
oben genannten Empfehlungen vor.
Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs:
Der hohe Fehlbetrag aus dem Jahr 2001 ist ausdrücklich auf die auf der Basis der
Anschaffungswerte berechneten hohen kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsbelastungen
zurückzuführen.