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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung "Bestattungswesen" für das Jahr 2001)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,8 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung "Bestattungswesen" für das Jahr 2001)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei II/Hall 28.10.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 03.12.2003 Rat 10.12.2003 TOP Ein Ja Nein 393/2003 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2001 Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat: 1. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Grabbereitung bzw. Bestattungen“ in Höhe von 7.270 DM ( 3.717 € ) angesichts der ohnehin schon gegenüber dem Vorjahr erheblich gestiegenen Kosten durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen, 2. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 70.290 DM ( 35.939 € ) durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen und 3. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ in Höhe von 7.167 DM ( 3.664 € ) ebenfalls durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen. Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden. Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2001 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor. Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs: Der hohe Fehlbetrag aus dem Jahr 2001 ist ausdrücklich auf die auf der Basis der Anschaffungswerte berechneten hohen kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsbelastungen zurückzuführen.