Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
II/Hall
28.10.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
03.12.2003
Rat
10.12.2003
TOP Ein Ja
Nein
391/2003
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2001
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Entsorgung Rest- und Sperrmüll“ in Höhe von 93.137
DM ( 47.620 € ) und
2. den errechneten Fehlbetrag der Endkostenstelle „Entsorgung Bioabfall“ in Höhe von 2.928
DM ( 1.497 € ) als Verlustvortrag in die Vorkalkulation 2004 einzustellen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden
Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen
werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden. Das Ergebnis der
Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2001 ist als
Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten
Empfehlungen vor.
Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs:
Am 30. August 2000 wurde durch den Rat der Gemeinde Inden beschlossen, den damals
geschätzten Überschuss aus dem Jahr 2000 in Höhe von 41.300 DM ( 21.116 € ), der im
wesentlichen auf eine Senkung der Deponiekosten Mitte des Jahres 2000 zurückzuführen war, im
Jahr 2001 an den Gebührenzahler weiterzugeben.
Infolge dieses Gewinnvortrags wurde die Gebühr für die Bio - Tonne im Jahr 2001 reduziert.
Damit war für die Nachkalkulation 2001 bereits absehbar, dass ein Fehlbetrag auftreten wird, weil
der Überschuss für das Jahr 2000 tatsächlich nur 26.053 DM ( 13.321 € ) betrug.