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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung "Entsorgung Abfall" für das Jahr 2001)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung "Entsorgung Abfall" für das Jahr 2001)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei II/Hall 28.10.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 03.12.2003 Rat 10.12.2003 TOP Ein Ja Nein 391/2003 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2001 Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat: 1. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Entsorgung Rest- und Sperrmüll“ in Höhe von 93.137 DM ( 47.620 € ) und 2. den errechneten Fehlbetrag der Endkostenstelle „Entsorgung Bioabfall“ in Höhe von 2.928 DM ( 1.497 € ) als Verlustvortrag in die Vorkalkulation 2004 einzustellen. Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden. Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2001 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor. Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs: Am 30. August 2000 wurde durch den Rat der Gemeinde Inden beschlossen, den damals geschätzten Überschuss aus dem Jahr 2000 in Höhe von 41.300 DM ( 21.116 € ), der im wesentlichen auf eine Senkung der Deponiekosten Mitte des Jahres 2000 zurückzuführen war, im Jahr 2001 an den Gebührenzahler weiterzugeben. Infolge dieses Gewinnvortrags wurde die Gebühr für die Bio - Tonne im Jahr 2001 reduziert. Damit war für die Nachkalkulation 2001 bereits absehbar, dass ein Fehlbetrag auftreten wird, weil der Überschuss für das Jahr 2000 tatsächlich nur 26.053 DM ( 13.321 € ) betrug.