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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
II/Hall
28.10.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
03.12.2003
Rat
10.12.2003
TOP Ein Ja
Nein
389/2003
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2001
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Überschuss der Endkostenstelle „Abwasserbeseitigung“ in Höhe von
94.695 DM ( 48.417 € ) als Gewinnvortrag in die Vorkalkulation 2004 einzustellen,
2. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von 304
DM ( 155 € ) als Verlustvortrag für die Vorkalkulation 2004 zu berücksichtigen,
3. den Überschuss der Endkostenstelle „Kleineinleiter“ in Höhe von 165 DM
( 84 € ) nicht als Gewinnvortrag für die Vorkalkulation 2004 zu berücksichtigen, weil die
Einnahme „Kleineinleiter“ entsprechend der Höhe der Abwasser-abgabe „Kleineinleiter“
ausgaben- bzw. kostendeckend anzusetzen ist.
Aufgrund der genannten Besonderheit ist der Überschuss den allgemeinen Haushaltsmitteln
zuzuführen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden
Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen
werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden.
Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für
das Jahr 2001 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die
oben genannten Empfehlungen vor.