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Beschlussvorlage (Mitverbrennung von Papierschlamm im Kraftwerk Weisweiler - Stellungnahme der Gemeinde Inden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Mitverbrennung von Papierschlamm im Kraftwerk Weisweiler
- Stellungnahme der Gemeinde Inden  im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz) Beschlussvorlage (Mitverbrennung von Papierschlamm im Kraftwerk Weisweiler
- Stellungnahme der Gemeinde Inden  im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 322/2003 1. Ergänzung Datum Bauverwaltungsamt 22.10.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Umweltausschuss 05.11.2003 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Mitverbrennung von Papierschlamm im Kraftwerk Weisweiler - Stellungnahme der Gemeinde Inden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem BundesImmissionsschutzgesetz Beschlussentwurf: Der Umweltausschuss nimmt den Genehmigungsbescheid vom 24.9.2003 zur Kenntnis. Rechtsmittel werden nicht eingelegt. Begründung: Der Fa. RWE – Power (vormals RWE-Rheinbraun AG) ist mit Bescheid vom 24.9.2003 die beantragte Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für die Mitverbrennung von insgesamt 450.000 t Papierschlamm erteilt worden. Der Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 5.6.2003 mit dieser Angelegenheit befasst und eine Stellungnahme für die Gemeinde Inden beschlossen. Diese Stellungnahme wurde in das Verfahren eingebracht. Der erteilte Genehmigungsbescheid sieht folgende Ergebnisse vor: Forderung nach kontinuierlicher Betriebsüberwachung Einem im Verfahren gestellten Antrag der RWE auf Befreiung von der kontinuierlichen Messung von Flour- und HCI-Emmissionen sowie des Gesamtkohlenstoffgehaltes wird zugestimmt. Einem gleichzeitigen Antrag auf Befreiung von der kontinuierlichen Quecksilbermessung wurde nicht entsprochen. Diese Entscheidung erging vor dem Hintergrund, dass die Emissionen unterhalb der Grenzwerte der TA Luft liegen. Unserer Forderung wurde somit nur teilweise entsprochen. Forderung nach Benutzung der Bahnanlieferung und Umfahren der Ortschaften der Gemeinde Inden Die Festlegung bestimmter Anfahrrouten oder die Benutzung der Bahn zur Anlieferung fällt nicht unter den Regelungstatbestand des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Gleichwohl wird ein Transport auf der Schiene positiv beurteilt, stößt zurzeit jedoch noch auf technische Schwierigkeiten. Der Antragsteller sieht aber die Möglichkeit, die Ortschaften der Gemeinde Inden zu umfahren. Unserer Forderung wurde insoweit nicht entsprochen. Vorlage: 322/2003 1. Ergänzung Seite - 2 - Ansonsten lassen die Unterlagen keine unzulässige Beeinträchtigung vor allem der Ortslage Frenz erkennen. Als Rechtsmittel ist die Einlegung eines Widerspruches möglich. Nach den im Verfahren vorgenommenen Abwägungen dürfte dieser jedoch keine Aussicht auf Erfolg haben.