Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
322/2003 1.
Ergänzung
Datum
Bauverwaltungsamt
22.10.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Umweltausschuss
05.11.2003
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Mitverbrennung von Papierschlamm im Kraftwerk Weisweiler
- Stellungnahme der Gemeinde Inden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem BundesImmissionsschutzgesetz
Beschlussentwurf:
Der Umweltausschuss nimmt den Genehmigungsbescheid vom 24.9.2003 zur Kenntnis.
Rechtsmittel werden nicht eingelegt.
Begründung:
Der Fa. RWE – Power (vormals RWE-Rheinbraun AG) ist mit Bescheid vom 24.9.2003 die
beantragte Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für die Mitverbrennung von
insgesamt 450.000 t Papierschlamm erteilt worden.
Der Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 5.6.2003 mit dieser Angelegenheit befasst und
eine Stellungnahme für die Gemeinde Inden beschlossen. Diese Stellungnahme wurde in das
Verfahren eingebracht. Der erteilte Genehmigungsbescheid sieht folgende Ergebnisse vor:
Forderung nach kontinuierlicher Betriebsüberwachung
Einem im Verfahren gestellten Antrag der RWE auf Befreiung von der kontinuierlichen Messung
von Flour- und HCI-Emmissionen sowie des Gesamtkohlenstoffgehaltes wird zugestimmt. Einem
gleichzeitigen Antrag auf Befreiung von der kontinuierlichen Quecksilbermessung wurde nicht
entsprochen.
Diese Entscheidung erging vor dem Hintergrund, dass die Emissionen unterhalb der Grenzwerte der
TA Luft liegen.
Unserer Forderung wurde somit nur teilweise entsprochen.
Forderung nach Benutzung der Bahnanlieferung und Umfahren der Ortschaften der
Gemeinde Inden
Die Festlegung bestimmter Anfahrrouten oder die Benutzung der Bahn zur Anlieferung fällt nicht
unter den Regelungstatbestand des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Gleichwohl wird ein Transport auf der Schiene positiv beurteilt, stößt zurzeit jedoch noch auf
technische Schwierigkeiten. Der Antragsteller sieht aber die Möglichkeit, die Ortschaften der
Gemeinde Inden zu umfahren.
Unserer Forderung wurde insoweit nicht entsprochen.
Vorlage: 322/2003 1. Ergänzung
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Ansonsten lassen die Unterlagen keine unzulässige Beeinträchtigung vor allem der Ortslage Frenz
erkennen.
Als Rechtsmittel ist die Einlegung eines Widerspruches möglich. Nach den im Verfahren
vorgenommenen Abwägungen dürfte dieser jedoch keine Aussicht auf Erfolg haben.