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Beschlussvorlage (Verkauf der Baugrundstücke aus den Baugebieten "Waagmühle" und "Gut Müllenark"; Festlegung von Verkaufsbedingungen für die Baugrundstücke)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Verkauf der Baugrundstücke aus den Baugebieten "Waagmühle" und "Gut Müllenark";
Festlegung von Verkaufsbedingungen für die Baugrundstücke) Beschlussvorlage (Verkauf der Baugrundstücke aus den Baugebieten "Waagmühle" und "Gut Müllenark";
Festlegung von Verkaufsbedingungen für die Baugrundstücke)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum ------------------------- BM/Bü 13.10.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 15.10.2003 TOP Ein Ja Nein 364/2003 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: Verkauf der Baugrundstücke aus den Baugebieten „Waagmühle“ und „Gut Müllenark“; Festlegung von Verkaufsbedingungen für die Baugrundstücke Beschlussentwurf: Die Erschließung der Baugebiete „Waagmühle“ und „Gut Müllenark“ dient dazu, negativen Entwicklungen in der Gemeinde Inden entgegen zu steuern. Vor dem Hintergrund einer langfristigen Sicherung der Gemeinde Inden und dem Bemühen, den mit der Umsiedlung von Pier verbundenen Wegfall von Siedlungsflächen und Einwohnern auszugleichen, wird festgelegt, dass für die Dauer der Umsiedlung Pier der Grundstückspreis in den Baugebieten „Waagmühle“ und „Gut Müllenark“ für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Inden dem jeweils vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Düren zeitnah ermittelten und ggf. durch Heranziehung von Referenzorten um etwaige Vorwirkungen des Tagebaus korrigierten Baulandrichtwert für Pier (s. sog. Pier-Erklärung der RWE - Power vom 28.04.2003) entspricht. Die Festlegung des konkreten Grundstücksverkaufspreises sowie evtl. Vergabemodalitäten bleiben einem gesonderten Ratsbeschluss vorbehalten. Begründung: Im Rahmen der braunkohlenbedingten Umsiedlung der Ortschaft Pier haben sich in den Bürgerbefragungen die Pierer mit Mehrheit für eine gemeinsame Umsiedlung nach LangerweheJüngersdorf ausgesprochen. Dieser Standort ist offizieller Umsiedlungsstandort. Im Rahmen dieser Befragungen haben sich jedoch auch ca. 160 Haushalte aus Pier für ein Verbleiben in der Gemeinde Inden ausgesprochen. Ca. 100 Haushalte wünschen eine Umsiedlung in den Bereich bei Schophoven an „Gut Müllenark“. Die Gemeinde Inden hat daher die Bebauungspläne „Gut Müllenark“ und „Waagmühle“ aufgestellt und bietet ab dem Jahre 2005 in diesen Bereichen baureife Baugrundstücke an. Daneben, aber von gleicher Wichtigkeit, ist die Erkenntnis, dass ohne einen ausreichenden Ersatz für die mit der Umsiedlung von Pier entfallenden Wohnbauflächen langfristig eine Sicherung der Gemeinde Inden in ihrer jetzigen Form kaum möglich ist. Vor diesem Hintergrund sieht sich die Gemeinde Inden in der Verpflichtung, denjenigen Umsiedlerhaushalten, die sich für ein Verbleiben in der Gemeinde Inden ausgesprochen haben, aber auch allen übrigen Interessenten, soweit sie in der Gemeinde Inden ansässig sind, weitestgehend gleiche Rahmenbedingungen für den Neubau eines Hauses zu gewährleisten. Die Kosten für den Grunderwerb und die erforderliche Baureifmachung der Baugrundstücke (Erschließung) der Baugebiete „Gut Müllenark“ und „Waagmühle“ liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht endgültig Vorlage: 1. Ergänzung Seite - 2 - fest. Modellberechnungen auf der Grundlage der derzeit bekannten Kosten lassen für die Baugebiete „Waagmühle“ und „Gut Müllenark“ jedoch erkennen, dass hier von einem Grundstücksverkaufspreis auszugehen ist, der dem sog. korrigierten Baulandrichtwert in Pier entspricht. Ein auch für die Zukunft juristisch belastbares Verfahren zur Ermittlung eines Wertes als Entschädigungsgrundlage für die Ortschaft Pier wird zurzeit gemeinsam vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Düren, der Gemeinde Inden und RWE - Power erarbeitet. Die endgültige Festlegung des Kaufpreises in den Baugebieten ist somit von derzeit noch nicht feststehenden Faktoren abhängig und einem gesonderten Ratsbeschluss, in dem auch weitere Einzelheiten einer Grundstücksveräußerung geregelt werden können, zu überlassen, der dann zeitnah gefasst werden kann.