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Beschlussvorlage (a) Eingabe der Anlieger der Lehrer-Steffens-Straße, Inden-Schophoven, vom 16.09.2003; eingegangen am 29.09.2003 b) Eingabe der Anlieger des Kalkweges, Inden-Schophoven, vom 01.10.2003; eingegangen am 02.10.2003)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (a) Eingabe der Anlieger der Lehrer-Steffens-Straße, Inden-Schophoven, vom 16.09.2003; eingegangen am 29.09.2003
b) Eingabe der Anlieger des Kalkweges, Inden-Schophoven, vom 01.10.2003; eingegangen am 02.10.2003)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum ------------------------- BM/Schr. 09.10.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 15.10.2003 Rat 15.10.2003 TOP Ein Ja Nein 367/2003 Ent Bemerkungen Betrifft: a) Eingabe der Anlieger der Lehrer-Steffens-Straße, Inden-Schophoven, vom 16.09.2003; eingegangen am 29.09.2003 b) Eingabe der Anlieger des Kalkweges, Inden-Schophoven, vom 01.10.2003; eingegangen am 02.10.2003 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, den Anregungen der Anlieger der Lehrer-Steffens-Straße bzw. des Kalkweges nicht zu folgen und die geplante Dorferneuerungsmaßnahme in Schophoven in der ursprünglich beschlossenen Form durchzuführen bzw. fortzusetzen. In Vertretung: Begründung: Die Kopien der Eingaben der Anlieger sind als Anlage beigefügt. Aus grundsätzlichen Erwägungen ist den Anträgen nicht zu folgen. Die beabsichtigten Maßnahmen in den beiden Straßen beruhen auf einem Gesamtkonzept für die Ortschaft Schophoven und finden ihren Ursprung in den gesetzlich vorgeschriebenen Kanalsanierungsmaßnahmen. Diese Kanalsanierungsmaßnahmen werden einerseits unabhängig von dem Dorferneuerungsprogramm auszuführen und würden andererseits eigenständige Beitragsverfahren nach dem Kommunalabgabengesetz auslösen. Da auch bei den Straßenbaumaßnahmen Verbesserungen, unter Einschluss von gewährten Landesmitteln, vorgenommen werden, ist eine Ausführung des Gesamtprogrammes sinnvoll. Zu beachten ist auch, dass rd. 1/3 des Programms, unter Erhebung von KAG-Beiträgen, ausgeführt ist und weitere Maßnahmen, vor allem im Zuge der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße, dringendst erforderlich sind.