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Antrag (Antrag bzgl. Vorstellung der Planung des Bauprogrammes Kindertagesstätten 2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
01.07.2010
Erstellt
21.06.10, 06:55
Aktualisiert
21.06.10, 06:55
Antrag (Antrag bzgl. Vorstellung der Planung des Bauprogrammes Kindertagesstätten 2010) Antrag (Antrag bzgl. Vorstellung der Planung des Bauprogrammes Kindertagesstätten 2010)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 124/2010 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 17.02.2010 Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Termin Bemerkungen 10.03.2010 beschließend Jugendhilfeausschuss 15.04.2010 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 17.06.2010 beschließend Betrifft: Antrag bzgl. Vorstellung der Planung des Bauprogrammes Kindertagesstätten 2010 Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt nicht den Etat. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.02.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Die städtischen Gremien haben im Jahr 2009 ein umfangreiches Programm zum Ausbau städtischer Kindergärten beschlossen. Im Jahr 2010 sollen Maßnahmen an fünf Einrichtungen umgesetzt werden. Zur Planung der Baumaßnahmen wird vom Nutzer das Raumprogramm festgelegt. Bei Kindergärten sind dabei auch die zwingenden Vorgaben des Landesjugendamtes zu beachten, insbesondere da es sich um Fördermaßnahmen handelt. Eine Verringerung des Raumprogramms, wodurch sich erhebliche Kosten einsparen ließen, ist somit nicht möglich. Den mit der Planung beauftragten Architekten wurde dann die Aufgabe gestellt, das vorgegebene Raumprogramm unter Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz aus wirtschaftlicher, funktionaler und architektonischer Sicht möglichst optimal umzusetzen. Die mit dem Landesjugendamt abgestimmten Planungen sind als Anlage beigefügt. In der Verkleinerung auf DIN A4 und als Schwarz-Weiß-Druck sind die Pläne nur schwer lesbar. Den Fraktionen werde ich je eine Ausfertigung der Unterlagen im Maßstab 1 : 100 zur Verfügung stellen. In der Ausschusssitzung sollen die Planungen für die Erweiterung der Kindergärten in Bliesheim und Gymnich durch die planenden Architekten kurz erläutert werden. Bereits vor der Vergabe der Planungsaufträge lasse ich eine Kostenschätzung erstellen, die den Architekten zur Vorgabe für ihre weiteren Planungen gemacht wird. Dabei werden die Kostenkennwerte des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) zugrunde gelegt. Die Kennwerte werden für einen einfachen, mittleren und gehobenen Standard ermittelt. Für die jetzt anstehenden Maßnahmen habe ich den mittleren Standard zugrunde gelegt. Dadurch wird es möglich, die Gebäude so zu errichten, dass die Folgekosten möglichst optimiert werden. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit empfiehlt es sich daher nicht, den Baustandard zu reduzieren. In der Ausschusssitzung werde ich dazu weitere Berechnungen und Erläuterungen vorlegen. In der als Anlage beigefügten Tabelle habe ich dargelegt, welche Folgekosten sich aufgrund der geschätzten Baukosten für den städtischen Haushalt ergeben. Dafür wurden die nachfolgenden Positionen berücksichtigt: - Abschreibung Zur Bemessung der Abschreibung wurden bisher Daten der KGSt zugrunde gelegt. Danach ergibt sich für Kindergärten eine jährliche Abschreibung von 2 %. Die Abschreibungssätze nach NKF würden für Kindergärten auch einen höheren Zinssatz ermöglichen. Davon soll nicht Gebrauch gemacht werden. Die in Dirmerzheim und Liblar-Süd geplanten Anbauten können nur solange Bestand haben, wie der vorhandene Altbau bestehen bleibt. Daher wurden die Abschreibungssätze an der Restnutzungsdauer der Altbauten orientiert. - Zuschuss Die zu erwartenden Zuschüsse werden aufgelöst. Es werden die gleichen Zinssätze angesetzt, die für die Bemessung der Abschreibung verwendet wurden. - Verzinsung Für die Verzinsung wird der von der Kämmerei ermittelte Kalkulationszinssatz verwendet. Dieser beträgt für das Jahr 2010 4 % und weicht nur geringfügig von den aktuellen Konditionen für langfristige Kredite ab. Bei der Berechnung der Zinsen für die Baukosten werden die Zuschüsse in Abzug gebracht. - Bauunterhaltung Aktuelle Untersuchungen der KGSt haben bestätigt, dass für eine angemessene Unterhaltung von Gebäuden 1,2 % der Wiederbeschaffungszeitwerte benötigt werden. In den ersten 10 Jahren sind die Unterhaltungskosten erfahrungsgemäß geringer. Daher kann zunächst von einem Zinssatz von 0,5 % der Baukosten ausgegangen werden. - Reinigung Für die Bemessung der Reinigungskosten wurde unterstellt, dass die Reinigung durch eine Fremdfirma erfolgt. Die Kosten pro Quadratmeter entsprechen den aktuellen Konditionen entsprechend der durchgeführten Ausschreibung. Hinsichtlich der Bemessung der Mieten verweise ich auf die ergänzenden Ausführungen in der Vorlage zum Mieter-Vermieter-Modell. Ein Baukostencontrolling gehört zu den Kernaufgaben der Verwaltung. Aus der Gemeindeordnung ergibt sich die Verpflichtung, die städtischen Gremien umfassend zu informieren. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich bei Baumaßnahmen Kostensteigerungen ergeben, die nicht durch Einsparungen bei anderen Gewerken aufgefangen werden können. Die Vorkalkulation wird bei Ausschreibungen den Bietern nicht kommuniziert. Es bestehen Bedenken, die gewerkweisen Vorkalkulationen in Vorlagen transparent zu machen. Dies entbindet selbstverständlich nicht die Betriebsleitung von der Informationspflicht gegenüber den städtischen Gremien, wenn bei Baumaßnahmen Kostensteigerungen auftreten. Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II kann in einigen Bereichen zu erheblichen Kostensteigerungen führen. Für Dämmmaterialien wurden Preissteigerungen von 20 % angekündigt. In den Sommerferien sind bereits jetzt zahlreiche Firmen ausgelastet. Diese Preissteigerungen sind in den Kostenschätzungen noch nicht berücksichtigt. (Dr. Rips) -2-