Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
01.07.2010
Erstellt
21.06.10, 06:55
Aktualisiert
21.06.10, 06:55
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 124/2010
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 17.02.2010
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Termin
Bemerkungen
10.03.2010
beschließend
Jugendhilfeausschuss
15.04.2010
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
17.06.2010
beschließend
Betrifft:
Antrag bzgl. Vorstellung der Planung des Bauprogrammes Kindertagesstätten 2010
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt nicht den Etat.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 17.02.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Die städtischen Gremien haben im Jahr 2009 ein umfangreiches Programm zum Ausbau
städtischer Kindergärten beschlossen. Im Jahr 2010 sollen Maßnahmen an fünf Einrichtungen
umgesetzt werden.
Zur Planung der Baumaßnahmen wird vom Nutzer das Raumprogramm festgelegt. Bei
Kindergärten sind dabei auch die zwingenden Vorgaben des Landesjugendamtes zu beachten,
insbesondere da es sich um Fördermaßnahmen handelt. Eine Verringerung des Raumprogramms,
wodurch sich erhebliche Kosten einsparen ließen, ist somit nicht möglich. Den mit der Planung
beauftragten Architekten wurde dann die Aufgabe gestellt, das vorgegebene Raumprogramm unter
Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz aus wirtschaftlicher, funktionaler und
architektonischer Sicht möglichst optimal umzusetzen.
Die mit dem Landesjugendamt abgestimmten Planungen sind als Anlage beigefügt. In der
Verkleinerung auf DIN A4 und als Schwarz-Weiß-Druck sind die Pläne nur schwer lesbar. Den
Fraktionen werde ich je eine Ausfertigung der Unterlagen im Maßstab 1 : 100 zur Verfügung
stellen. In der Ausschusssitzung sollen die Planungen für die Erweiterung der Kindergärten in
Bliesheim und Gymnich durch die planenden Architekten kurz erläutert werden.
Bereits vor der Vergabe der Planungsaufträge lasse ich eine Kostenschätzung erstellen, die den
Architekten zur Vorgabe für ihre weiteren Planungen gemacht wird. Dabei werden die
Kostenkennwerte des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI)
zugrunde gelegt. Die Kennwerte werden für einen einfachen, mittleren und gehobenen Standard
ermittelt. Für die jetzt anstehenden Maßnahmen habe ich den mittleren Standard zugrunde gelegt.
Dadurch wird es möglich, die Gebäude so zu errichten, dass die Folgekosten möglichst optimiert
werden. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit empfiehlt es sich daher nicht, den Baustandard zu
reduzieren. In der Ausschusssitzung werde ich dazu weitere Berechnungen und Erläuterungen
vorlegen.
In der als Anlage beigefügten Tabelle habe ich dargelegt, welche Folgekosten sich aufgrund der
geschätzten Baukosten für den städtischen Haushalt ergeben. Dafür wurden die nachfolgenden
Positionen berücksichtigt:
-
Abschreibung
Zur Bemessung der Abschreibung wurden bisher Daten der KGSt zugrunde gelegt. Danach
ergibt sich für Kindergärten eine jährliche Abschreibung von 2 %. Die Abschreibungssätze
nach NKF würden für Kindergärten auch einen höheren Zinssatz ermöglichen. Davon soll
nicht Gebrauch gemacht werden. Die in Dirmerzheim und Liblar-Süd geplanten Anbauten
können nur solange Bestand haben, wie der vorhandene Altbau bestehen bleibt. Daher
wurden die Abschreibungssätze an der Restnutzungsdauer der Altbauten orientiert.
-
Zuschuss
Die zu erwartenden Zuschüsse werden aufgelöst. Es werden die gleichen Zinssätze
angesetzt, die für die Bemessung der Abschreibung verwendet wurden.
-
Verzinsung
Für die Verzinsung wird der von der Kämmerei ermittelte Kalkulationszinssatz verwendet.
Dieser beträgt für das Jahr 2010 4 % und weicht nur geringfügig von den aktuellen
Konditionen für langfristige Kredite ab. Bei der Berechnung der Zinsen für die Baukosten
werden die Zuschüsse in Abzug gebracht.
-
Bauunterhaltung
Aktuelle Untersuchungen der KGSt haben bestätigt, dass für eine angemessene Unterhaltung
von Gebäuden 1,2 % der Wiederbeschaffungszeitwerte benötigt werden. In den ersten 10
Jahren sind die Unterhaltungskosten erfahrungsgemäß geringer. Daher kann zunächst von
einem Zinssatz von 0,5 % der Baukosten ausgegangen werden.
-
Reinigung
Für die Bemessung der Reinigungskosten wurde unterstellt, dass die Reinigung durch eine
Fremdfirma erfolgt. Die Kosten pro Quadratmeter entsprechen den aktuellen Konditionen
entsprechend der durchgeführten Ausschreibung.
Hinsichtlich der Bemessung der Mieten verweise ich auf die ergänzenden Ausführungen in der
Vorlage zum Mieter-Vermieter-Modell.
Ein Baukostencontrolling gehört zu den Kernaufgaben der Verwaltung. Aus der Gemeindeordnung
ergibt sich die Verpflichtung, die städtischen Gremien umfassend zu informieren. Dies ist
insbesondere der Fall, wenn sich bei Baumaßnahmen Kostensteigerungen ergeben, die nicht
durch Einsparungen bei anderen Gewerken aufgefangen werden können. Die Vorkalkulation wird
bei Ausschreibungen den Bietern nicht kommuniziert. Es bestehen Bedenken, die gewerkweisen
Vorkalkulationen in Vorlagen transparent zu machen. Dies entbindet selbstverständlich nicht die
Betriebsleitung von der Informationspflicht gegenüber den städtischen Gremien, wenn bei Baumaßnahmen Kostensteigerungen auftreten.
Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II kann in einigen Bereichen zu
erheblichen Kostensteigerungen führen. Für Dämmmaterialien wurden Preissteigerungen von 20
% angekündigt. In den Sommerferien sind bereits jetzt zahlreiche Firmen ausgelastet. Diese
Preissteigerungen sind in den Kostenschätzungen noch nicht berücksichtigt.
(Dr. Rips)
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