Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 "Am Grachtweg" - Ansiedlung einer Papierfabrik - Antrag auf Vorbescheid gem. § 9 BImSchG)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,0 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 "Am Grachtweg" 
-  Ansiedlung einer Papierfabrik
   - Antrag auf Vorbescheid gem. § 9 BImSchG)

öffnen download melden Dateigröße: 8,0 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 17.11.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 04.12.2003 TOP Ein Ja Nein 418/2003 Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 30 „Am Grachtweg“ - Ansiedlung einer Papierfabrik - Antrag auf Vorbescheid gem. § 9 BImSchG Beschlussentwurf: Im Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Ansiedlung einer Papierfabrik im Gewerbegebiet „Am Grachtweg“ äußert die Gemeinde Inden keine Bedenken. Begründung: Parallel zu der Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Am Grachtweg“ hat die Firma Metsä Tissue den Antrag zur Ansiedlung einer Papierfabrik gem. Bundesimmissionsschutzgesetz bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Die Gemeinde Inden hat im Rahmen dieses Verfahrens die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Das Gutachten legt dar, dass die vorgegebenen Grenzwerte bezüglich der Emission für Geruch, Staub und Lärm für die Ortslagen Frenz und Lamersdorf eingehalten werden. Des Weiteren definiert die Gemeinde ihre planungsrechtlichen Belange im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Am Grachtweg“. Dass die hier definierten Vorgaben eingehalten werden, wird seitens des Staatlichen Umweltamtes und des Kreises Düren überprüft. Aus diesen Gründen sind im Rahmen des Verfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz keine Bedenken zu formulieren.