Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
07.07.10, 07:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 261/2010
Az.:
Amt: - 1 BeschlAusf.: - 1 Datum: 07.05.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
Termin
Bemerkungen
19.05.2010
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
02.06.2010
vorberatend
Schulausschuss
02.06.2010
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
29.06.2010
vorberatend
Rat
06.07.2010
beschließend
Betrifft:
Sponsor Musikschule; Teilkonzept zur Optimierung der Nutzung städtischer
Immobilien
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.05.2010
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt das Sponsor-Angebot des Erftstädter Bürgers Klaus Geske dankend an.
Der Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang beauftragt, das nachfolgende Konzept zur
Nutzungsoptimierung städtischer Gebäude umzusetzen. Die hierzu erforderlichen Verträge werden
vor ihrem Abschluss den städtischen Gremien zur Genehmigung vorgelegt.
Begründung:
1. Die Haushaltslage der Stadt Erftstadt stellt sich als äußerst schwierig dar.
Die Schulden dürften sich jetzt bereits auf etwa 135 Mio. belaufen, der tägliche Bedarf an
Darlehenszinsen liegt bei 15.000,-- Euro.
Die jüngsten Steuerschätzungen führen zu einer weiteren Verschuldung. Es wird an dieser
Stelle ausdrücklich auf die Verfügung der Kommunalaufsicht vom 5.5.2010 zur
Nichtgenehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes verwiesen.
Es ist mein Ziel, die Konsolidierung des Haushaltes voranzutreiben und mit der Vorlage
des Haushaltsplanes 2011 Bedingungen zu schaffen, die jedenfalls das
Haushaltssicherungskonzept als genehmigungsfähig darstellen.
Ein wichtiges Instrument hierzu ist die Optimierung der Nutzung städtischer Immobilien. Ein
Teilkonzept wird den zuständigen Gremien zur Beratung vorgelegt.
Die zugrundeliegenden Entscheidungen bedürfen der Zustimmung durch den Rat.
2. Das Umfeld für eine Optimierung der Nutzung städtischer Immobilien ist deshalb günstig,
weil ein Sponsor gefunden oder, besser gesagt, seine Bereitschaft aufgegriffen und in
mehreren Gesprächen detailliert wurde, insbesondere der Musikschule durch privates
Engagement Hilfe zu geben.
3. Bei dem Sponsor handelt es sich um den Erftstädter Bürger Klaus Geske. Die nachträglich
dargestellten Vorschläge berücksichtigen naturgemäß die Wünsche des Sponsors.
4. Danach wird das Grundstück Gemarkung Liblar, Flurstück 1631, Flur 10, Bliesheimer
Straße, direkt neben der Feuerwehr gelegen, mit einer Größe von 2.276 qm an den
Sponsor persönlich oder eine vom ihm zu gründende Stiftung in einem
Erbbaurechtsverhältnis mit einem jährlichen Erbbauzins in Höhe von 14.000 Euro p.a.
übertragen.
Der Vertrag endet nach 30 Jahren. Einzelheiten dazu später!
5. Der Sponsor errichtet auf diesem Grundstück nach seinen Plänen, die der vorherigen
Zustimmung der Stadt bedürfen, ein Gebäude mit einer Nutzfläche von etwa 1.000 qm.
Dieses Gebäude soll den Namen erhalten:
Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule
Musik- und Kulturhaus Anneliese Geske
Vorrangiger Nutzungszweck ist der Betrieb der städtischen Musikschule unter Fortsetzung
wenigstens des bisherigen Niveaus.
Dabei bleiben die Organisation des Musikschulbetriebes, die Darstellung des Angebotes,
die Abwicklung des Betriebes u.ä. in der alleinigen Verantwortung der Stadt Erftstadt.
Das Gebäude soll ein Café enthalten, das grundsätzlich dem Förderverein der Musikschule
zur Verfügung steht und von diesem betrieben wird. Eine Nutzung durch Dritte ist mit
Zustimmung der Beteiligten möglich. Das Gebäude soll auch eine Konzerthalle enthalten,
die in erster Linie für Aufführungen der Musikschule zur Verfügung steht.
Der Sponsor hat den Wunsch des Bürgermeisters akzeptiert, dass das Café und die
Konzerthalle auch von der Stadt Erftstadt und privaten Initiativen genutzt werden können.
Einzelheiten werden in einem Vertrag zwischen dem Sponsor, dem Förderverein der
Musikschule und der Stadt Erftstadt geregelt.
6. Das heutige Musikschulgebäude wird entweder mit Gebäude oder nach dessen Abbruch
(Aufhebung der Denkmaleigenschaft erforderlich) verkauft, und zwar zu Wohnbauzwecken.
Es steht eine Grundstücksfläche von „brutto“ 4035 qm zur Verfügung, von der nach
Schätzung der Verwaltung unter Berücksichtigung des dort verlaufenden Erftsprunges etwa
3.000 qm („netto“) nutzbar sind. Der Verkaufserlös dürfte über 800.000 Euro, nach
etwaigem Abzug der Abbruchskosten wenigstens 550.000 Euro, betragen.
Der Veräußerungserlös wird beim Eigenbetrieb Immobilien zur Reduzierung der Darlehen
eingesetzt. Damit wird der Eigenbetrieb Immobilien in Höhe des Veräußerungserlöses
entschuldet.
Dies führt gleichzeitig zu einer Entlastung des Kernhaushaltes der Stadt Erftstadt.
Diese Wirkung gilt insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der
Sanierungsaufwand für das bisherige Gebäude nach der Schätzung der Architektin
Langmack über 2 Mio. Euro liegen dürfte.
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7. Mit der Abwicklung dieses Grundstücksgeschäfts entfallen bisher die kalkulatorisch
angesetzten Mieten und Nebenkostenzahlungen in Höhe von 138.000 Euro p.a..
Allein an Nebenkosten fallen jährlich 25.000 Euro für das Gebäude an.
8. Die bisherigen Teilnutzungen der Heidebroichschule entfallen, sobald die VHS alle Räume
der Marienschule alleine nutzen kann (vergleiche dazu unten).
9. Für die Arbeiterwohlfahrt müssen zum Zweck der ganzen Leerräumung der
Heidebroichschule noch Ersatzräume gefunden werden. Gespräche hierzu werden
kurzfristig geführt.
10. Die Container auf dem Campus des städtischen Gymnasiums Liblar mit insgesamt vier
Klassenräumen werden entsorgt. Das Gymnasium erhält im Umfang des Bedarfs nach und
nach frei werdende Räume in der Carl-Schurz-Hauptschule. Damit werden jedenfalls auch
die Kosten der Container eingespart, außerdem wird ein unansehnlicher Teil des
Stadtbildes verschönt.
Es tritt eine Kostenersparnis in Höhe von wenigstens jährlich 8.500 Euro ein.
11. Die Verwaltung prüft, ob eine zentrale Mediathek für Erftstadt unter Aufgabe der bisherigen
beiden Bücherei-Standorte ergänzend in der Carl-Schurz-Hauptschule untergebracht
werden kann. Damit würden weitere nicht unerhebliche Personal- und Sachkosten
eingespart.
Eine solche Lösung sollte auf der verfügbaren Gesamtfläche von über 4.000 qm in der
Hauptschule realisierbar sein, auch wenn vorrangig die berechtigten Wünsche von
Realschule und Gymnasium erfüllt werden.
12. Der Sponsor übernimmt auch die Vertragskosten (Kosten des Erbbaurechtsvertrages und
Notarkosten) sowie, falls eine solche anfällt, die Grunderwerbssteuer und evtl.
Vermessungskosten.
13. Mit dem Sponsor wird ein Mietvertrag über monatlich 5.000,-- Euro zuzüglich der im
Wohnraum-Mietrecht geltenden Nebenkosten für 30 Jahre vereinbart.
In diesen 30 Jahren übernimmt der Sponsor auf eigene Kosten den Reparatur- und
Instandhaltungsaufwand des Gebäudes. Nach 30 Jahren endet der Erbbaurechtsvertrag.
Die Stadt Erftstadt übernimmt dann ohne Gegenleistung das Grundstück und das
Gebäude.
14. Bei einer ganzheitlichen Betrachtung ergeben sich aus dem
dargestellten Konzept insbesondere folgende Vorteile:
-
Langfristige Zukunftssicherung der Musikschule auf hohem Niveau.
-
Neue Frequenzbringer für das Einkaufzentrum, insbesondere durch An- und Abreise
der Besucher/innen der Musikschule.
-
Belebung des Kulturlebens in Erftstadt.
-
Entfallen der Reparatur- und Instandsetzungskosten an dem bisherigen
Musikschulgebäude sowie für die Container auf dem Campus.
-
Erzielung von Einnahmen und Möglichkeit zur Reduzierung der
Darlehensverbindlichkeiten des Eigenbetriebs Immobilien durch Verwertung des
jetzigen Grundstücks der Musikschule.
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Optimierung der Nutzung städtischer Immobilien.
-
Spürbarer Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes.
(Dr. Rips)
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