Daten
Kommune
Inden
Größe
13 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
405/2003
Datum
Bauverwaltungsamt
10.11.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
03.12.2003
Rat
10.12.2003
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
18. Änderungssatzung vom 10.12.2003 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Entwässerungssatzung - der Gemeinde Inden vom 12.11.1982
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 18. Änderungssatzung vom
10.12.2003 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der
Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der
Gemeinde Inden vom 12.11.1982.
Der Rat nimmt die Kalkulation des Kanalanschlussbeitrages vom 10.11.2003 zustimmend zur
Kenntnis.
Begründung:
Der jetzt gültige Kanalanschlussbeitragssatz wurde letztmalig im Jahre 1996 auf der Grundlage der
Erschließung des Wohnquartiers im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen
Merödgen“ berechnet.
Der nach dieser Berechnung festgesetzte Kanalanschlussbeitrag beträgt für einen Vollanschluss
12,00 DM/m². Dies entspricht 6,14 €/m².
Um den in der Zwischenzeit eingetretenen Kostensteigerungen Rechnung zu tragen, erfolgte eine
Neukalkulation des Kanalanschlussbeitrages.
Zugrundegelegt wurden hierbei die Kosten zur Erschließung des Baugebietes „Roter Acker“ in
Schophoven.
Die vorgenommene Berechnung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Es ergibt sich hiernach ein rechnerischer Kanalanschlussbeitrag in Höhe von 8,82 €/m².
Es wird vorgeschlagen, den Anschlussbeitrag auf 8,80 €/m² festzusetzen.
Vorlage: 405/2003
Seite - 2 -
Gemeinde Inden
Der Bürgermeister
Bauverwaltung
Az: 60 21 02 Kr.
Inden, den 10.11.2003
Kalkulation des einmaligen Kanalanschlussbeitrages
1) Kanalbaukosten auf der Grundlage des Angebotes der Fa. Blandfort zzgl. Ingenieurleistungen
a) Schmutzwasserkanal
b) Regenwasserkanal
- Anteil für Grundstücksentwässerung (50%)
- Ableitung zur Rur
Gesamtkosten
91.900,-- €
55.900,-- €
24.500,-- €
172.300,-- €
2) Flächenberechnung
Bruttobauland
./. Flächen der Anlagen
./. Bereits erschlossene Grundstücke
(Viehövener Straße)
33.405 m²
6.277 m²
7.594 m²
Verteilungsfläche
19.534 m²
3) Berechnung der Messzahl (Beitrag / m²)
172.300,-- € : 19.534 m² = 8,82 €/m²
Im Auftrage:
(Schuster)
Vorlage: 405/2003
Seite - 3 18. Änderungssatzung
vom 10.12.2003 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der
Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der
Gemeinde Inden vom 12.11.1982
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch
das Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen (EntlKommG) vom
29. April 2003 (GV NRW S. 254) und der §§ 1,2,4,6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610)
zuletzt geändert durch Art. 74 des Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an den Euro in
Nordrhein-Westfalen (Euro-AnpG NRW) vom 25. September 2001 (GV NRW S. 708) hat der Rat
der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 10.12.2003 folgende 18. Änderungssatzung zur Beitragsund Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an
die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Gemeinde Inden vom 12.11.1982
beschlossen:
Artikel I
§ 3 Abs. 6 erhält folgende Fassung:
Der Anschlussbeitrag beträgt unter Berücksichtigung der Vervielfachung entsprechend der
Ausnutzbarkeit gemäß § 3 Abs. 1 dieser Satzung
a) für einen Vollanschluss, also für Schmutz- und Niederschlagswasser oder Mischwasser
8,80 €/m²
b) bei einem Anschluss nur für Schmutzwasser oder nur für Niederschlagswasser werden
50 v.H. des Gesamtbeitrages für einen Vollanschluss erhoben.
Artikel II
Diese 18. Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
§ 3 Abs. 6 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke
und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Gemeinde
Inden vom 12.11.1982 in der Fassung der 13. Änderungssatzung tritt insoweit außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende 18. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage –
Entwässerungssatzung – der Gemeinde Inden vom 12.11.1982 wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Vorlage: 405/2003
Seite - 4 -
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 die Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der GO NW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 10.12.2003
Halfenberg