Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
18.06.10, 06:43
Aktualisiert
18.06.10, 06:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 281/2010
Az.:
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 19.05.2010
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
29.06.2010
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Bericht über die Auswirkungen der jüngsten Steuerschätzung auf die
finanzielle Situation der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ergebnisse der Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung führen zu Mindereinnahmen
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.05.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Am 27.05.2010 wurden die überschlägigen Ergebnisse der Regionalisierung der MaiSteuerschätzung bekannt gegeben, wobei hierbei noch keine eine Aussage zu der Entwicklung
des Gewerbesteuer- und Grundsteueraufkommens gemacht worden ist. Man hat sich bei der
Regionalisierung zunächst auf die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer sowie an der
Umsatzsteuer beschränkt.
Ferner sind die Daten lediglich für die Jahre 2010 sowie 2011 angegeben. Eine detaillierte
Regionalisierung wird mit den Orientierungsdaten für den Finanzplanungszeitraum vorgelegt
werden. Ein erstes Gespräch über die Orientierungsdaten findet am 29. Juni 2010 statt.
Für den Haushalt der Stadt Erftstadt haben diese Ergebnisse negative Auswirkungen.
Nachfolgend sind diese dargestellt:
a) Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Haushaltsjahr
2010
2011
Haushaltsansatz
18.632.700 EUR
19.844.000 EUR
Ergebnis Steuerschätzung
18.115.125 EUR
17.942.600 EUR
Mindereinnahme
517.575 EUR
1.901.400 EUR
Legt man zudem die letzten veröffentlichten Orientierungsdaten von Oktober 2009 zugrunde, so
ergäben sich weitere Mindereinnahmen für die Jahre 2012 – 2014 in Höhe von jeweils wiederum
knapp 2 Mio. EUR pro Jahr im Vergleich zu den Ansätzen im Haushaltsplan.
b) Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Haushaltsjahr
2010
2011
Haushaltsansatz
1.028.400 EUR
1.048.900 EUR
Ergebnis Steuerschätzung
1.033.136 EUR
1.046.366 EUR
Veränderung
+ 4.736 EUR
- 2.534 EUR
Man sieht aber deutlich, dass die Umsatzsteuer insgesamt eine zu vernachlässigende Rolle spielt.
Hinsichtlich der Gewerbe- und Grundsteuer sind derzeit keine gravierenden Abweichungen zum
Planansatz erkennbar. Ggf. erfolgt hierzu im Rahmen der Ausschuss-Sitzung eine mündliche
Ergänzung.
Nun einige Erläuterungen zu einer möglichen Erhöhung der Umlage des Landschaftsverbandes
und der Konsequenzen hieraus:
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) wird seinen Haushalt für das Jahr 2010 erst am
18.06.2010 verabschieden. Derzeit beträgt der Umlagesatz des LVR 15,85%. Dieser Satz stellte
auch die Basis für den Rhein-Erft-Kreis im Hinblick auf die Festsetzung der Kreisumlage dar.
Diskutiert wird derzeit, ob die Landschaftsversammlung des LVR eine Umlageerhöhung um 0,15
%-Punkte auf 16% am 18.06.2010 beschließen wird. Dies hätte für den Rhein-Erft-Kreis zur Folge,
dass dieser etwa 800.000 EUR mehr an den LVR abführen müsste. Vom Kreis wurde signalisiert,
dass eine mögliche Umlageerhöhung des LVR unmittelbar an die kreisangehörigen Kommunen
weiter gegeben werden würde.
Für die Stadt Erftstadt würde demnach eine Erhöhung der Umlage des LVR auf 16% und der
daraus resultierenden Umlageerhöhung des Rhein-Erft-Kreises mit einer zusätzlichen Belastung in
Höhe von etwa 80.000 EUR zu Buche schlagen, die derzeit nicht im Haushaltsplan 2010
veranschlagt sind.
Da noch keine Umlagegrundlagen für die Jahre 2011 ff. vorliegen, kann über die weitere
Entwicklung zurzeit noch keine Aussage getroffen werden. Fakt ist aber, dass sich weitere
Umlageerhöhungen des LVR auch auf den Haushalt der Stadt Erftstadt negativ auswirken werden.
1% Umlageerhöhung des LVR bedeutet Mehrausgaben für den Rhein-Erft-Kreis in Höhe von etwa
5,4 Mio. EUR.
Würde der Rhein-Erft-Kreis seinerseits die Umlage um 1% erhöhen, so würden ihm ca. 5 Mio.
EUR mehr von Seiten der 10 kreisangehörigen Kommunen zufließen. Die Stadt Erftstadt wird mit
ca. mit 10% an diesen Kosten beteiligt, so dass eine Umlageerhöhung des Kreises in Höhe von
1% ca. 500.000 EUR Mehrausgaben bedeutet.
(Dr. Rips)
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