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Antrag (Antrag bzgl. Erhebung von Gebühren für die Nutzung städtischer Sportanlagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
17.06.10, 06:38
Aktualisiert
17.06.10, 06:38
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 122/2010 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 17.02.2010 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion / FDP Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Sportausschuss Termin 02.03.2010 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 10.03.2010 vorberatend Betriebsausschuss Stadtwerke 16.03.2010 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 23.03.2010 vorberatend Rat 25.03.2010 beschließend Sportausschuss 01.06.2010 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 02.06.2010 vorberatend Betriebsausschuss Stadtwerke 15.06.2010 vorberatend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Erhebung von Gebühren für die Nutzung städtischer Sportanlagen Finanzielle Auswirkungen: Zur Zeit ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.02.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Zurzeit werden städtische Sportstätten kostenlos Vereinen zur Nutzung überlassen. Ich unterstütze den Antrag zur Einführung einer differenzierten Benutzungsgebührensatzung für städtische Sportanlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat aufgrund der im Jahr 2009 bei der Stadt Erftstadt durchgeführten Prüfung eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Die Nutzer sollen an den Bewirtschaftungskosten in einem angemessenen Umfang beteiligt werden. Die zu erstellende Satzung muss so gefasst werden, dass die Nutzer angemessen belastet, aber nicht überfordert werden. Förderungswürdige Vereinszwecke dürfen nicht gefährdet werden. Weiterhin muss die Satzung einfach zu handhaben sein, damit kein unnötiger Verwaltungsaufwand entsteht. (Dr. Rips) -2-