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Beschlussvorlage (Bestimmung des Abstimmungszeitraumes des Bürgerentscheides "Erhalt des städtischen Schülerlotsendienstes")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
24.06.10, 07:03
Aktualisiert
24.06.10, 07:03
Beschlussvorlage (Bestimmung des Abstimmungszeitraumes des Bürgerentscheides "Erhalt des städtischen Schülerlotsendienstes")

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 144/2007 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 12.03.2007 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 27.03.2007 Bemerkungen Bestimmung des Abstimmungszeitraumes des Bürgerentscheides "Erhalt des städtischen Schülerlotsendienstes" Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 01.03.2007 Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt legt gem. § 8 der Satzung für die Durchführung von Bürgerent-scheiden der Stadt Erftstadt als Abstimmungsraum den Zeitraum vom 13. Mai 2007 bis zum 26.05.2007 fest. Begründung: Gemäß der § 8 der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Erftstadt (nachfolgend Satzung) trifft der Rat die Entscheidung über den Abstimmungszeitraum. Die Entscheidung über die Einteilung des Abstimmungsgebiet in zwei Stimmbezirke wird durch den Bürgermeister getroffen (§ 3 Abs.1 der Satzung). Die vom Bürgermeister festgelegte Entscheidung über die Zuordnung der Stadtteile zu den Stimmbezirken 1 und 2 wird in der beigefügten Anlage dargestellt. Die Entscheidung über den Ort der Abstimmungslokale wurde in § 3 Abs. 2 der Satzung getroffen. Die Öffnungszeiten der Abstimmungslokale bestimmt § 8 Abs. 2 der Satzung. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Zeitraum und der daraus resultierende verbindliche Zeitablauf gem. Gemeindeordnung, Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden i.V.m. dem Kommunalwahlgesetz ist als Anlage beigefügt. (Bösche)