Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
24.06.10, 07:03
Aktualisiert
24.06.10, 07:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 144/2007
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 12.03.2007
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
27.03.2007
Bemerkungen
Bestimmung des Abstimmungszeitraumes des Bürgerentscheides "Erhalt des
städtischen Schülerlotsendienstes"
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 01.03.2007
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt legt gem. § 8 der Satzung für die Durchführung von Bürgerent-scheiden
der Stadt Erftstadt als Abstimmungsraum den Zeitraum vom 13. Mai 2007 bis zum 26.05.2007
fest.
Begründung:
Gemäß der § 8 der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Erftstadt
(nachfolgend Satzung) trifft der Rat die Entscheidung über den Abstimmungszeitraum.
Die Entscheidung über die Einteilung des Abstimmungsgebiet in zwei Stimmbezirke wird durch
den Bürgermeister getroffen (§ 3 Abs.1 der Satzung). Die vom Bürgermeister festgelegte
Entscheidung über die Zuordnung der Stadtteile zu den Stimmbezirken 1 und 2 wird in der
beigefügten Anlage dargestellt. Die Entscheidung über den Ort der Abstimmungslokale wurde in §
3 Abs. 2 der Satzung getroffen.
Die Öffnungszeiten der Abstimmungslokale bestimmt § 8 Abs. 2 der Satzung.
Der von der Verwaltung vorgeschlagene Zeitraum und der daraus resultierende verbindliche
Zeitablauf gem. Gemeindeordnung, Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden i.V.m.
dem Kommunalwahlgesetz ist als Anlage beigefügt.
(Bösche)