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Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 "Am Grachtweg" - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 "Am Grachtweg"
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 13.11.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 04.12.2003 Rat 10.12.2003 TOP Ein Ja Nein 416/2003 Ent Bemerkungen Betrifft: 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Am Grachtweg“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: - - - - Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden wird im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Am Grachtweg“ geändert. Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da die Unterrichtung und Erörterung bereits auf der Grundlage der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Am Grachtweg“ erfolgt ist. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) durchgeführt. Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Am Grachtweg“ und der Entwurf des Erläuterungsberichtes werden in der vorliegenden Form gebilligt. Die Entwürfe des Planes und des Erläuterungsberichtes werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Begründung: Zurzeit wird der Gesamtflächennutzungsplan der Gemeinde Inden neu gefasst. Die Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln über die landesplanerische Zustimmung zum Entwurf gem. § 20 Landesplanungsgesetz wird in absehbarer Zeit wegen der unterschiedlichen Auffassungen über die Ausweisungen der Wohnbauflächen im Bereich der Ortslage Schophoven nicht zu einer Einigung führen. Aus diesen Gründen wird sich das Verfahren zur Neufassung des Flächennutzungsplanes voraussichtlich länger hinziehen. In Abstimmung mit der Bezirksregierung wird, um den Bebauungsplan „Am Grachtweg“ nicht zu gefährden, der jetzt noch rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden im Parallelverfahren geändert.