Daten
Kommune
Inden
Größe
8,5 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
177/2002
Datum
Bauverwaltungsamt
05.02.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
27.02.2002
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen im Zuge der K 35, Lucherberg, sowie der K 34, Frenz
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen in der
vorgesehenen Form zu.
Begründung:
Der Kreis Düren teilt mit Schreiben vom 22.11.2001 mit, dass von seiner Seite vorgesehen sei, die
Ortsdurchfahrtsgrenze der K 35 in der Ortslage Lucherberg sowie der K 34 in der Ortslage Frenz
den tatsächlich gegebenen Entwicklungen anzupassen. Übersichtpläne aus denen die vorgesehenen
neuen Grenzen hervorgehen, sind als Anlage beigefügt.
Lucherberg
Hierbei handelt es sich nur um eine geringfügige Verschiebung, die der baulichen Entwicklung
Rechnung trägt.
Frenz
Hier sind von der Verschiebung, größere Bereiche der K 34 betroffen. Jedoch bereits im Verfahren
der Erstellung der Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil Inden-Frenz war seitens des Kreises Düren die Anregung hinsichtlich einer Anpassung der
Ortsdurchfahrtsgrenzen ausgesprochen worden. Im Rahmen der Abwägung über die Anregung hatte
der Rat in seiner Sitzung am 13.04.2000 beschlossen, im Einvernehmen mit dem Kreis Düren die
Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze durchzuführen.
Durch die Verschiebung der Ortsdurchfahrtsgrenzen geht in den betroffenen Straßenteilen die
Unterhaltungspflicht für die Nebenanlagen auf die Gemeinde Inden über. Derzeit besteht keine
Bereitschaft des Kreises Düren , diese Nebenanlagen neu ausgebaut zu übergeben. In Lucherberg
handelt es sich nur um einen geringen Abschnitt, der keine größeren kostenmäßigen Auswirkungen
haben dürfte. In Frenz ist der Übergang der Unterhaltungspflicht auf die Gemeinde sogar positiv zu
sehen, da diese Abschnitte bereits im Förderungsantrag für die durchzuführenden
Dorferneuerungsmaßnahmen berücksichtigt sind.