Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen im Zuge der K 35, Lucherberg, sowie der K 34, Frenz)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,5 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen im Zuge der K 35, Lucherberg, sowie der K 34, Frenz)

öffnen download melden Dateigröße: 8,5 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 177/2002 Datum Bauverwaltungsamt 05.02.2002 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 27.02.2002 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen im Zuge der K 35, Lucherberg, sowie der K 34, Frenz Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen in der vorgesehenen Form zu. Begründung: Der Kreis Düren teilt mit Schreiben vom 22.11.2001 mit, dass von seiner Seite vorgesehen sei, die Ortsdurchfahrtsgrenze der K 35 in der Ortslage Lucherberg sowie der K 34 in der Ortslage Frenz den tatsächlich gegebenen Entwicklungen anzupassen. Übersichtpläne aus denen die vorgesehenen neuen Grenzen hervorgehen, sind als Anlage beigefügt. Lucherberg Hierbei handelt es sich nur um eine geringfügige Verschiebung, die der baulichen Entwicklung Rechnung trägt. Frenz Hier sind von der Verschiebung, größere Bereiche der K 34 betroffen. Jedoch bereits im Verfahren der Erstellung der Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Inden-Frenz war seitens des Kreises Düren die Anregung hinsichtlich einer Anpassung der Ortsdurchfahrtsgrenzen ausgesprochen worden. Im Rahmen der Abwägung über die Anregung hatte der Rat in seiner Sitzung am 13.04.2000 beschlossen, im Einvernehmen mit dem Kreis Düren die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze durchzuführen. Durch die Verschiebung der Ortsdurchfahrtsgrenzen geht in den betroffenen Straßenteilen die Unterhaltungspflicht für die Nebenanlagen auf die Gemeinde Inden über. Derzeit besteht keine Bereitschaft des Kreises Düren , diese Nebenanlagen neu ausgebaut zu übergeben. In Lucherberg handelt es sich nur um einen geringen Abschnitt, der keine größeren kostenmäßigen Auswirkungen haben dürfte. In Frenz ist der Übergang der Unterhaltungspflicht auf die Gemeinde sogar positiv zu sehen, da diese Abschnitte bereits im Förderungsantrag für die durchzuführenden Dorferneuerungsmaßnahmen berücksichtigt sind.