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Beschlussvorlage (Vereinbarung zur Sicherstellung des Kindeswohls zwischen der ARGE Rhein-Erft und den Jugendämtern des Rhein-Erft-Kreises)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
11.06.10, 07:31
Beschlussvorlage (Vereinbarung zur Sicherstellung des Kindeswohls zwischen der ARGE Rhein-Erft und den Jugendämtern des Rhein-Erft-Kreises)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 246/2010 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 04.05.2010 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 23.06.2010 Bemerkungen beschließend Vereinbarung zur Sicherstellung des Kindeswohls zwischen der ARGE Rhein-Erft und den Jugendämtern des Rhein-Erft-Kreises Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.05.2010 Beschlussentwurf: Die als Anlage beigefügte Vereinbarung zur Sicherstellung des Kindeswohls zwischen der ARGE Rhein-Erft und den Jugendämtern des Rhein-Erft-Kreises wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Begründung: Auf Initiative der ARGE wurde eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Kindeswohls in einer kleinen Arbeitsgruppe aus 2 Vertreterinnen der ARGE und 2 Vertretern der Jugendämter erarbeitet. Nach anschließender Abstimmung des Erstentwurfs innerhalb der ARGE und mit allen Jugendamtsleitungen soll die nun vorliegende Vereinbarung am 07.07.2010 von allen Beteiligten unterzeichnet werden. Mit dieser Vereinbarung soll die Sicherstellung des Kindeswohls im Rahmen der Zusammenarbeit der Institutionen verbindlich und verlässlich geregelt werden. I.V. (Erner)