Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
11.06.10, 07:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf
Vereinbarung zur Sicherstellung des Kindeswohls
Zwischen den
Jugendämtern des Rhein-Erft-Kreises
und der
ARGE Rhein-Erft
wird folgende Vereinbarung getroffen:
Gemäß § 8 a SGB VIII hat das Jugendamt einen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (siehe Anlage).
Das Jugendamt ist demnach verpflichtet, allen Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Unter einem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung ist
jedes Bekanntwerden von gewichtigen Anhaltspunkten, nach denen das Wohl einer/s
Minderjährigen gefährdet sein könnte, zu verstehen.
Zuständig für die Bearbeitung von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung sind die
Fachkräfte des Jugendamtes, Abteilung Sozialer Dienst. Deren Aufgabe ist es, diesen
Hinweisen nachzugehen, die Situation der/des Minderjährigen einzuschätzen,
unterstützende Hilfen für die/den Minderjährige/n und ihre/seine Familie anzubieten
oder sonstige Maßnahmen zum Schutz der/des Minderjährigen einzuleiten.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE Rhein-Erft, die im Kontakt mit
Minderjährigen
oder
deren
Erziehungspersonen
Hinweise
auf
eine
Kindeswohlgefährdung erhalten oder von Dritten eine Mitteilung über eine mögliche
Kindeswohlgefährdung bekommen, werden den Sozialen Dienst des Jugendamtes
schnellstmöglich informieren. Dies gilt auch für anonyme Mitteilungen.
Beim Umgang mit Hinweisen bzw. Mitteilungen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung ist wie folgt zu verfahren:
1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE Rhein-Erft informieren den
Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes bzw. die im Jugendamt
zuständige Fachkraft, wenn sie im Kontakt mit ihren Kundinnen und Kunden
Hinweise darauf bekommen, dass möglicherweise das Wohl eines Minderjährigen
gefährdet ist. Eine aktuelle Liste der Ansprechpartner/innen im Jugendamt stellen
die Jugendämter auf Wunsch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE
Rhein-Erft zur Verfügung.
2. Hinweise auf Risikosituationen beziehungsweise auf eine Kindeswohlgefährdung
auch über Erkenntnisse bei Hausbesuchen sind dieser Vereinbarung als Anlage
beigefügt.
Frühe Hilfen für Eltern und Kinder.doc
Entwurf
3. Falls Zweifel an der Einschätzung einer Situation bestehen, informieren die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE Rhein-Erft ihre jeweilige Teamleitung,
die dann in einem telefonischen Kontakt mit dem zuständigen ASD bzw. der im
Jugendamt zuständigen Fachkraft die Situation anonym bespricht.
4. Wird das Jugendamt offiziell eingeschaltet, erfolgt die Übermittlung der Daten
einschließlich der konkreten Schilderung des Sachverhaltes im Hinblick auf eine
mögliche Kindeswohlgefährdung umgehend in schriftlicher Form. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE Rhein-Erft informieren grundsätzlich die
Eltern darüber, dass sie dies in Sorge um die Kinder getan haben/tun werden.
5. Die Hinweise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE Rhein-Erft im Hinblick
auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung werden durch das Jugendamt fachlich
bewertet. Dazu gehört auch das transparente Vorgehen des Jugendamtes
gegenüber dem Klientel.
6. Das Jugendamt informiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE RheinErft unter Berücksichtigung des Datenschutzes über das Ergebnis seiner
Feststellungen.
7. Wird durch das Jugendamt eine Hilfe zur Erziehung eingeleitet und ist
diesbezüglich die Beteiligung der ARGE Rhein-Erft hilfreich, wird die ARGE RheinErft mit Zustimmung der Klienten am Hilfeplan beteiligt.
8. Kinderschutz und Selbstbestimmung der Klienten ist den Jugendämtern und der
ARGE Rhein-Erft leitendes Motiv.
9. Die Jugendämter erklären sich bereit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
ARGE Rhein-Erft auf deren Wunsch fortzubilden.
10. Auf der jeweils örtlichen Ebene findet 1 x jährlich zwischen den Jugendämtern und
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE Rhein-Erft ein fachlicher Austausch
statt, der auch andere Themenbereiche umfassen kann.
Erftstadt, den...........
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Jugendamt der Stadt Bergheim
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Jugendamt der Stadt Brühl
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Jugendamt der Stadt Erftstadt
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Jugendamt der Stadt Frechen
Frühe Hilfen für Eltern und Kinder.doc
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ARGE Rhein-Erft
Entwurf
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Jugendamt der Stadt Hürth
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Jugendamt der Stadt Kerpen
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Jugendamt der Stadt Pulheim
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Jugendamt der Stadt Wesseling
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Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises
Frühe Hilfen für Eltern und Kinder.doc