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Beschlussvorlage (Vereinbarung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
11.06.10, 07:31
Beschlussvorlage (Vereinbarung) Beschlussvorlage (Vereinbarung) Beschlussvorlage (Vereinbarung)

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Inhalt der Datei

Entwurf Vereinbarung zur Sicherstellung des Kindeswohls Zwischen den Jugendämtern des Rhein-Erft-Kreises und der ARGE Rhein-Erft wird folgende Vereinbarung getroffen: Gemäß § 8 a SGB VIII hat das Jugendamt einen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (siehe Anlage). Das Jugendamt ist demnach verpflichtet, allen Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Unter einem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung ist jedes Bekanntwerden von gewichtigen Anhaltspunkten, nach denen das Wohl einer/s Minderjährigen gefährdet sein könnte, zu verstehen. Zuständig für die Bearbeitung von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung sind die Fachkräfte des Jugendamtes, Abteilung Sozialer Dienst. Deren Aufgabe ist es, diesen Hinweisen nachzugehen, die Situation der/des Minderjährigen einzuschätzen, unterstützende Hilfen für die/den Minderjährige/n und ihre/seine Familie anzubieten oder sonstige Maßnahmen zum Schutz der/des Minderjährigen einzuleiten. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE Rhein-Erft, die im Kontakt mit Minderjährigen oder deren Erziehungspersonen Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung erhalten oder von Dritten eine Mitteilung über eine mögliche Kindeswohlgefährdung bekommen, werden den Sozialen Dienst des Jugendamtes schnellstmöglich informieren. Dies gilt auch für anonyme Mitteilungen. Beim Umgang mit Hinweisen bzw. Mitteilungen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung ist wie folgt zu verfahren: 1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE Rhein-Erft informieren den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes bzw. die im Jugendamt zuständige Fachkraft, wenn sie im Kontakt mit ihren Kundinnen und Kunden Hinweise darauf bekommen, dass möglicherweise das Wohl eines Minderjährigen gefährdet ist. Eine aktuelle Liste der Ansprechpartner/innen im Jugendamt stellen die Jugendämter auf Wunsch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE Rhein-Erft zur Verfügung. 2. Hinweise auf Risikosituationen beziehungsweise auf eine Kindeswohlgefährdung auch über Erkenntnisse bei Hausbesuchen sind dieser Vereinbarung als Anlage beigefügt. Frühe Hilfen für Eltern und Kinder.doc Entwurf 3. Falls Zweifel an der Einschätzung einer Situation bestehen, informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE Rhein-Erft ihre jeweilige Teamleitung, die dann in einem telefonischen Kontakt mit dem zuständigen ASD bzw. der im Jugendamt zuständigen Fachkraft die Situation anonym bespricht. 4. Wird das Jugendamt offiziell eingeschaltet, erfolgt die Übermittlung der Daten einschließlich der konkreten Schilderung des Sachverhaltes im Hinblick auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung umgehend in schriftlicher Form. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE Rhein-Erft informieren grundsätzlich die Eltern darüber, dass sie dies in Sorge um die Kinder getan haben/tun werden. 5. Die Hinweise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE Rhein-Erft im Hinblick auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung werden durch das Jugendamt fachlich bewertet. Dazu gehört auch das transparente Vorgehen des Jugendamtes gegenüber dem Klientel. 6. Das Jugendamt informiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE RheinErft unter Berücksichtigung des Datenschutzes über das Ergebnis seiner Feststellungen. 7. Wird durch das Jugendamt eine Hilfe zur Erziehung eingeleitet und ist diesbezüglich die Beteiligung der ARGE Rhein-Erft hilfreich, wird die ARGE RheinErft mit Zustimmung der Klienten am Hilfeplan beteiligt. 8. Kinderschutz und Selbstbestimmung der Klienten ist den Jugendämtern und der ARGE Rhein-Erft leitendes Motiv. 9. Die Jugendämter erklären sich bereit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE Rhein-Erft auf deren Wunsch fortzubilden. 10. Auf der jeweils örtlichen Ebene findet 1 x jährlich zwischen den Jugendämtern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE Rhein-Erft ein fachlicher Austausch statt, der auch andere Themenbereiche umfassen kann. Erftstadt, den........... ______________________ Jugendamt der Stadt Bergheim ______________________ Jugendamt der Stadt Brühl ______________________ Jugendamt der Stadt Erftstadt ______________________ Jugendamt der Stadt Frechen Frühe Hilfen für Eltern und Kinder.doc _____________________ ARGE Rhein-Erft Entwurf ______________________ Jugendamt der Stadt Hürth ______________________ Jugendamt der Stadt Kerpen ______________________ Jugendamt der Stadt Pulheim ______________________ Jugendamt der Stadt Wesseling ______________________ Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises Frühe Hilfen für Eltern und Kinder.doc