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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei II/Hall 13.11.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 03.12.2003 Rat 10.12.2003 TOP Ein Ja Nein 394/2003 Ent Bemerkungen Betrifft: Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Gebührenhöhe im Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden für das Jahr 2004 zustimmend zur Kenntnis. Begründung: In der zwischenzeitlich übersandten Verfügung der Kommunalaufsicht des Kreises Düren zum Haushaltsplan 2003 und Haushaltshaltssicherungskonzept 2004 - 2007 wird der Gemeinde Inden u.a. die Auflage erteilt, dass die kostenrechnenden Einrichtungen kostendeckend betrieben werden müssen. Von diesem Grundsatz wird der Bereich „Nutzung der Leichenhallen“ mit der Bedingung ausgenommen, dass für diesen Bereich bis zum Haushaltsjahr 2007 eine Kostendeckung in Höhe von mindestens 50 % erreicht werden muss. Wie aus den beigefügten Berechnungen zu ersehen ist, wurde diese Auflage beachtet. Damit soll sukzessive eine Kostendeckung in Höhe von 50 % bis 2007 erreicht werden. Aufgrund der beigefügten Berechnungen ergeben sich für das Jahr 2004 keine Gebührenerhöhungen im Friedhofs- und Bestattungswesen. Da die zurzeit gültigen Gebührensätze nicht verändert werden, ist es nicht erforderlich, dass der Rat hierüber einen neuen Satzungsbeschluss fasst. Nach der Rechtsprechung des OVG Münster sollten jedoch die Kalkulationen der Gebührensätze dem Rat zumindest zur Kenntnis gegeben werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten daher die Berechnungen der Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2004 ausdrücklich durch den Rat zustimmend zur Kenntnis genommen werden.