Daten
Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
II/Hall
13.11.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
03.12.2003
Rat
10.12.2003
TOP Ein Ja
Nein
394/2003
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Gebührenhöhe im Friedhofs- und
Bestattungswesen der Gemeinde Inden für das Jahr 2004 zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
In der zwischenzeitlich übersandten Verfügung der Kommunalaufsicht des Kreises Düren zum
Haushaltsplan 2003 und Haushaltshaltssicherungskonzept 2004 - 2007 wird der Gemeinde Inden
u.a. die Auflage erteilt, dass die kostenrechnenden Einrichtungen kostendeckend betrieben werden
müssen. Von diesem Grundsatz wird der Bereich „Nutzung der Leichenhallen“ mit der Bedingung
ausgenommen, dass für diesen Bereich bis zum Haushaltsjahr 2007 eine Kostendeckung in Höhe
von mindestens 50 % erreicht werden muss.
Wie aus den beigefügten Berechnungen zu ersehen ist, wurde diese Auflage beachtet. Damit soll
sukzessive eine Kostendeckung in Höhe von 50 % bis 2007 erreicht werden.
Aufgrund der beigefügten Berechnungen ergeben sich für das Jahr 2004 keine
Gebührenerhöhungen im Friedhofs- und Bestattungswesen. Da die zurzeit gültigen Gebührensätze
nicht verändert werden, ist es nicht erforderlich, dass der Rat hierüber einen neuen
Satzungsbeschluss fasst.
Nach der Rechtsprechung des OVG Münster sollten jedoch die Kalkulationen der Gebührensätze
dem Rat zumindest zur Kenntnis gegeben werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten daher die Berechnungen der Gebühren im Friedhofs- und
Bestattungswesen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2004 ausdrücklich durch den Rat zustimmend
zur Kenntnis genommen werden.